500GB USB Festplatte für unter 75 Euro bei Plus

  • Ich hab' mir die Festplatte damals gekauft, jetzt ist sie defekt. Plus verweigert die Annahme zwecks Reparatur, man wird an eine Firma verwiesen (ECOM Trading GmbH), zu der man die Festplatte auf eigene Kosten hinschicken muß. Ist das eigentlich rechtens, dass der Kunde im Garantiefall die Versandkosten tragen muß? Ich habe ja schließlich nicht im Internet-Onlineshop gekauft, sondern bei plus direkt, sind die nicht verpflichtet die Garantieansprüche selbst abzuwickeln?

  • Genau - für Gewährleistungsansprüche ist immer der Händler zuständig. Er kann zwar auf die Herstellergarantie verweisen, du bist aber nicht dazu verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen.


    Ansonsten evtl. einen anderen Plus-Markt aufsuchen.

  • Keinesfalls musst du die Versandkosten zahlen!


    § 439 Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.



    Wenn Plus dich in einer AGB auffordert, sich hinsichtlich deiner Mängelrechte an den Hersteller zu wenden, gilt Folgendes:


    § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit


    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    8. (Sonstige Haftungsausschlüsse bei Pflichtverletzung)

    b) (Mängel)


    eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen

    aa) (Ausschluss und Verweisung auf Dritte)


    die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme Dritter abhängig gemacht werden;

    cc) (Aufwendungen bei Nacherfüllung)


    die Verpflichtung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt wird, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen;

    Eine solche AGB wäre unwirksam. Grundsätzlich muss der Verkäufer (Unternehmer) für die Gewährleistungsrechte (Mängelrechte) einstehen. Dies gilt jedoch nur, sofern ein Mangel bereits bei Gefahrübergang, im Sinne des § 434 BGB vorliegt. Dies wäre die Grundvoraussetzung. Einen solchen Mangel, müsstest du 6 Monaten nach dem Kauf selber beweisen. Wenn zwischen Kauf und Nacherfüllungverlangen (Mängelbeseitigung --> Reparatur oder Neulieferung) weniger als 6 Monate liegen gilt die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB. In diesem Fall wird vermutet das der Mangel bereits bei Kauf vorlag.


    ich hoffe ich konnte helfen.

  • Danke Silberkorn, Norki und pimper, ihr habt mir sehr weiter geholfen, nun weis ich, was Sache ist und werde versuchen mein recht durchzuboxen. :top:

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