also der verkäufer ist noch bei ebay angemeldet die adresse hab ich hier liegen könnte ich das ganze geld vom ebay käuferschutz zurück kriegen?
versehntlich geklautes n95 aus ebay gekauft...
- speeder1
- Geschlossen
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Ja, denn normal bist Du ja bei Ebay irgedwie Versichert. Es ist glaube ich auch das Problem von Ebay, wenn Sie geklaute Ware verkaufen bzw. Versteigern lassen oder.
Schick dem Typen eine Mail das du zur Polizei gehst, dann wird es im schon anders werden. Aber Ebay auf alle fälle Kontaktieren und denen das sagen, das dieser Typ von Ebay Ausgeschlossen wird.
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Zitat
Original geschrieben von speeder1
also der verkäufer ist noch bei ebay angemeldet die adresse hab ich hier liegen könnte ich das ganze geld vom ebay käuferschutz zurück kriegen?
dann versuch mal mit der Adresse und dem Namen über ein Online-Telefonbuch die Telefonnummer rauszubekommen. Und ruf an. Sag, Du machst eine Anzeige bei der Polizei, wenn er Dir das Geld nicht sofort zurücküberweist! -
also mit der polizei hab ich gedroht als Antwort kam : ich werde keine emails mehr von ihnen öffnen .
es wäre doch sinnvoll wenn man den anwalt einschaltet oder?
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Also 2 Sachen zum Rechtlichen:
1. Das Gerät bekommst du nicht mehr zurück, da bei gestohlenen Sachen du kein Eigentum erwerben kannst. § 935 BGB
2. Dein Geld bekommst du aber natürlich vom Verkäufer zurück (rein rechtlich gesehen), da dieser seine Pflicht aus dem Kaufvertrag, dir das Eigentum an dem Handy zu verschaffen nicht erfüllt hat und nicht erfüllen kann.
Also wenn RS vorhanden., würde ich sofort zum Anwalt. Wenn nicht dem Verkäufer Frist zur Rückzahlung setzen und dann halt zur Not selbst klagen.
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
dann versuch mal mit der Adresse und dem Namen über ein Online-Telefonbuch die Telefonnummer rauszubekommen. Und ruf an. Sag, Du machst eine Anzeige bei der Polizei, wenn er Dir das Geld nicht sofort zurücküberweist!hab ich ja schon alles versucht aber ich glaub seine Nummer ist anonym also nicht im öffentlichen telefonbuch.
das ist sehr ärgerlich
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Also Rechtsanwalt ist immer gut. Aber ich würde auf alle fälle auch mit Ebay reden.
Wenn er deine Mails nicht mehr öffnet hat er schon mal düsse, denk ich mal.
Wünsche Dir viel Glück und lass es Dir nicht gefallen.
Gruß
big_alb
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Ja, schalt Anwalt und Polizei ein. Wer ein geklautes Handy verkauft, der hat Dreck am Stecken.
Beim Käuferschutz von Ebay bekommst Du leider nicht den vollen Kaufpreis wieder, aber deb größten Teil.
Grüße
siemer
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Ich denke der vernünftige Weg ist der einer Anzeige bei der Polizei. Nehme alles mit was Du schriftlich hast (Kopie der Emails über Ebay, die Artikelbeschreibung usw) mit den Sachen zur Polizei und eine Anzeige erstatten. Ob Du das Geld wieder bekommst ist fraglich, denn niemand erstattet Dir den Kaufpreis bei geklauter Ware. Ich kann mir nicht vorstellen das Nokia Dir Dein Geld zurückgibt.
Wenn es der Verkäufer der Ware nicht freiwillig macht dann sieht das ganz schlecht aus. Klar kannst Du Dir einen Anwalt nehmen und versuchen das Geld über diesen einzutreiben, aber ohne RSV musst Du erstmal alle Kosten vorstrecken, ist der Verkäufer dann nicht in der Lage zuzahlen bleibst Du auf allen Kosten sitzen!
Wer geklaute Ware kauft macht sich im Grunde selbst strafbar aber ich denke das Dir da niemand einen Strick raus drehen wird. Also entweder Du vergisst die Sache und damit auch Dein Geld oder Du gehst den einzig richtigen Weg über die Polizei und Staatsanwaltschaft.
Große Hoffnung würde ich mir nicht machen!
War das Handy denn besonders günstig? Sollte es so sein dann kann man eigentlich davon ausgehen das es gestohlene Ware ist, denn niemand verkauft ein "normales" Handy weit unter Preis. Deshalb wäre es interessant zu wissen was Du gezahlt hast?
Das ganze tut mir Leid für Dich und ist sicherlich sehr ärgerlich, aber für mal wieder ein Beweis dafür das ich bei Ebay nur Dinge kaufe die ich persönlich abholen kann.
Man bekommt dann zwar vielleicht nicht das bei Ebay was man sucht, ist aber immer auf der sicheren Seite. Und noch ein Tip, niemals Dinge kaufen ohne Eigentumsnachweis sprich Rechnung oder sonstiges.Dummer Spruch aber aus Fehlern lernt man!
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Jetzt heul hier nicht rum.
1. Anzeige bei der Polizei
2. eBay verständigen
3. Rechtsanwalt einschaltenIch verstehe manche echt nicht. Wollen ihr Geld wieder haben, aber nicht konsequent vorgehen.
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