ja man kann es ja abrufen mit *#06#
versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...
- speeder1
- Geschlossen
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Original geschrieben von flatie
Wie schon gefragt: War es auch die EMEI von dem Gerät? Hast du diese mal nach dem Kauf mit der aus den Emails gegen geprüft?Und telefonieren kannst Du natürlich mit den geklauten Handys weiterhin, da die Netzbetreiber diese nicht sperren. Auch wenn Sie genau wissen das Du mit einem geklauten Gerät telefonierst.....Sie verdienen ja Geld daran
ja die imei ist gleich aus den emails
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Original geschrieben von Cloon22
wer sagt dass die anderen gestohlen sind???
Ich wollte ausdrücken: wer in vier Wochen Handys für sicher über 1000 euro verkauft ist doch kein Privatanbieter mehr, hat von daher auch andere Sorgfaltspflichten zu erfüllen...und jetzt bitte bitte nicht über Unternehmenseigenschaft diskutieren...
Aber vielleicht hatte das Handy auch schon mehrere Besitzer bei Ebay....wer weiß
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genau wer weiß der slider wa so gef*** das der sich schwer hochschiebt
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Rechtlich geht es an diesem Punkt noch weiter.
Mache nicht den Fehler und versuche den Veräufer mit Drohungen zum Zahlen zu bewegen. Das ist eine Nötigung, die schlecht für Dich ausgehen kann.
Du hast nun einiges vor Dir. Da wäre zum ersten eine Anzeige gegen den Verkäufer bei der Polizei zu machen. Die Polizei nimmt das natürlich kostenlos auf, sodass gegen den Verkäufer ermittelt werden kann. Dazu helfen die Informationen, die Du bisher selbst in Erfahrung bringen konntest.
Der weitere Weg ist, sich einen Anwalt zu nehmen und auf dem Zivilrechtlichen Weg Schadenersatz zu fordern. (Bedenke, dass die Anzeige bei der Polizei Dir nicht Dein Geld wieder beschafft, selbst wenn der Verkäufer bi einem Prozess unterliegt. Dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig.)
Im Zweifelsfalle möchte ich Dir sagen, dass Du unter Umständen auf den Kosten sitzen bleibst, sollte der Verkäufer belegen können, dass er selbst das Telefon von jemanden anderen bezogen hat. Denn ob er auch der Dieb ist, ist vollkommen unklar, er kann das Gerät unwissend an Dich verkauft haben.
Von Ebay hast Du leider nicht viel zu erwarten, die werden vielleicht nur den Verkäufer sperren, was dem unter Umständen völlig egal ist.
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Zitat
Original geschrieben von blumentopferde
Im Zweifelsfalle möchte ich Dir sagen, dass Du unter Umständen auf den Kosten sitzen bleibst, sollte der Verkäufer belegen können, dass er selbst das Telefon von jemanden anderen bezogen hat. Denn ob er auch der Dieb ist, ist vollkommen unklar, er kann das Gerät unwissend an Dich verkauft haben.
Das stimmt nicht, da es bei einem Diebstahl einen gutgläubigen Erwerb nicht gibt (§935 BGB), mithin ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, da der Verkäufer niemals das Eigentum an genau dem verkauften Gerät verschaffen kann und in so einem Fall (§275 I BGB) der Käufer verschuldensunabhängig vom Kauf zurücktreten kann (§326 V BGB), mit der Folge das er den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen kann.
Also ist es im Grunde für den zivilrechtlichen Anspruch völlig gleichgültig, woher der Verkäufer das telefon hat und was er sich dabei gedacht hat.
Die Frage ist wohl eher, ob bei der Verkäuferin dann was zu holen ist ...
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tja ob die will oder nicht ich werde erstmal sachlich bleiben aber wenn ich auf den kosten sitzen bleibe dann werde ich sie mal besuchen
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Original geschrieben von speeder1
tja ob die will oder nicht ich werde erstmal sachlich bleiben aber wenn ich auf den kosten sitzen bleibe dann werde ich sie mal besuchenHast Du denn eine Rechtschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt?
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ja bei der devk sollte ich es eig haben
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Zitat
Original geschrieben von speeder1
tja ob die will oder nicht ich werde erstmal sachlich bleiben aber wenn ich auf den kosten sitzen bleibe dann werde ich sie mal besuchenUnd was möchtest Du dann machen??? Ich sehe schon wie Du Dich in Schwierigkeiten bringst. Nimm Dir einen Anwalt und kläre das so.
Du bleibst ohne Rechtsschutzversicherung auf erheblichen Kosten sitzen, darüber solltest Du Dir im Klaren sein.
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