darf retoure ware als neuware verkauft werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das größte Halbwissen hast Du dann offenbar selbst, wenn Du ein Urteil eines AG irgendwo in der Pampa als gottgegebene Wahrheit hinnimmst...



    Zum Glück schreibe ich auch Orientierung und nicht Wahrheit.


    Das andere Gerichte abweichende Entscheidungen treffen, ist übrigens auch nichts neues, weitere Gerichtsurteile werden bestimmt folgen, auch von höheren Instanzen, also einfach abwarten.

  • noch mal eine Frage, auch wenn das jetzt nur indirekt mit dem Thema zu tun hat.


    Wenn ich nun von meinem Rückgaberecht gebrauch mache, muss mir der Verkäufer dann zum Kaufpreis auch noch die Kosten für die Versandkosten zu mir erstatten (für den Rücktransport muss er die ja eh bezahlen)? In dem Fall geht es um einen Kaufpreis von 1779€ und Versandkosten in Höhe von 40€

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    noch mal eine Frage, auch wenn das jetzt nur indirekt mit dem Thema zu tun hat.


    Wenn ich nun von meinem Rückgaberecht gebrauch mache, muss mir der Verkäufer dann zum Kaufpreis auch noch die Kosten für die Versandkosten zu mir erstatten (für den Rücktransport muss er die ja eh bezahlen)? In dem Fall geht es um einen Kaufpreis von 1779€ und Versandkosten in Höhe von 40€


    Amazon macht das auf jeden Fall immer! Ich weiß nicht, wie andere Händler das handhaben.

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  • Versandkosten und Rückversandkosten müssen ab einem Warenwert über 40€ übernommen werden. Darunter gibt es keine Pflicht, da kommt es auf die Kulanz und den Service vom Händler an.

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  • danke. das mit den 40€ wusste ich, wusste nur nicht, dass das auch für den Hinversand gilt.


    danke

  • Das ist IMHO auch nicht so, jedenfalls steht das nirgends wirklich festgeschrieben.


    Zu diesem Thema gibt es derzeit wohl noch eine recht diffuse Rechtssprechung - so wirklich festgelegt hat der Gesetzgeber diesen Punkt wohl nicht.


    Ich persönlich würde in jedem Falle zumindest dann auch die Versandkosten zu mir hin zurückverlangen, wenn diese deutlich über den tatsächlichen Kosten mit der jeweiligen Spedition lagen. Wenn der Händler z.B. ein Paket mit DHL verschickt hat, das selbst mich als Privatmensch nur 5,90 kostet, er aber 15,- Versandkosten berechnet hat, dann würde ich diese auf jeden Fall zurückverlangen. Wie genau da im Zweifelsfalle vor Gericht die Chancen aussähen, weiß ich nicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Setz Dich aber vorher mit dem Händler in Verbindung. Nicht alle sind Glücklich, oder lehnen einfach hingeschickte (eventuell noch unfreie) Rücksendungen ab.
    Also erst dort Anrufen, oder Mailen, daß Du etwas zurückschicken willst. Dann sagen Die Dir, wie das abläuft.

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  • das es sich um einen 42" LCD handelt, wird dieser eh per Spedition abgeholt, die der Versender beauftragt

  • Darf ein Händler eine Nutzungsgebühr verlangen?


    Ein Bekannter von mir hat ein Notebook gekauft und will es zurückschicken da zu laut, aber er muss wohl eine Nutzungsgebühr zahlen.. Wie soll man denn ein Notebook testen, wenn man das Betriebssystem nicht installieren darf um es zu testen?

  • Er darf einen "Wertausgleich" verlangen, wenn der Artikel nicht mehr in einem "Verkaufsfähigen" zustand ist.
    Was ein Verkaufsfähiger Zustand ist, wie weit ein Test durchd en Kunden gehen darf etc. Darüber streiten die Gerichte regelmäßig.
    Allgemein soll ein Test die Möglichkeit des Ansehens im Laden ersetzen. Also darf der Test so weit gehen, wie er in einem Ladengeschäft auch gegangen wäre. Ob dazu eine Betriebssysteminstallation dazugehört, ist fraglich. Im Laden kann man sicher nicht mal probehalber das System installieren, andererseits gibt es da oft schon fertig installierte und funktionsfähige Geräte zum Testen.


    Ein nicht ganz einfacher Sachverhalt.

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