Und in so einem Fall würde ich auch eine Strafanzeige machen. Das sieht schon verdächtig danach aus, als ob der Verkäufer da selbst mit an der Straftat beteiligt war (Label rausgerissen !). Wäre dann entweder Diebstahl oder Hehlerei.
versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...
- speeder1
- Geschlossen
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ich würde versuchen, Verwandte mit gelichem Nachnamen ausfindig zu machen. Wie alt ist der Typ? Du kannst mir auch mal seine Daten per PN schicken und sich schau, ob ich was finde.
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Und in so einem Fall würde ich auch eine Strafanzeige machen. Das sieht schon verdächtig danach aus, als ob der Verkäufer da selbst mit an der Straftat beteiligt war (Label rausgerissen !). Wäre dann entweder Diebstahl oder Hehlerei.Hehlerei hat der Käufer hier auch gemacht in dem Moment wo er geklaute Ware gekauft hat! Dabei spielt es keine Rolle ob er ahnen konnte das die Ware geklaut war oder nicht!!
War das Handy verdächtig günstig da konnte er schon selbst davon ausgehen das es sich um eine "dunkle" Herkunft der Ware handelt.
Natürlich heißt "günstig" nicht gleich geklaut aber man sollte dann schon etwas vorsichtiger sein und den Verkäufer zumindest nach einen Kaufbeleg fragen!
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Ich als juristischer Laie meine, dass du wohl Pech haben wirst, denn Nokia wird Dir natürlich nichts erstatten. Du musst dich an den Verkäufer wenden. Da dieser ja offenkundig wohl der Dieb oder zumindest der Hehler ist, wirst du da nicht viel holen können.
Ich glaube dass war doch im BGB geregelt, dass zu einem Eigentumsübertrag Einigung und Übergabe/Verschaffung der Verfügungsmacht nötig sind. Da der Verkäufer aber dir an einem gestohlenen Gut gar nicht das Eigentum verschaffen bzw Übertragen kann... Du bist zwar im Besitz des Geganstandes gewesen, aber du hast nicht das Eigentum daran, da es gestohlen wurde.
Sorry, zu mehr recht es heut leider nicht.
Unser Prof sagte imho immer dass wäre PP wenn man Diebesgut erwirbt. Letzlich kann man sich dem nur entsziehen, wenn man einen Eigentumsnachweis erbracht bekommt, sprich eine Rechnung hat.
Gruß Gunn
PS auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann kann vielleicht auf Zivilem Wege was erreicht werden.
PPS gehört das nicht besser in geplauder als ins Nokia Forum?
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
ich würde versuchen, Verwandte mit gelichem Nachnamen ausfindig zu machen. Wie alt ist der Typ? Du kannst mir auch mal seine Daten per PN schicken und sich schau, ob ich was finde.Sippenhaftung gibts nicht... und wenn mich jemand nerven würde weil mein Cousin/whatever was getan hat - ich würde dem Stalker eine Anzeige reindrücken die sich gewaschen hat.....
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es war nicht besonders günstig es war der standartpreis. Ja ich geh heute mal zum Nsc mal gucken was die sagen, ich hab paar emails und so gedruckt und die unterlagen das ich es bezahlt hab und es über ebay ersteigert hab.
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Zitat
Original geschrieben von Gunn
Ich als juristischer Laie meine, dass du wohl Pech haben wirst, denn Nokia wird Dir natürlich nichts erstatten. Du musst dich an den Verkäufer wenden. Da dieser ja offenkundig wohl der Dieb oder zumindest der Hehler ist, wirst du da nicht viel holen können.Ich glaube dass war doch im BGB geregelt, dass zu einem Eigentumsübertrag Einigung und Übergabe/Verschaffung der Verfügungsmacht nötig sind. Da der Verkäufer aber dir an einem gestohlenen Gut gar nicht das Eigentum verschaffen bzw Übertragen kann... Du bist zwar im Besitz des Geganstandes gewesen, aber du hast nicht das Eigentum daran, da es gestohlen wurde.
Sorry, zu mehr recht es heut leider nicht.
Unser Prof sagte imho immer dass wäre PP wenn man Diebesgut erwirbt. Letzlich kann man sich dem nur entsziehen, wenn man einen Eigentumsnachweis erbracht bekommt, sprich eine Rechnung hat.
Gruß Gunn
PS auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann kann vielleicht auf Zivilem Wege was erreicht werden.
genau das kann ich bestätigen. hatte zwar nur ein paar vorlesungen zu dem thema, aber an das kann ich mich noch erinnern. ist zwar traurig für den verkäufer, allerdings auch sehr nachvollziehbar!
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Zitat
Original geschrieben von suschi
Jetzt heul hier nicht rum.1. Anzeige bei der Polizei
2. eBay verständigen
3. Rechtsanwalt einschaltenIch verstehe manche echt nicht. Wollen ihr Geld wieder haben, aber nicht konsequent vorgehen.
Weil das so viel bringt...
Falls, und das ist unwahrscheinlich bei der Summe, es tatsächlich zu einem Verfahren kommen sollte, vergehen Monate, wenn nicht Jahre bis zur Verhandlung! Er will sein Geld jetzt und nicht irgendwann in ferner Zukunft!
Das einzige was bei solchen Typen hilft, ist, sie persönlich unter massiven Druck zu stellen. Er muß das Gefühl bekommen, daß man nie aufhören wird, solange bis er nachgibt. Das ist ein psychologischer Trick. Man kann sich ruhig ein wenig wahnhaft und psychotisch geben, das wirkt auch ganz gut. Natürlich darf man niemanden konkret bedrohen, aber durch die Blume kann man im Rahmen des Gesetzes schon etliches anbringen, was denjenigen veranlaßt, das Geld zurückzuzahlen etc..
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
ich würde versuchen, Verwandte mit gelichem Nachnamen ausfindig zu machen. Wie alt ist der Typ? Du kannst mir auch mal seine Daten per PN schicken und sich schau, ob ich was finde.Ich weiß nicht wo Du wohnst und was Du in Deinem Leben so machst ist mir auch völlig egal, aber Dein Ratschlag ist gelinde gesagt völliger Blödsinn.
Würde er das machen was Du ihn vorschlägst macht er sich selber strafbar!!
Also vielleicht erstmal denken bevor man anderen solche Ratschläge erteilt!!
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