versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das stimmt nicht, da es bei einem Diebstahl einen gutgläubigen Erwerb nicht gibt (§935 BGB), mithin ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, da der Verkäufer niemals das Eigentum an genau dem verkauften Gerät verschaffen kann und in so einem Fall (§275 I BGB) der Käufer verschuldensunabhängig vom Kauf zurücktreten kann (§326 V BGB), mit der Folge das er den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen kann.


    Also ist es im Grunde für den zivilrechtlichen Anspruch völlig gleichgültig, woher der Verkäufer das telefon hat und was er sich dabei gedacht hat.


    Die Frage ist wohl eher, ob bei der Verkäuferin dann was zu holen ist ...



    Sorry, ist undeutlich rübergekommen. Ich meinte rein die Kosten für einen Prozess.
    Das Geld kann er wiederbekommen, wenn der Verkäufer es zahlen kann.
    Die Kosten für Anwalt und Gericht übersteigen schnell en Warenwert.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Dann geh zur DEVK, hol Dir ne Deckungszusage (evtl. auch nur für eine Erstberatung) und DANACH zum Anwalt.


    Auf keinen Fall würde ich vorher noch irgendwas an ebay, die spätere Beklagte oder sonstwas schreiben - im worst case interpretieren die Leute in der schwarzen Robe sonstwas da rein.... :(

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Hast Du denn eine Rechtschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt?


    lol echt geiler Sarkasmus, wenn man dass auf den letzten Teil seines Postings bezieht.
    Aber dennoch ich hab mir grad hier die 8 Seiten durchgelesen, mein Gott ist das Niveau heut tief. Ich mein im Ernst, es ist doch alles hinlänglich gesagt.
    Der Käufer hat das nun so vor:
    1.Meld Ebay
    2.Geh Polizei
    3.Geh RA
    4. Wenn dass nichts bringt "gehst du sie besuchen", und haust ihr mal schön die Jacke voll. (hört sich an einigen Punkten so an was du schreibst...) Wo sind hier unsere Mods?


    Ich führe heute mal wieder den "Schlosstanz" auf.


    Ich persönlich hätte übrigens erstmal versucht zu Reperatur des Sliders die Gewährleistung der Verkäuferin in Anspruch zu nehmen, denn diese schließt sie nicht aus.(Nur die Garantie, aber die ist ja ungleich Gewährleistung) :D


    Weiterhin glaube ich nur geringfügig an die kriminelle Energie der Verkäuferin,
    denn bei Ebay gibts doch ne Funktion dass man nicht sieht was verkauft wurde.(Also i.d. Bewertungen, nennt sich "private Auktion" oder so). Weil wenn dass so offen dasteht, ist es schon a bissl blöde.


    Grüße
    Andreas


    Achja ich wollt hier niemand beleidigen,..., aber der Thread ist echt Filmreif.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • mit besuch meinte ich nicht das ich auf sie einschlage sondern schön persönlich reden aber verarschen lass mich bestimmt nicht danke an alle die mir diese hilfreichen tipps gegeben haben.

    N95-1 Fw. 21.0.016

  • Zitat

    Original geschrieben von speeder1
    mit besuch meinte ich nicht das ich auf sie einschlage sondern schön persönlich reden aber verarschen lass mich bestimmt nicht danke an alle die mir diese hilfreichen tipps gegeben haben.


    Ich hoffe es , denn es hat sich jedenfalls eher nach Ghetto ich hau dir die Fresse ein angehört.


    Wobei ich verstehen kann wie ärgerlich soetwas ist.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • ach wir sehn die zukunft der ghetto kinder hartz 4 die sind weit unter meinem niveau denn wer nicht sachlich bleibt hat eh keine chance aber ich denke mal das ich das geld irgenwie kriegen werde

    N95-1 Fw. 21.0.016

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Sorry, ist undeutlich rübergekommen. Ich meinte rein die Kosten für einen Prozess.
    Das Geld kann er wiederbekommen, wenn der Verkäufer es zahlen kann.
    Die Kosten für Anwalt und Gericht übersteigen schnell en Warenwert.


    Ja das ist wohl wahr. Ohne RSV würd ich da auch nichts machen.


    Da hab ich dich falsch verstanden :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666



    Ich persönlich hätte übrigens erstmal versucht zu Reperatur des Sliders die Gewährleistung der Verkäuferin in Anspruch zu nehmen, denn diese schließt sie nicht aus.(Nur die Garantie, aber die ist ja ungleich Gewährleistung) :D


    Bin ja schon froh, das die Verkäuferin nicht das "neue EU-Recht" erwähnt hat.


    Woher kommt eigentlich diese Weisheit mit dem EU-Recht und wer hat den Leuten erzählt, das es sowas gibt???


    Hast übrigens Recht mit der Gewährleistung, die wurde nicht ausgeschlossen. Auch nicht nach dem neuen EU-Recht :gpaul:

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • also der thread ist echt mal interressant


    popcornesscolaschlürf


    der freitag doch noch gerettet

    Wer ruhig leben will darf nicht sagen was er weiss und nicht glauben was er hört.


    Es geht um erlebte Tage und nicht um Tage an denen man lebt.

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