Es gibt imho 3 Möglichkeiten (die Frau ist dennoch immer schuldig):
1.) sie hat es selbst gebraucht gekauft und wurde ihrerseits betrogen.
2.) sie verkauft es für einen Freund oder Bekannten, der keinen ebay-Account besitzt
3.) sie betrügt absichtlich
Die gesetzliche Schuld liegt immer bei ihr, da sie als Verkäuferin sicherstellen muß, daß die Ware nicht gestohlen ist.
Die moralische Schuld würde nur bei Punkt 3.) dazukommen.
Ich glaube, es handelt sich entweder um Punkt 1.) oder Punt 2.).
Das erschwert die Sache, da die Frau wahrscheinlich tatsächlich kein Schuldbewußtsein hat. Sie glaubt vermutlich, Du würdest sie über's Ohr hauen wollen.