versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...

  • Es gibt imho 3 Möglichkeiten (die Frau ist dennoch immer schuldig):


    1.) sie hat es selbst gebraucht gekauft und wurde ihrerseits betrogen.
    2.) sie verkauft es für einen Freund oder Bekannten, der keinen ebay-Account besitzt
    3.) sie betrügt absichtlich


    Die gesetzliche Schuld liegt immer bei ihr, da sie als Verkäuferin sicherstellen muß, daß die Ware nicht gestohlen ist.


    Die moralische Schuld würde nur bei Punkt 3.) dazukommen.


    Ich glaube, es handelt sich entweder um Punkt 1.) oder Punt 2.).


    Das erschwert die Sache, da die Frau wahrscheinlich tatsächlich kein Schuldbewußtsein hat. Sie glaubt vermutlich, Du würdest sie über's Ohr hauen wollen.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7


  • das befürchte ich auch wenn ich aus diesem fall als gearschter raus komme dann drohe ich bestimmt nicht mehr mit ner anzeige

    N95-1 Fw. 21.0.016


  • Auch wenn es mir schwer fällt :D hier muss ich Dir Recht geben! Allerdings kann er ja Anhand des Nokia Schreibens beweisen das er sie nicht übers Ohr hauen möchte.


    Ich denke wenn sie beide Seiten etwas beruhigt haben dann werden sie hoffentlich eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden. Denn eines ist klar die Frau hat sich schuldig gemacht und das sollte ihr auch ganz deutlich gemacht werden.


    Es spielt keine Rolle ob sie wußte das es ein geklautes Handy ist oder nicht. Sie hat die Ware weiterverkauft und das ist eben strafbar!! Mach Ihr das in höflicher aber eindringlicher Form klar. Vielleicht hilft es?

    ACHTUNG!! Meine Postings spiegeln lediglich meine PERSÖNLICHE MEINUNG wieder!! Diese soll nicht zur Meinungsbildung anderer dienen oder gar die Meinung anderer User beeinflussen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Die gesetzliche Schuld liegt immer bei ihr, da sie als Verkäuferin sicherstellen muß, daß die Ware nicht gestohlen ist.


    Der gekaufte Gegenstand ist im Rechtssinne mangelhaft, da der Verkäufer entgegen seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag dem Käufer kein Eigentum an dem Gegenstand verschaffen kann. Somit ist auch der Kaufvertrag nichtig und Käufer kann sein Geld zurückverlangen und ohne Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten. Ob die Frau jetzt den Gegenstand selber gestohlen hat oder nicht wusste, dass der Gegenstand gestohlen ist, ist absolut uninteressant.


    Hat mir mein Anwalt in einem ähnlichen Fall mal erklärt. :D:D

  • wer wissentlich ein Gerät mit entferntem Label verkauft/Kauft, dass im inneren desselben angebracht ist, muss davon ausgehen, dass damit was nicht in Ordnung ist. Das gilt Für die Verkäuferin wie auch den Käufer gleichermassen. Sorry, aber wie blauäugig sind denn alle? Da kommt man nicht mit gutgläubig davon, dass ist "die Augen vor Offensichtlichem verschliessen"..
    Grade bei Elektronikartikeln. Wenn man das Gerät dann auch noch nutzt wird es schwierig nachzuweisen, dass man so naiv ist und von Handydiebstahl noch nie gehört hat. Habe des öfteren von Berufswegen mit dem Werksschutz eines grossen Automobilherstellers zu tun und kenne einige Fälle, in denen Geräte mit entfernten Labels wieder bei uns aufschlagen um die Besitzverhältnisse zu klären. Mit Gutgläubigkeit haben die meisten argumentiert und nicht 1 ist damit durchgekommen. Viel Glück!! :gpaul:

    Nokia N73
    RM-133
    V4.0726.2.0.1(O1)
    Frosty White/Plum

  • Zitat

    Original geschrieben von javaman
    Der gekaufte Gegenstand ist im Rechtssinne mangelhaft, da der Verkäufer entgegen seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag dem Käufer kein Eigentum an dem Gegenstand verschaffen kann. Somit ist auch der Kaufvertrag nichtig und Käufer kann sein Geld zurückverlangen und ohne Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten. Ob die Frau jetzt den Gegenstand selber gestohlen hat oder nicht wusste, dass der Gegenstand gestohlen ist, ist absolut uninteressant.


    Hat mir mein Anwalt in einem ähnlichen Fall mal erklärt. :D:D


    Das sage ich doch :D

    ACHTUNG!! Meine Postings spiegeln lediglich meine PERSÖNLICHE MEINUNG wieder!! Diese soll nicht zur Meinungsbildung anderer dienen oder gar die Meinung anderer User beeinflussen!!

  • habt Ihr mal die Bewertungen angeschaut:


    06.12.07 06:10
    Nokia N73 Music Edition Handy (Nr.140177961732) War leider keine Music-Edition,.. sonst aber OK! Ist zu empfehlen.


    04.12.07 21:04
    Sony Ericsson W810i Handy NEU **2 JAHRE GARANTIE**!! (Nr.140179512931)


    22.11.07 14:29
    Nokia N95 HANDY*******NEU******2JAHRE GARANTIE!!!!! (Nr.140179505758)


    08.11.07 17:27
    Nokia N95 Handy (Nr.140171560788)


    05.11.07 11:54
    Nokia 7373 Handy (Nr.140171571823)


    Nachtigall ick hör dir trapsen :p

  • also so leicht kommt die mir nicht davon wenn die denkt das sie mit geklauten geräten geräten kasse machen kann dann irrt die sich gewaltig. Ich hab NIE in meinem LEBEN geklaut und würde es nie tun es ist assozial und unmenschlich das geld ist mir auch wichtig aber mehr die tatsache warum die sich traut mit mir sowas zu machen.

    N95-1 Fw. 21.0.016

  • Zitat

    Original geschrieben von spittfire
    Grade bei Elektronikartikeln. Wenn man das Gerät dann auch noch nutzt wird es schwierig nachzuweisen, dass man so naiv ist und von Handydiebstahl noch nie gehört hat. Habe des öfteren von Berufswegen mit dem Werksschutz eines grossen Automobilherstellers zu tun und kenne einige Fälle, in denen Geräte mit entfernten Labels wieder bei uns aufschlagen um die Besitzverhältnisse zu klären. Mit Gutgläubigkeit haben die meisten argumentiert und nicht 1 ist damit durchgekommen. Viel Glück!! :gpaul:


    Besitzverhältnisse sind relativ egal. Es geht um die Frage des Eigentums und dieser verbleibt bei gestohlenere Ware logischerweise immer bei dem Eigentümer. Egal wie viel der aktuelle Besitzer dafür gezahlt hat oder ob gutgläubig oder nicht gehandelt hat. Es ist keine Eigentumsübertragung erfolgt. Das Gerät geht im Regelfall immer an den Eigentümer zurück.


    Die Gutgläubigkeit ist eher eine Frage ob man sich der Käufer strafrechtlich schuldig macht.


    Daneben, bei einem Kauf über ebay ist davon auszugehen, dass die Ware nicht gestohlen ist. Sonst würde man ja gar keinen Kauf dort tätigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von javaman
    Besitzverhältnisse sind relativ egal. Es geht um die Frage des Eigentums und dieser verbleibt bei gestohlenere Ware logischerweise immer bei dem Eigentümer. Egal wie viel der aktuelle Besitzer dafür gezahlt hat oder ob gutgläubig oder nicht gehandelt hat. Es ist keine Eigentumsübertragung erfolgt. Das Gerät geht im Regelfall immer an den Eigentümer zurück.


    Die Gutgläubigkeit ist eher eine Frage ob man sich der Käufer strafrechtlich schuldig macht.


    Daneben, bei einem Kauf über ebay ist davon auszugehen, dass die Ware nicht gestohlen ist. Sonst würde man ja gar keinen Kauf dort tätigen.


    genau ich wollte es eig. selber abholen aber wer fährt schon bis nach berlin

    N95-1 Fw. 21.0.016

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