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  • Lt. diesen Posts von JM sollte wohl Datum und Uhrzeit der Anforderungsmail für die Unterlagen entscheidend sein für die Auszahlungshöhe, wenn ich die Aussage richtig interpretiere:


  • jo danke,
    ich dachte nur zwischen interesse e-mail und dann wirklicher bestellung wäre noch ein unterschied.

  • @jm


    habe - wie auf Anfrage von Euch mitgeteilt - einem Kollegen die pdf-Dateien weitergemailt und er hat nur mit dem link im shop bestellt. Welcher Zeitpunkt gilt hier (es waren 800 Euro - jetzt nur noch 750)?

  • Hallo, JM.


    Ich habe gestern um 12:44h bestellt aber bis jetzt leider noch keine EMail von euch erhalten.. Könnt ihr da mal bitte nachschauen. ......55@web.de


    Gruß



    bug78: Wie oft denn noch!? Zeitpunkt der Anforderung ist maßgebend!
    Deswegen möchte ich es ja auch geklärt wissen, weil ich gestern vor 13h bestellt habe und demnach 838 Eur Auszahlung bekommen sollte.

  • ich hätte ne rückfrage;


    wenn ich ne psp mit einem web &walk vertrag abschieße erhalte ich dann 215€ auszahlung?


    mfg

    0179er Nummern gesucht...bitte per PN melden!

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    bug78: Wie oft denn noch!? Zeitpunkt der Anforderung ist maßgebend!
    Deswegen möchte ich es ja auch geklärt wissen, weil ich gestern vor 13h bestellt habe und demnach 838 Eur Auszahlung bekommen sollte.


    Ich habe die E-Mail gestern Abend angefordert und um 21:10Uhr die Bestätigungs-Email mit Link zum Webshop bekommen.


    Wenn ich alles richtig und korrekt gelesen und verstanden habe, müsste ich dann eine Auszahlung von 800€ beim w´n´w duo erhalten, auch wenn ich gleich erst die Unterlagen um Webshop ausdrucke, richtig?


    Gruß,


    Ostsol

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    ...



    bug78: Wie oft denn noch!? Zeitpunkt der Anforderung ist maßgebend!
    Deswegen möchte ich es ja auch geklärt wissen, weil ich gestern vor 13h bestellt habe und demnach 838 Eur Auszahlung bekommen sollte.


    Na lesen kann ich auch und bin auch nicht :gpaul: , aber es gibt eben keine Anforderung der Unterlagen durch den Kollegen,. Ich habe sie ihm weitergeleitet und er hat nur im online-shop geordert "wie mit ... besprochen". Es gibt also nur die BEstellung im shop und die Unterlagen per Post - welcher Zeitpunkt ist nun relevant?


    Also der "Fall" ist bisher nicht beantwortet, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von coolbreeze25
    ich hätte ne rückfrage;


    wenn ich ne psp mit einem web &walk vertrag abschieße erhalte ich dann 215€ auszahlung?


    mfg


    Das ist keine Rückfrage, das ist eine dumme Frage. Das steht doch nun wirklich im ersten Post.

  • So, Bestellung im Web-Shop ist nun auch getätigt.


    Bestellnummer: 915 (wobei die ja anscheinend nicht maßgebend ist, *daumen drück*)


    Mal schauen, ob das mit der Nummer und der von mir "gewählten" Auszahlung zu dem Zeitpunkt der Antwort-Email von jm-mobile (21:10Uhr gestern Abend) noch klappt.


    Gruß,


    Ostsol


  • Ja natürlich, das wurde doch jetzt schon oft genug nachgefragt! Der Zeitpunkt der Email-Anforderung ist maßgebend.


    bug78: Okay, ist vielleicht etwas anders. Aber wenn es mit JM abgesprochen ist, dann sollte es ja keine Probs geben.

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