Das ist ja schon der Hammer. LOL sogar die Sim-Karte noch drin oO
darf retoure ware als neuware verkauft werden?
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von TSA
Hui, das ist aber sehr viel Halbwissen hier, ich orientiere mich lieber daran, was die Gerichte sagen:
http://www.shopbetreiber-blog.…-als-neu-verkauft-werden/
Das größte Halbwissen hast Du dann offenbar selbst, wenn Du ein Urteil eines AG irgendwo in der Pampa als gottgegebene Wahrheit hinnimmst... Hättest Du die von Dir verlinkte Seite bis zum Ende gelesen, hättest Du erkannt, dass bereits dort gesagt wird, dass dieses Urteil für andere Fälle, insbes. auch für andere Produktarten, absolut nichts aussagt. Und das tut sie auch für den dort behandelten Fall schon nicht - ein anderer Richter oder die nächsthöhere Instanz hätten genausogut auch gegenteilig entscheiden können.Vielleicht war hier auch einfach nur die IMHO völlig überzogene Forderung des Kunden nach einem Preisnachlass von 100 Euro der Grund, warum die Richterin so entschieden hat. Hätte der Kläger einen angemessenen Betrag (IMHO so ca. 10% des Neupreises) eingeklagt, wäre er vielleicht mit einem Sieg da raus marschiert. Und dass es um ein 1000-Euro-Handy ging (die 100 Euro also nur 10% waren), glaube ich kaum.
-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Das größte Halbwissen hast Du dann offenbar selbst, wenn Du ein Urteil eines AG irgendwo in der Pampa als gottgegebene Wahrheit hinnimmst... Hättest Du die von Dir verlinkte Seite bis zum Ende gelesen, hättest Du erkannt, dass bereits dort gesagt wird, dass dieses Urteil für andere Fälle, insbes. auch für andere Produktarten, absolut nichts aussagt. Und das tut sie auch für den dort behandelten Fall schon nicht - ein anderer Richter oder die nächsthöhere Instanz hätten genausogut auch gegenteilig entscheiden können.Vielleicht war hier auch einfach nur die IMHO völlig überzogene Forderung des Kunden nach einem Preisnachlass von 100 Euro der Grund, warum die Richterin so entschieden hat. Hätte der Kläger einen angemessenen Betrag (IMHO so ca. 10% des Neupreises) eingeklagt, wäre er vielleicht mit einem Sieg da raus marschiert. Und dass es um ein 1000-Euro-Handy ging (die 100 Euro also nur 10% waren), glaube ich kaum.
Viele glauben eben, dass ein Urteil auf andere Fälle übertragbar ist, bzw. als präzidenz gilt. Das ist zumindest in Deuschland nicht der Fall. Nur weil ein Geriht dieser Ansicht ist, muss sich dran kein anderes Gericht orientieren und kann davonunabhängig urteilen.
Daher ist es wirklich unerheblich, welch ein Urteil dort gefällt wurde.
-
gleichzeitig kann man aber versuchen es seinem Gegenüber als gesprochenes Recht entgegen zu halten - immer noch besser als das man überhaupt nichts in der Hand hat um seine Meinung zu begründen.
-
Zitat
Original geschrieben von polli
gleichzeitig kann man aber versuchen es seinem Gegenüber als gesprochenes Recht entgegen zu halten - immer noch besser als das man überhaupt nichts in der Hand hat um seine Meinung zu begründen.Das Beste ist, das Gerät einfach wieder zurückzusenden, oder es im Geschäft nicht abzunehmen, wenn es nicht neu ist...
-
sagt mal ist das rechtens was vodafone treibt mit diesen swap geräten? Ich finde das den Kunden gegenüber, weil evtl bekommt man ja ein gerät was in schlimmerem zustand ist:
beispiel:
ich bring mein gerät zu vodafone weil die die tastatur knackt
ich bekomme von vodafone ein swap gerät das ein kunde zurückgegeben hat (weil der slider wackelt und die tastatur quietscht)dann hat mir der tausch ja ansich nichts gebracht, sondern meine situation nur verschlimmert. Wo ist da der Sinn?
-
die Geräte werden(sollten) doch nach Rücksendung durch die Händler geprüft werden, abgesehen davon sollten Kunden wenn sie etwas wegen Fehlern zurück schicken das auch mitteilen.
Dementsprechend sollten die Geräte ok sein wobei es natürlich vor allem von der Qualität der Retourenmitarbeiter abhängt... -
Zitat
Original geschrieben von blueheaven
sagt mal ist das rechtens was vodafone treibt mit diesen swap geräten? Ich finde das den Kunden gegenüber, weil evtl bekommt man ja ein gerät was in schlimmerem zustand ist:beispiel:
ich bring mein gerät zu vodafone weil die die tastatur knackt
ich bekomme von vodafone ein swap gerät das ein kunde zurückgegeben hat (weil der slider wackelt und die tastatur quietscht)dann hat mir der tausch ja ansich nichts gebracht, sondern meine situation nur verschlimmert. Wo ist da der Sinn?
Läuft bei Nokia doch nicht anders. Ist dort ja auch nen Swap.
-
Ich stimme BigBlue007 zu.
Ein paar Tage bin ich jetzt schon in der Juristerei tätig und von einem Amtsgericht Rotenburg Wümme bzw. dessen bloßer Existenz war mir bisher nichts bekannt. Bindungswirkung hat das Urteil für andere Gerichte keine und ich persönlich würde der dort ausgeführten Ansicht auch nicht folgen.
Nach meiner Ansicht kann man aus der BGB-InfoV nicht ableiten, welches Gerät der Händler als neu verkaufen darf. Vielmehr bezieht sich die Regelung darauf, wie weit die Prüfung im Rahmen des Widerrufsrechts durch den Verbraucher gehen darf, ohne dass dieser einem Wertersatzanspruch ausgesetzt ist.
In keiner Weise davon betroffen ist aber das Verhältnis zum nächsten Käufer, der ein Neugerät bestellt und bezahlt. Ob man hier ebenfalls zwischen dem bloßen Ausprobieren - dann neu - und der Ingebrauchnahme - dann nicht mehr neu - unterscheiden kann, halte ich für fraglich.
Ein direktes Durchgreifen der Regelung auf das Verhältnis Zweitkäufer <-> Verkäufer, würde ich nicht annehmen. Allenfalls könnte man daran denken, der Regelung einen gesetzgeberischen Willen ableiten zu wollen. Ob aber der Verbraucherschutz des Erstkunden nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer Belastung des Zweitkunden führen soll, wage ich zu bezweifeln.
Sicherlich war die Forderung überzogen, aber das hätte man auch über eine Teilabweisung der Klage lösen können. Die Schilderung des Sachverhalts verstehe ich jedenfalls so, dass der betroffene Händler seiner Pflicht zur Überprüfung der Ware ebenfalls nicht nachgekommen ist und deswegen zum Zeitpunkt der Zweitlieferung das Gerät nicht mehr im Werkszustand war, sondern noch Daten des vorherigen Kunden enthielt.
Es kann aber nicht sein, dass ein Kunde sich dann zum Neupreis die Mühe machen muss, selbst die Fremddaten zu löschen.
Nach meinem Empfinden, wurden bei der Beurteilung Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.
Lösen werde ich derartige Fälle zukünftig sicherlich mit einem Widerruf meinerseits.
Was die SWAP-Problematik angeht, ist zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei der Garantie gilt, was von der Garantie umfasst wird, die Regeln zur Gewährleistung hat der Gesetzgeber recht eindeutig festgelegt.
-
Zitat
Original geschrieben von DaFunk
Lösen werde ich derartige Fälle zukünftig sicherlich mit einem Widerruf meinerseits.Ich sicherlich auch, muß aber im Moment an den User denken welcher die Tage sein Leid geklagt hat das der Händler seinen Widerruf nicht akzeptiert hat da der Zustand des Geräts nicht mehr neu war (der Zweitkunde hatte wohl ein vom Erstkunden zerkratztes Gerät erhalten). Das ganze natürlich innerhalb der Widerrufsfrist und ohne weitergehende Nutzung durch den Zweitkunden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!