ZitatOriginal geschrieben von mangeder
So chaotisch wie es in der Alice-Buchhaltung zugeht, besteht die Gefahr, dass trotz Widerruf, weiter von diesem Konto abgebucht wird. Und theoretisch besteht auch die Gefahr, dass Alice die Leitung abdreht, wenn jemand bei laufendem Vertrag, die Einzugsermächtigung widerruft. Und jemand der angeblich zur Zeit garkein Bankkonto hat, ist schon sehr "verdächtig". Das sieht eher nach finanziellem Problemfall aus, dem die Bank das Konto gekündigt hat! Auf sowas ist Alice sicher nicht besonders scharf als Kunde....
Alice könnte auch für den höheren Verwaltungsaufwand den sie bei einer Bezahlung per Rechnung haben, Bearbeitungsgebühren verlangen.
Ein Widerspruch einer Abbuchung ist also immer auf der sicheren Seite und bringt (sofer der Widerspruch berechtigt ist) keine der oben genannten Probleme.
Der Widerspruch gegen eine fehlerhafte Abbuchung ist insofern problematisch, als diese (sofern nach Kündigung der Vertrages eine weitere GG über die Vertragslaufzeit hinaus berechnet wird) nur zum Teil zurückzubuchen ist, da auf der Rechnung auch die Telefonate des letzten Monats auftauchen, welche nicht durch die Flat gedeckt sind, z.B. Sonderrufnummern. Von daher erscheint mir die Überweisung des korrekten Betrages der möglicherweise falschen Abschlussrechnung als die elegantere Möglichkeit und eure rechtlichen Bedenken hierzu teile ich nicht!
Wenn ich meine Einzugsermächtigung widerrufe und Alice meine neue Bankverbindung nicht mitteile, bedeutet das doch lange nicht dass kein Konto existiert (wenn ich mein Studentenkonto zum Ende meines Studiums kündige sieht das für mich überhaupt nicht nach finanziellen Problemen aus, im Gegenteil ;)). Und ob Alice mich noch als Kunde haben will interessiert mich NACH meiner Kündigung nicht mehr im geringsten. Selbst wenn Alice mir im letzten Monat die Leitung zudrehen sollte (was nicht zu erwarten ist wenn die Rechnungen pünktlich bezahlt werden) juckt mich das wenig und meine Rechtschutzversicherung wartet schon darauf Alice wegen Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten zu verklagen
Nee Spass beiseite, ich denke das muss jeder für sich entscheiden ob er lieber versuchen möchte einer falschen Alice-Endabrechnung z.B. durch Entzug der Einzugsermächtigung vorzubeugen oder lieber danach seinem Geld hinterherlaufen möchte...