Wirklich?
Ok, die Spinner sollten in dem Fall versuchen, den ihnen durch den SIM-Weitwurf angeblich entstandenen pauschalisierten Schaden rechtsordnungsgemäß zu belegen, ich sag' inzwischen meiner Rechtsschutzversicherung Bescheid:
http://www.finanztip.de/tip/rechtslexikon/RL-856-13436.htm
(pauschalisierte Schadenersatzforderung in AGB darf und kann ggf. widerlegt werden, § 309 Nr. 5 b BGB)
Nee, das Ganze ist ein übler Witz, dessen Hintergrund offensichtlich ist.
Es spricht jedoch unabhängig davon nicht viel dagegen, eine nicht benutzte SIM wegen der verknüpften Rufnummer dem Aussteller freiwillig und frühzeitig und gefälligkeitshalber zurückzugeben, Grund s.o., letzterer kann dann sicher sein, diese Rufnummer darf definitiv sofort neu vergeben werden, es muß nichts mehr erklärt oder abgeklärt werden in einer solchen, eindeutigen Situation.
Jedoch dieser Rückgabegrund entfiele im Fall einer Rufnummernmitnahme, da verbleibt die SIM 'heimatlos' von ihrer ehemaligen Rufnummer getrennt zurück und der Besitzer darf sie ruhigen Gewissens bspw. für seine weiter oben aufgeführten Spielchen mit dem SIMlock behalten, so meine ich.
Übrigens wäre es einmal interessant zu erfahren, ob und wenn ja zu welchen Urteilen es in derartigen Schadenersatzprozessen wg. SIMbehaltens gekommen ist oder, was ebenfalls interessant wäre, die Herstellerpreise der (Massen-)SIM-Karten zu erfahren, also die Abgabepreise inkl. Basis-Programmierung an die Vertriebe.
LG,
cp