versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...

  • EU-Recht wird das "im Volksmund" deswegen genannt, weil die Neuregelung des Kaufvertragsrechts und insbesondere des Gewährleistungsrechts auf einer Verbraucherschutz- und Harmonisierungsrichtlinie der EU beruht, die ins deutsche Recht übertragen werden mußte.


    Das ganze EU-Recht zu nennen ist auch gar nicht sooooo abwegig, da das deutsche Gesetz, soweit die Richtlinie betroffen ist, richtlinienkonform, dh. im Sinne der Richtlinie, auszulegen ist.


    PS. Auch die Neuregelung des FernabsatzGesetz basiert auf einer EU-Richtlinie.




    Trotzdem sind natürlich so Sätze wie "Aufgrund des neuen EU-Rechts bin ich verpflichtet folgendes zu schreiben", juristisch gesehen absurd, da natürlich nicht die geringste Verpflichtung besteht, auch als Privatperson die Gewährleistung auszuschließen.


    Entweder man machts, oder halt nicht .....

    Hier stand eine Signatur.

  • Hi Speeder,


    vorgehensweise!
    1. DEVK anrufen. Erfragen ob du eine Rechtsschutzversicherung hast
    2. Dem Händler mitteilen dass du ihn anzeigen wirst wegen Betruges, ihm eine Frist von 7 Tagen einräumst um dir das Geld zu überweisen (du musst ihm die Gelegenheit geben zurück zu überweisen)
    3. Anzeige erstatten
    4. Kommt das Geld abwarten ob ein Prozess stattfindet, wenn nein abhacken
    5. Hast du eine Rechtsschutzversicherung anwalt einschalten und einen Zivilrechtliche Prozess anstreben um dein Geld zu bekommen


    evtl kannst du wenn du das möchtest im Vorfeld noch etwas druck machen. Immer in maßen, immer höflich, nie beleidigend und nicht drohend. Oft wirkt :"Ich komme bei Ihnen vorbei und dann können wir den Vorfall bereden" schon wunder. Das ist keine Drohung, aber Angst bekommen betrüger dennoch


    Zitat

    Original geschrieben von speeder1 aber ich denke mal das ich das geld irgenwie kriegen werde


    Stelle dich darauf ein das Geld nicht wieder zu bekommen. Der Streitfall ist zu gering wenn es sich tatsächlich nur um ein geklautes Gerät gehandelt hat.
    Wenn du es bekommst schön, aber es ist unwahrscheinlich es in einem Prozess zu bekommen


    Für die Zukunft: nur noch Dinge mit Kaufbeleg gebraucht erwerben


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • moin moin,...


    hab ich das richtig verstanden, dass das NSC das N95 einbehalten hat, da es angeblich gestohlen sei?


    Was hat denn "Nokia", der NSC- oder Partnershop zum Vorfall geschrieben?
    Ohne Weiteres darf das Gerät nicht von Nokia einbehalten werden. Wenn es an die zuständige Ermittlungsbehörde weitergeleitet wurde, müßte ja ein Protokoll der entsprechenden Sicherstellung (Eigentumssicherung/ ggf. Beweismittel) gefertigt werden. Eine Durchschrift ist an den Betroffenen auszuhändigen.


    Wenn ich, zumindest in D, mit der Drohung eines Übels den Betroffenen zu einer Handlung "zwinge", die er freiwillig nicht ausführen würde, kommt das strafrechtlich ggf. der Nötigung schon nahe.


    Zumal im vorliegenden Falle, zumindest von dem hier Bekanntgegebenen, nicht zwangsläufig von einer Straftat auszugehen ist. Nur die Mitteilung von Nokia, dass das Gerät als gestohlen gemeldet sei, reicht eben nicht aus.


    Der Verkäuferin damit zu drohen, den Vorgang dem Arbeitgeber- oder sonstigen, unbeteiligten Personen mitzuteilen, könnte auch in Richtung "falsche Verdächtigung, üble Nachrede pp." gehen.


    Gruesse vom KURTi

  • Das ist mir auch ein wenig komisch vorgekommen, dass der NSC das Gerät einbehält.
    Nun ich dachte jedenfalls, dass es den zuständigen Behörden zugeführt wurde.
    Das sollte dann ja auch von dem NSC bestätigt worden sein.


    Andererseits hat der NSC wirklich nicht die Möglichkeit, die Herausgabe zu verweigern, aber das Recht die Personalien des Kunden aufzunehmen.
    Was mir auch noch unklar ist, woher die Information kommt, dass es gestohlen ist.


    Alees soviele Unbekannte, da hat man es schwer, etwas dazu zu sagen...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Die im NSC behalten das Teil auf jeden Fall und leiten es zur Asservatenkammer weiter. Ich weiß es ganz genau, weil ich mich da an eine heftige Story erinnern kann:
    1998 hatte ich als Student mal in nem Handyshop von nem Netzbetreiber zwei Semester lang gejobbt. Eines Tages schloß nen netter älterer Herr zwei Verträge mit jeweils einem6150
    ab. Die waren damals mit Vertrag noch richtig teuer, 400 DM oder so. Jedenfalls wurde seiner Frau eines im Urlaub geklaut und er hat es mit der IMEI bei der Polizei angezeigt. Nicht lange darauf ging das andere, noch vorhandene 6150, kaputt. Jedenfalls haben wir das für ihn eingeschickt...und was passierte...Ihr ahnt es sicher schon....er hat die IMEI nur vom Karton abgelesen und die falsche bei der Polizei angegeben. Das kaputte Nokia wurde vom NSC an die Asservatenkammer XYZ weitergereicht und da die Asservatenkammer keinen Postversandservice bei Irrtum anbietet liegt es da wahrscheinlich heute noch.....oder wurde versteigert. Der arme Mann hatte dann die restlichen 20 Monate zwei Verträge und kein Handy. Hat unseren Kundenservice übrigens einen Dreck interessiert, damals ging es ja steil bergauf...

  • Ja schon, aber man bekommt einen Beleg, wenn es z.B. der Polizei übergeben wird.
    Der NSC darf das Gerät nicht einfach zurückhalten, das wäre ja noch schöner, das eine private Firma wie Nokia oder ihr NSC hoheitsrechtliche Aufgaben und Rechte übernimmt.
    Noch sind wir in einem Staat, in dem es Gesetze gibt.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • moin moin,...


    Nokia hat einige Probleme damit, selbst in ihrem eigenen Onlinesystem als gestohlene Geräte "folgerichtig" zu "behandeln". Es ist mir persönlich bereits zwei mal geschehen, dass im warranty-check das Gerät als gestohlen ausgeworfen wurde. Auskunft aus Bochum: Keine Ahnung... lassen sie das mal liegen, wir melden uns! Nach zwei Wochen hatte es diesen Rückruf natürlich nicht gegeben. Die IMEI-Nummer war auch nicht der Polizei bekannt, die wollte es daher gar nicht haben.


    Wie solche Eintragungen aktuell ins NOL kommen, wird auch nicht wirklich mitgeteilt... .


    Gruesse vom KURTi

  • also ich war jetzt am Freitag da, und hab dem nSc Mitarb. alle beweise gegeben das ich nicht das handy geklaut hab und man hat mir dann gesagt das sie öfters mit solchen problemen zu tun haben da manchmal geklaute handys dort auftauchen ka aber die machen mir den Eindruck als ob ich das Geld zurück kriege, die helfen mir .

    N95-1 Fw. 21.0.016

  • Samanokia - die neuen Samariter.
    Sie nehmens den reichen Bochumern, und gebens den armen Käufern der geklauten Handys. Morgen auf RTL.


    :D

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Samanokia - die neuen Samariter.
    Sie nehmens den reichen Bochumern, und gebens den armen Käufern der geklauten Handys. Morgen auf RTL.


    :D


    sehr witzig ... geld ist kein problem das problem ist das die frau mich verarscht hat habs nicht nötig ein geklautes gerät zu kaufen.

    N95-1 Fw. 21.0.016

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