Du hast auf den Brief von Samsung hin das Gerät an den Support geschickt. Es gibt mit dem Support also keinen schriftlichen Vertrag, folglich auch keine Vereinbarung, dass ein Voranschlag Geld kostet. Es greifen also die allgemeinen BGB-Regeln, vor allem die obige, wonach die Überprüfung eben im Zweifel kostenfrei ist.
Rechtsfrage Garantiefall
-
-
-
Wie wäre es denwenn Du einfach mal Samsung anrufst und denen dein Problem schilderst.
Sollte man allerdings nur dann machen, wenn der Defekt tatsächlich nicht von einem selbstverursachten Schaden herrührt.
Den diesbezüglich hast Du dich ja noch nicht geäussert.
Dann würde ich Samsung auch mal ezählen welche Praktiken der Servicediensteister an den Tag legt und Du weder AGB´s von denen noch von Samsung bekommen hast. Genausowenig einenHinweis auf eventuell Kosten ie entstehen können.
Samsung dürfte meines Erachtens auch froh sein, Rückmeldungen über seinen Servicedienstleister zu bekommen weil negatives ja auf Samsung zurück fällt.
So kenne ich es z.B. beim Dell oder Amazon service.
-
Zitat
Original geschrieben von w-support
... Bei einem selbstverschuldeten Schaden erhalten Sie eine Kosteninformation ...
-
Genau, und zwar den besagten Kostenvoranschlag. Dass der aber seinerseits etwas kostet, das sagt diese Formulierung noch nicht aus. Und schon gar nicht in unbezifferter Höhe.
-
hab samsung schon angerufen, die wollen natürlich von nichts wissen und sagen wenn der servicepartner schreibt, dass ich es schuld sei dann ist es auch so....
aber was solln der scheiß mit den 30 tacken....krieg die krise
-
warste denn jetzt selbst schuld oder nicht?
-
Zitat
Original geschrieben von Marko
Genau, und zwar den besagten Kostenvoranschlag. Dass der aber seinerseits etwas kostet, das sagt diese Formulierung noch nicht aus. Und schon gar nicht in unbezifferter Höhe.Das interpretierst Du so, ich jedoch anders und mir wäre es auch neu das ein KVA kostenlos ist....
-
so habe nochmal nachgeschaut, im brieg steht das die eine überprüfungspauschale in höhe von 21,48 netto+ mehrwertST + Versand 7,50 nehmen wollen
frechheit...habe doch niemals so etwas zugestimmt
-
dat ding ist mir nie hingefallen o.ä. es geht immer noch um eine taste 0 die nur auf starkem druck funktioniert...dat ding ist in top zustand...sehe die schuld nicht bei mir...irgendwie wird das ding wohl kaputt gegangen sein...weiß der himmel
-
Was steht denn in den Garantiebedingungen dazu?
Meines Wissens nach ist es nicht unüblich, dass die Überprüfungskosten in Rechnung gestellt werden, sofern es sich um einen "selbstverschuldeten Schaden" handelt, der nicht von der Garantie abgedeckt wird. Ist eben dazu da, um Betrugsversuchen entgegenzuwirken.Wenn es SICHER kein selbstverschuldeter Schaden ist, dann lass es dir zurückschicken und sag das denen auch so. Die werden dir das dann auch kaum nachweisen können.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!