Als student einkommensgrenze? wo liegt sie

  • Dann erlaube ich mir hier auch eine Frage zu stellen. Ich dachte nämlich, dass Studiengebührene eben nciht abgesetzt werden können, wohl aber studienbegleitende Bücher.


    Bafög zählt zu 50% als Einkommen ,der Rest ist der zinnslose Kredit.
    Wenn ich nun zuviel verdienen würde, würde man mir Bafög kürzen - kann ich dem entgegenwirken, in dem ich etwas absetze oder sind das verschiedene paar Schuhe? :D


    Danke

    # ...

  • Da ich mich Ende letzten Jahres intensiv mit dieser Sache auseinandergesetzt habe, jetzt mal ein State-of-the-art bericht! :-)


    Was Darf ich verdienen um noch Kindergeld zu bekommen?


    7680 €


    Bei diesen 7680 Euro handelt es sich aber nicht um den BRUTTO lohn, sondern um den Bruttolohn - Sozialabgaben.


    Was kann ich steuerlich geltend machen?


    - die Werbungskosten von mindens 920.
    - die gezahlten Studiegebühren bis zu einer bestimmten Summe
    - die studentischen Krankenkasse


    Beispielrechnung:


    Jahresbrutto: = ca. 11.000
    Jahresbrutto - Rente = ca. 9900
    Jahresbrutto - Rente - Studenten KK ( 12 * 54,49) = ca 9250
    Jahresbrutto - Rente - Studenten KK - Studiegebühren (2*500) = ca. 8250
    Jahresbrutto - Rente - Studenten KK - Studiegebühren - Werbungskosten (920) = ca. ca 7400


    Somit hätte man noch immer ca 300 Puffer übrig!


    Dies gillt alleridngs nur, wenn man KEIN Bafog und KEIN Zinseinkommen o.ä hat!


    Hoffe das war ein bischen Verständlich, sonst stehe ich gerne noch zur Verfügung!


    Gruß


    der teLLy

  • ALso die Rechnugn sieht nice aus, aber verdammt: wie mit Bafög :D
    Dort gilt die selbe Grenze, also sollte das hteoretisch machbar sein, werde aber mal bei der Gelegenheit dort dann mal anrufen :D

    # ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mcbane
    ich dachte auch, die grenze bei der kk läge bei 400 eur, ich verdiene jahrelang im monat 400 eur und meine kasse hat nie einen laut von sich gegeben....können die das irgendiwe rausfinden, dass ich "zu viel" verdiene, wenn ich es nicht angebe ?


    Meine Krankenkasse hat einen Laut von sich gegeben, das war ziemlich teuer und ärgerlich.


    Bei mir ist die Versicherung die TK und die sagt folgendes:

    Zitat

    Familienversicherung: Einkommensgrenzen beachten!
    Je nach Höhe des Einkommens kann eine bisher bestehende Familienversicherung entfallen. Wer ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 355 Euro (Wert für 2008) hat, kann nicht mehr familienversichert sein. Für geringfügig Beschäftigte, die einem so genannten Minijob nachgehen, beträgt die Grenze 400 Euro (Wert für 2008). Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Kapitalvermögen. Wird die Einkommensgrenze länger als zwei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet die Familienversicherung. Sie werden dann in der Regel als Student selbst beitragszahlendes Mitglied.


    Quelle
    oder auch hier nachzulesen.
    Ist die Tätigkeit ein Minijob (nicht als Werksstudent angestellt) dürfen es tatsächlich 400 sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Meine Krankenkasse hat einen Laut von sich gegeben, das war ziemlich teuer und ärgerlich.


    Dito - ich habe auch mehrere hundert Euro nachbezahlt. Allerdings lag ich auch weit über den 400 EUR.
    Meine Kasse hat zum Anfang jedes Jahres ein Formular an meinen Vater, den Hauptversicherten, geschickt, in dem das Einkommen aller Mitversicherten einzutragen war. Da bleibt einem dann nicht viel anderes übrig als das Einkommen anzugeben, womit das Verhängnis seinen Lauf nimmt (außer natürlich man hat kein Problem damit, ein niedrigeres Einkommen als das tatsächliche mit seiner Unterschrift zu bestätigen).

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    – Edward V Berard

  • Bei mir wird mittlerweile immer der Steuerbescheid verlangt.


    Problem bei mir war weiterhin, dass ich, nachdem ich die ~800Euro nachgezahlt hatte (bin rückwirkend aus der Familienversicherung rausgeflogen), nicht automatisch wieder in die Familienversicherung kam und somit knapp ein Jahr (unwissentlich) nicht versichert war. Geld wurde dafür dann aber verlangt, was ich jedoch nicht gezahlt habe und auch keine weitere Aufforderung erhielt.


    Falls der TE also einmal aus der Familienversicherung nachträglich herausfällt, sollte er sich dringend darum kümmern einen Antrag auf (Neu-)Versicherung zu stellen. Dies als kleine Vorwarnung.

  • Bei der Krankenversicherung muss man auch die wöchentliche Arbeitszeit betrachten, wobei die Grenze nur für die Vorlesungszeit gilt, in der vorlesungsfreien Zeit kann man so viel arbeiten wie man möchte.

    • Bis 355€ bzw. 400€ pro Monat: Familienversicherung
    • Über 355€ bzw. 400€ pro Monat und unter 20h pro Woche: Student -> ca. 56€ pro Monat Studenten-Versicherung (einheitlich bei allen Krankenkassen)
    • Über 355€ bzw. 400€ pro Monat und über 20h pro Woche: Arbeitnehmer -> normaler Tarif

  • hat jede Versicherung diese Übergangsfrist von 2 monaten ?
    meine familienversicherung endet am 1.5 , aber ich überschreite schon ab 1.3 die einkommensgrenze, darf ich dann auch erst ganz normal ab 1.5 aus der fam. versicherung raus, oder sollte ich schon ab 1.3 meinen höheren verdienst, also meinen austritt aus der fam. versicherung offenlegen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Cyber-Shadow
    Bei der Krankenversicherung muss man auch die wöchentliche Arbeitszeit betrachten, wobei die Grenze nur für die Vorlesungszeit gilt, in der vorlesungsfreien Zeit kann man so viel arbeiten wie man möchte.

    • Bis 355€ bzw. 400€ pro Monat: Familienversicherung
    • Über 355€ bzw. 400€ pro Monat und unter 20h pro Woche: Student -> ca. 56€ pro Monat Studenten-Versicherung (einheitlich bei allen Krankenkassen)
    • Über 355€ bzw. 400€ pro Monat und über 20h pro Woche: Arbeitnehmer -> normaler Tarif



    und weiß jemand wie hoch die grenze beim einkommen ist, wenn ich die 80 std. grenze pro monat einhalte ?
    wenn ich die kindergeld und den steuerfreibetrag mit 7680 eur einhalte, gibt es dann auch wegen der Krankenkasse eine grenze, damit ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben kann ? war da nicht was mit 800 EUR im Monat oder so ? man kann ja mit 80 std. theoretisch auch 1000 EUR verdienen, fällt man dann noch in den studententarif ?

  • Mcbane: In dem von Dir zitierten Post steht Deine Frage doch wunderbar schon beantwortet. Welchen Teil davon verstehst Du denn nicht?

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    – Edward V Berard

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