Mediamarkt Gutschein irgendwie in Bargeld raus kriegen?

  • Zitat

    Original geschrieben von caman
    Nein, du hast überhaupt kein Recht etwas im Laden umzutauschen, das ich alles eine freiwillige Sache.


    Im MediaMarkt nicht, denn der wirbt mit dem 14-tägigen Rückgaberecht. Dieses ist zwar in der Tat ein freiwilliges Angebot, aber da sie dieses nun mal unterbreiten, müssen sie es dann auch machen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    Kommt glaube ich auf die Art des Gutscheins an, hast du ein Papiergutschein gibt es Geld (auch Wechselgeld) zurück, bei den Plastikkarten wird nur der exakte Betrag abgebucht und bei einem Umtausch gibt es wieder eine karte...


    ... habe ich so erlebt, oder war es Zufall?


    Hat jmd.damit noch Erfahrungen?

  • Grundsätzlich ist es möglich lt. Gesetz, das jedes Gutschein ausgezahlt werden kann und muss. Da viele Einzelhändler (bzw. Verkäufer) dies aber nicht wissen und darauf trainiert sind die Kunden dazu zubringen, dass der Gutschein bei denen einzulösen werden muss - ist es manchmal sehr stressig eine Diskussion mit denen anzufangen. Da würde ich den Geschäftsführer einbeziehen und ihm auf das HGB hinweisen evtl. auch die Verbraucherzentrale einbeziehen. Hierbei handelt es ich nähmlich um einen einseitige Rechtsgeschäft die nur den Verkäufer vorteile bringt. Hab dies auch auseigener Erfahrung durch gesetzt und recht behalten.

  • Und welche Vorschrift aus dem HGB soll das sein? Ich hab noch nie was von so einer Pflicht gehört, aber lasse mich gerne verbessern.
    Und Mediamarkt wirbt zwar mit einem 14-tägigen Rückgaberecht - aber werben sie auch damit, dass man bei Rückgabe Bargeld bekommt?


    BTW: Der Thread ist im Werbeforum wohl eher Offtopic.

  • für den neuen gesetzestext bitte selber google quälen, aber es wurde bei der gültigkeitsdauer von 3 jahren auch festgelegt, das gutscheine die einen wert ausgewiesen haben, in bargeld ausbezahlt werden müssen. dies gilt nicht für gutscheine die rabatte ausweisen. in der praxis sieht es so aus, das selbst kaufhof beim wechselgeld zickt wenn man mit nem payback gs zahlt. diskussionen mit den "fachkräften kassenwesen" sind sinnlos.

  • Zitat

    Original geschrieben von BuBubaer
    für den neuen gesetzestext bitte selber google quälen, aber es wurde bei der gültigkeitsdauer von 3 jahren auch festgelegt, das gutscheine die einen wert ausgewiesen haben, in bargeld ausbezahlt werden müssen.


    Die Gültigkeitsdauer galt früher auch. Nennt sich "regelmäßige Verjährung" :mad:



    Einen Anspruch auf Auszahlung gibts i.d.R. nur am Ende des Gültigkeitszeitraum. Dann geht man über's Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB)was dazu führt, dass der Aussteller des Gutscheins seine Bereicherung herausgeben muss. Diese beträgt jedoch nicht 100% des Gutscheinwertes, denn wenn Du etwas gekauft hättest, hätte er ja auch einen Gewinn eingestrichen, dieser kalkulatorische Gewinn (lt. Rechtsprechung sind 20% als Pauschale i.O.) ist vom Nominalwert abzuziehen.


    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Im MediaMarkt nicht, denn der wirbt mit dem 14-tägigen Rückgaberecht. Dieses ist zwar in der Tat ein freiwilliges Angebot, aber da sie dieses nun mal unterbreiten, müssen sie es dann auch machen.


    Es ist aber keine Rede von Rückgaberecht, sondern es ist die rede von Umtauschrecht

  • Ich hab gerade dasselbe Problem.


    50eur MediaMarkt Gutschein bekommen gestern... und vor einer Woche Handy gekauft :D also leider etwas spät...


    Brauch aber Kohle :D nun frag ich mich natürlich was aus der Sache geworden ist...



    Könnte ja hingehen und sagen "Hab Gutschein bekommen aber leider zu spät hab schon Handy geholt, brauch geld ob sie Gutschein gegen Bar tauschen sonst mus sich das Handy zurückgeben" :D

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