versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Wenn du meinst ....


    Wie siehst du den Tatbestand des § 935 I 1 BGB in meinem Bsp. erfüllt? Dieser setzt voraus, dass die Sache dem Eigentümer als unmittelbarem Besitzer (ungeschriebenes TBM) gestohlen (...) worden ist. Ist sie aber nicht, da in unmittelbarem Besitz des G, nicht des E.


    Gleiches gilt für § 935 I 2 BGB: G hat dem E nicht den Besitz gemittelt, sondern war bösgläubiger Eigenbesitzer.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • als ich heute den typ bei nsc fragte ob ich das Handy doch noch zurück kriegen kann ,meinte er das ist nicht möglich wie es hier halt oft erwähnt wurde das es gestohlen/entwendet sei... aber die meinen Das Geld kannst du aufjedenfall zurück kriegen es gibt mehrere wege...


    naja abwarten

    N95-1 Fw. 21.0.016

  • :rolleyes:

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von speeder1
    als ich heute den typ bei nsc fragte ob ich das Handy doch noch zurück kriegen kann ,meinte er das ist nicht möglich wie es hier halt oft erwähnt wurde das es gestohlen/entwendet sei... aber die meinen Das Geld kannst du aufjedenfall zurück kriegen es gibt mehrere wege...


    naja abwarten


    Du glaubst doch nicht immer noch daran, dass das NSC auch nur einen Finger krumm macht um dir zu helfen deine Rechte durchzusetzen?

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