Wenn du meinst ....
versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...
- speeder1
- Geschlossen
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Wenn du meinst ....Wie siehst du den Tatbestand des § 935 I 1 BGB in meinem Bsp. erfüllt? Dieser setzt voraus, dass die Sache dem Eigentümer als unmittelbarem Besitzer (ungeschriebenes TBM) gestohlen (...) worden ist. Ist sie aber nicht, da in unmittelbarem Besitz des G, nicht des E.
Gleiches gilt für § 935 I 2 BGB: G hat dem E nicht den Besitz gemittelt, sondern war bösgläubiger Eigenbesitzer.
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als ich heute den typ bei nsc fragte ob ich das Handy doch noch zurück kriegen kann ,meinte er das ist nicht möglich wie es hier halt oft erwähnt wurde das es gestohlen/entwendet sei... aber die meinen Das Geld kannst du aufjedenfall zurück kriegen es gibt mehrere wege...
naja abwarten
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Zitat
Original geschrieben von speeder1
als ich heute den typ bei nsc fragte ob ich das Handy doch noch zurück kriegen kann ,meinte er das ist nicht möglich wie es hier halt oft erwähnt wurde das es gestohlen/entwendet sei... aber die meinen Das Geld kannst du aufjedenfall zurück kriegen es gibt mehrere wege...naja abwarten
Du glaubst doch nicht immer noch daran, dass das NSC auch nur einen Finger krumm macht um dir zu helfen deine Rechte durchzusetzen?
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Ich denke, hier wurde nun wirklich alles gesagt - und nicht nur einmal.
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