Rechtsfrage Garantiefall

  • Folgende Situation


    habe ein samsung x820,


    taste 0 war nur noch durch großen druck bedienbar...habe samsung mail geschrieben, die meinten ich sollte es doch bitte einschicken wegen garantie


    auszug email : Wir empfehlen Ihnen Ihr Mobiltelefon zu einem unserer Reparaturpartner zur Ueberpruefung zu geben.


    "Falls der Service-Partner fuer Sie nicht erreichbar ist, senden Sie das Geraet bitte zur Ueberpruefung an folgende Adresse:


    w.Support.com GmbH,
    Niederfrohnaer Weg 2,
    09232 Hartmannsdorf,
    Tel.: 01805 978776.


    Sichern Sie sich zuvor alle fuer Sie wichtigen Daten vom Mobiltelefon auf einen PC und senden Sie das Geraet ohne Zubehoer mit einer Kopie vom Kaufbeleg und einer Fehlerbeschreibung ein. Vermerken Sie auch Ihre Samsung-Kundennummer auf dem Anschreiben. Bei einem selbstverschuldeten Schaden erhalten Sie eine Kosteninformation."


    nun sagt die firma, es sei ein bruchschaden und soll 30 euro für den kostenvoranschlag bezahlen ansonsten kann ich das handy vergessen...


    ist das alles so ok ??

  • Grundsätzlich würde ich sagen ja.


    Natürlich muss dich die Fa. vorher über diese Vorgehensweise informiert haben, was solche Firmen i.d.R. auch machen.



    Gruß
    Karl

    "a killer key change is all you'll ever need"

  • habe keinerlei information bekommen, das 30 euro auf mich zukommen falls ich das "selbst schuld" war...

  • Ist es den ein Bruchschaden- sprich ist dir das Telefon runtergefallen o.Ä. und kann dabei der Schaden entstanden sein?

  • Die 30 € kommen ja auch nicht auf dich zu.
    Samsung lehnt Garantie ab, da es ein Bruchschaden ist.
    Du lehnst Kostenvoranschlag zum Handy ab.
    Also wirst du ein defektes Handy zum Nulltarif zurückbekommen.


    Ich fürchte allerdings fast, man wird sich oft mit Bruchschaden bzw. Feuchtigkeitsschaden "herausreden".


    BTW: Das Reperaturcenter von SE ist auch in Hartmannsdorf, ist das wohlmöglich ein "Laden"? (Beim Handy von meinem Sohn haben die nämlich auf Feutigkeitsschaden plädiert. )

  • Zitat

    Bei einem selbstverschuldeten Schaden erhalten Sie eine Kosteninformation.


    Das ist doch genau das, was du jetzt erhalten hast.
    w-Support sagt es war selbstverschuldet und die reparatur kostet dich 30 euro. du kannst dir sicherlich auch das defekte Gerät schicken lassen, was dich dann ca. 10 euro kosten wird für den kostenvoranschlag plus rückversand.

  • Nicht die Reparatur kostet 30EUR, sondern der Kostenvoranschlag!


    Grundsätzlich ist das natürlich nichts verwerfliches, allerdings muß man den Kunden bei Handyabgabe informieren, nicht hinterher.


    Gruß
    Karl

    "a killer key change is all you'll ever need"

  • Zitat

    Original geschrieben von kia
    BTW: Das Reperaturcenter von SE ist auch in Hartmannsdorf, ist das wohlmöglich ein "Laden"? (Beim Handy von meinem Sohn haben die nämlich auf Feutigkeitsschaden plädiert. )


    Ja, das ist derselbe Laden.
    Die scheinen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gerne mal mit sagen wir zweifelhaften Gründen abzulehnen.
    Ich habe gerade ein SE dort, da kam eine Ablehnung mit "es liegt ein unauthorisierter Fremdeingriff vor". Besagter Eingriff war ein (vergeblicher) Austausch des Lautsprechers durch den authorisierten SE-Service-Point. Der war not amused über diese Unterstellung durch w-support...

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ist das Gerät jünger als 6 Monate? Dann wäre Gewährleistung uU sinnvoller als Garantie, denn in dem Zeitraum wird zu Lasten des Verkäufers vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand. Mit bloßem Herausreden, dass der Defekt Folge eines Sturzschadens sei, könnten sie die Reparatur dann nicht so einfach verweigern. Im Zweifel gilt eben die Vermutung zugunsten des Käufers; sie bräuchten, um die zu widerlegen, greifbare Anhaltspunkte wie Sturzschrammen etc.

  • ja daran hab ich ja auch schon gedacht....


    also samsung gibt ja zusätzlich eine garantie die parallel zu der händlergarantie läuft...also so hab ich das verstande,


    das gerät ist jünger als 6 monate....



    könnt ihr euch vorstellen wie sehr ich mich aufrege, dass ich als azubi 30 € verbrennen muss



    das kann doch nicht rechtens sein....keiner ne idee

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