garantiebedingen, also die agb, wurden mir eignetlich nicht übermittelt...
in der mail ist auch kein verweis
in den garantiebed. steht auch nichts über diesen speziellen fall...
hab se mir grade angeguckt
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garantiebedingen, also die agb, wurden mir eignetlich nicht übermittelt...
in der mail ist auch kein verweis
in den garantiebed. steht auch nichts über diesen speziellen fall...
hab se mir grade angeguckt
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Was steht denn in den Garantiebedingungen dazu?
Meines Wissens nach ist es nicht unüblich, dass die Überprüfungskosten in Rechnung gestellt werden, sofern es sich um einen "selbstverschuldeten Schaden" handelt.
Wenn es SICHER kein selbstverschuldeter Schaden ist, dann lass es dir zurückschicken und sag das denen auch so. Die werden dir das dann auch kaum nachweisen können.
Das ist nicht nur unüblich, das ist sogar völlig normal.
Keiner arbeitet umsonst
ZitatOriginal geschrieben von pasen
garantiebedingen, also die agb, wurden mir eignetlich nicht übermittelt...
in der mail ist auch kein verweis
LOL
Die hast Du mit Deinem Handy erhalten :p
in den garantiebed. steht auch nichts über diesen speziellen fall...
hab se mir grade angeguckt
Kundennummer: 2401822361
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider musste ich heute erfahren, dass ihr Dienstleistungspartner w-support GmbH den Anspruch auf Garantie in meinem Fall abgelehnt hat. Dies ist auch (auch wenn ich es nicht verstehe, da ich das Handy immer 1a behandelt habe) wohl hinzunehmen. Was bei mir aber auf Empörung gestoßen ist, sind dei ca. 30€ die auf mich zukommen um mein Gerät(unrepariert) zurück zu kommen.
Leider fehlte ein Hinweis in Ihrer Mail, der mich auf diese Eventualität hätte vorbereiten können. Ich war also der Willkür dieser Firma ausgesetzt, die Sie mir empfohlen haben. Nun fände ich es sehr fair, wenn Sie in diesem Fall die "Überprüfungspauschale" übernehmen würden. Ein explizieter Hinweis in Ihren AGB oder in zukünftigen Mails wäre sehr ratsam, denke ich.
20% des Handypreises nur dafür zu Zahlen um mein kaputtes Handy wieder in meinen Händen zu halten, halte ich weder für angemessen noch für gerechtfertigt, wenn ich nicht aufgeklärt wurde.
Ich würde mich über eine kulante Entscheidung Ihrerseits sehr freuen um wieder Spaß an der Firma Samsung zu bekommen.
Vielen Dank und ich verbleibe mit freundliche Grüßen
Rechne meine Chancen auf 0,1 % mindestens
Maximal 0,1 %, bei der Schreibung des Wortes "kulant"...
nokia wollte seinerzeit von mir 60€ für nen kostenvoranschlag, um mir dann das handy nach 5 nachfragen und 18! wochen als unreperierbar wieder zurückzusenden :mad:
wegen dem guten service hat siemens wohl leider zugemacht. da hat man angerufen und an der haustür ein austauschgerät bekommen.
ich weiß nur nicht wieso du jetzt samsung schreibst, anstatt deinem händler. selbst wenn der weit weg ist, mußte ja nicht persönlich vorbei, sondern hättest das handy dort hinschicken können, oder ihm den sachverhalt schildern, und fragen ob er sich um die sache kümmern kann.
dein schreiben wird wahrscheinlich eher keine wirkung erziehlen, da müßteste schon ner zeitschrift das ganze schildern, und hoffen dass es interessant genug ist / es ähnliche fälle gibt/gab um das ganze zu drucken, bzw. sich der sache anzunehmen. dann siehste die hersteller mal springen
ne pr kampagne um nen beschädigten ruf nachmal herzustekken ist doch wesentlich kostspieliger als das ding auszutauschen
Habe zu dem Thema auch ne Frage
ich habe ein u700 wo es schon bekannt ist das sich der chrom am handy abnutzt..
Nun ist mir das handy auch einmal hingefallen, wodurch auch chrom abgesplittert ist.
eigentlich müssten se es doch trotzdem reparieren oder ?
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihrer Email entnehme ich, dass Sie eine Reparatur auf Kulanz wuenschen.
In der Regel wird ein Kulanzantrag gestellt wenn es sich um einen Garantiefall handelt, die Garantiezeit
aber bereits abgelaufen ist.
Da es sich beieiner mechanischen Beschaedigung nicht um einen Garantiefall handelt, wird die Kulanz
ebenfalls wie die Garantie in der Regel abgelehnt.
Sollten Sie dennoch auf eine Ueberpruefung bestehen, gehen Sie bitte wie folgt vor, damit unsere
Kulanzabteilung Ihren Fall pruefen kann. FaxenSie uns bitte folgende Dokumente zu.
Den Kostenvoranschlag, Kaufbeleg, alle Reparaturbelege sowie einen Kulanzantrag inkl. Ihrer
unten aufgefuehrten Kundennummer faxen Sie uns bitte an folgende Faxnummer 06196/668566.
Der Vorgang wird von unserer Kulanzabteilung geprueft, demnach koennen wir Ihnen ueber eine
Genehmigung vorab keine Auskunft geben. Sofern die Kulanz abgelehnt wird, liegt die Uebernahme
der Ueberpruefungsgebuehren sowie Rueckportokosten bei Ihnen.
Ebenfalls haben Sie die Moeglichkeit sich an einen unabhaengigen Gutachter zu wenden, um sich ein
entsprechendes Gegengutachten erstellen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass alle Daten die auf dem Geraet nicht werkseitig gespeichert sind,
geleoscht werden.
Das schreibt Samsung....wollen die einen nicht verstehen ??
Willst du sie denn verstehen?
Leider kommt man bei den meisten Firmen überhaupt nicht weiter wenn man um Kulanz bettelt. Die meinen offenbar alle das hätten sie nicht nötig.
Sachkundig machen und entsprechend auftreten und denen notfalls klarmachen das man sich nicht scheut, die Sache mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung gerichtlich klären zu lassen.
Grundsätzlich sind erst einmal alle Kostenvoranschläge kostenfrei. Denn es handelt sich um ein Angebot zum Erhalt eines Auftrages. Es sei denn es wurde vorher bzw. in den Garantiebedingungen etwas anderes vereinbart. Über das Rückporto könnte man noch streiten.
Bei der Gewährleistung evtl. auch bei der Garantie steht eine Überprüfungspauschale schon deshalb nicht zu, weil der Händler/Hersteller damit in erster Linie lediglich seine Eintrittspflicht prüft. Diese hat kostenlos zu erfolgen. Dazu gibt es auch Urteile.
Wenn er Dir darüber hinaus die Reparaturkosten angibt ist das ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Auftrag in Kenntnis der dafür entstehenden Kosten wieder nur ein kostenfreies Angebot.
Wenn Samsung die Reparatur / Überprüfung nicht selbst durchführt sondern sich eines Erfüllungsgehilfen bedient, ändert sich daran nichts.
Ich würde sowohl Samsung als auch die Servicefirma unter Fristsetzung von
7 Tagen auffordern, dass Handy herauszugeben.
Bei fruchtlosem Fristablauf geht dann die Sache zum Anwalt.
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