Rechtsfrage Garantiefall

  • ja kann ich da noch irgendwas machen, da ich keine aufklärung erfahren habe....wie gesagt habe ich nur diese eine email von samsung bekommen



    karl was sagste ;-)

  • Es gibt Gewährleistungsrecht, und es gibt Garantie. Das eine steht im BGB im Kaufrecht und betrifft das Verhältnis Käufer zu Händler, das andere ist ein (Garantie-) Vertrag mit dem Hersteller.


    Die Vermutung zugunsten des Käufers (jedenfalls beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer) greift nur bei ersterem.


    Was für eine Idee willst Du? Wenn Samsung einen Garantietausch ablehnt, dann geh über Gewährleistungsrecht, sofern Du das Ding nicht doch hast fallen lassen. Wenn innen etwas gebrochen ist oder äußerlich deftige Schrammen zu sehen sind, dann kann man die Vermutung sicher widerlegen und es gibt auch bei ersterem nichts zu holen.

  • Nur leider kennen die Unterscheidung immernoch zu wenig Leute, weswegen sie viel zu oft die ("schlechtere") Garantie in Anspruch nehmen, anstatt der meist recht guten Gewährleistung...

  • ja ich kenn allerdings den unterschied, aber der shop in dem ich das handy gekauft habe ist in hamburg in ich wohne am niederrhein....


    das ist nicht alles so easy....



    aber wie ich das sehe muss ich die 30 euro berappen damit mein handy aus dem gefänginis kommt wa

  • Nun, du kannst da anrufen und freundlich sagen, dass du nicht vorher aufgeklärt wurdest, dass man in solchem Falle etwas für den KV bezahlen muss.


    Ansonsten wüsste ich auch keine Lösung außer zu bezahlen.


    Gruß
    Karl

    "a killer key change is all you'll ever need"

  • Dass die einfach Geld verlangen, kann allerdings auch nicht sein.


    Wenn in der Mail nur Stand, man soll das Gerät zur Überprüfung einschicken, auf welcher Grundlage wollen die dann Geld? Der Text in der Mail klingt eher danach, dass man einen Kostenvoranschlag bekommt, was die Reparatur des selbstverschuldeten Defekts ausmachen wird. Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel aber nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Haben die noch mehr geschrieben?

  • vielen Dank fuer Ihre Anfrage.


    Zunaechst moechten wir uns fuer die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten mitdem Geraet entschuldigen.


    Wir empfehlen Ihnen Ihr Mobiltelefon zu einem unserer Reparaturpartner zur Ueberpruefung zu geben.


    Folgende Service-Partner konnten wir Ihrer Postleitzahl zuordnen:


    Vodafone Shop Rheinberg
    Gelderstraße 20
    47495 Rheinberg
    Telefon: 02843 959157,


    Vodafone Shop Krefeld
    Schwanenmarkt 9
    47798 Krefeld
    Telefon: 02151 3603339,


    ARL Service Dienstleistungen GmbH
    Uerdinger Str. 2-8
    47799 Krefeld
    Telefon: 02151 781090.


    Falls der Service-Partner fuer Sie nicht erreichbar ist, senden Sie das Geraet bitte zur Ueberpruefung an folgende Adresse:


    w.Support.com GmbH,
    Niederfrohnaer Weg 2,
    09232 Hartmannsdorf,
    Tel.: 01805 978776.


    Sichern Sie sich zuvor alle fuer Sie wichtigen Daten vom Mobiltelefon auf einen PC und senden Sie das Geraet ohne Zubehoer mit einer Kopie vom Kaufbeleg und einer Fehlerbeschreibung ein. Vermerken Sie auch Ihre Samsung-Kundennummer auf dem Anschreiben. Bei einem selbstverschuldeten Schaden erhalten Sie eine Kosteninformation.


    Bitte schicken Sie das Geraet ausreichend frankiert in einer transportsicheren Umverpackung (nicht den Originalkarton) ein.


    Verschliessen Sie die Verpackung so, dass ein unbefugtes Oeffnen waehrend des Transportes nachvollziehbar ist.


    Samsung empfiehlt Ihnen den Versand als Paket, da dieses (je nach Anbieter) versichert ist und nachverfolgt werden kann.





    ansonsten keine korrespondenz

  • Wenn ein Support-Anbieter fürs gucken schon bezahlt werden will, muss er das nach der Vorschrift vorher vereinbaren, um die Vermutung auszuräumen. Was schlecht geht, wenn man das Teil ins Blaue hinein auf Anschreiben des Herstellers zu denen schickt.

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