Hi,
mal eine Frage, die google nicht richtig beantworten konnte.
Wenn Person x etwas per Internet kauft, dann aber innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht gebraucht macht, darf diese Ware Person y dann als Neuware verkauft werden (obwohl z.B. schon eventuelle Firmware Updates gemacht wurden etc.)?
Wenn nein, was wird mit solcher Ware sonst gemacht?
Danke und Gruß
Sebastian