EU-Recht wird das "im Volksmund" deswegen genannt, weil die Neuregelung des Kaufvertragsrechts und insbesondere des Gewährleistungsrechts auf einer Verbraucherschutz- und Harmonisierungsrichtlinie der EU beruht, die ins deutsche Recht übertragen werden mußte.
Das ganze EU-Recht zu nennen ist auch gar nicht sooooo abwegig, da das deutsche Gesetz, soweit die Richtlinie betroffen ist, richtlinienkonform, dh. im Sinne der Richtlinie, auszulegen ist.
PS. Auch die Neuregelung des FernabsatzGesetz basiert auf einer EU-Richtlinie.
Trotzdem sind natürlich so Sätze wie "Aufgrund des neuen EU-Rechts bin ich verpflichtet folgendes zu schreiben", juristisch gesehen absurd, da natürlich nicht die geringste Verpflichtung besteht, auch als Privatperson die Gewährleistung auszuschließen.
Entweder man machts, oder halt nicht .....