Neues Bewertungssystem bei Ebay

  • Zitat

    Original geschrieben von qtip
    ich werde immer eine reine Weste haben, zumindestens laut meinen Bewertungen.


    Ja und?
    Die Bewertungen eines Käufers waren und bleiben völlig wurscht.
    Die "reine Weste" ist zu absolut nichts nutze - genauso wie es eine schmutzige wäre.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Ja und?
    Die Bewertungen eines Käufers waren und bleiben völlig wurscht.


    Nun reite doch nicht immer wieder auf deinem einzigen Argument rum, darum geht es doch nur sekundär ! Du siehst die Sache zudem aus reiner Käufersicht.


    Natürlich ist es im Prinzip egal wie die Bewertungen des Käufers aussehen, da man sich als Verkäufer diese ja sowieso nicht aussuchen kann


    (Allerdings war es bisher zumindestens möglich , Käufer mit gewissen negativen Kriterien - z.b. 2 negative Bewertungen wegen nicht bezahltem Artikel - als Käufer auszuschliessen. Diese Möglichkeit fällt nun auch flach !)


    Es geht vielmehr darum, dass mir als Verkäufer die Möglichkeit bleiben muss, mich gegen unfaire Käufer zu wehren. Das wären solche die nicht bezahlen, spät bezahlen, notorische Dauernörgler und sonstige schlechte Kontakte.


    Und nun bitte nicht wieder schreiben, dass Ebay sich der Sache dann annimmt, Ebay ist und war das bisher egal !


    Rachebewertungen waren der falsche Weg, das haben wir nun auch schon durchgekaut...


    Zu einem Kaufgeschäft gehören immer 2 Parteien. Es kann einfach nicht angehen, dass nur eine dieser Parteien die Möglichkeit hat, die Transaktion aus seiner Sicht zu bewerten.


    Dem Verkäufer, der ja letztendlich auch die Ebay Gebühren bezahlt, muss hier wenigstens eine Möglichkeit gegeben werden, öffentlich Stellung zu nehmen um sich gegen Vorwürfe zu wehren !

  • Zitat

    Original geschrieben von qtip
    muss hier wenigstens eine Möglichkeit gegeben werden, öffentlich Stellung zu nehmen um sich gegen Vorwürfe zu wehren !


    Kann er doch: Einfach die erhaltene Bewertung kommentieren. Imho sogar besser als eine schlechte Bewertung abzugeben, weil man dann alles auf einen Blick hat. Wenns denn sein muss, hat man zusätzlich die Möglichkeit in der dem Käufer gegebenen (grünen) Bewertung einen negativen Sachverhalt zu schildern.
    Ich kann's grad nicht so gut nachlesen, aber die Möglichkeit den Käuferkreis wie vorher einzuschränken bleibt doch, wird doch sogar erweitert, oder?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Kann er doch: Einfach die erhaltene Bewertung kommentieren.


    Mit einem Kommentar verändert sich aber nicht der Prozentsatz der Bewertungen.
    Ausserdem kann man Käufern nicht zumuten, jedes mal zu "untersuchen" ob die Bewertung gerechtfertigt sind oder eben nicht ...


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wenns denn sein muss, hat man zusätzlich die Möglichkeit in der dem Käufer gegebenen (grünen) Bewertung einen negativen Sachverhalt zu schildern.


    Da haben wirs doch, ich dachte das System hätte sich verbessert ?
    In Wirklichkeit ist es nun noch fadenscheiniger als es schon war.


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Ich kann's grad nicht so gut nachlesen, aber die Möglichkeit den Käuferkreis wie vorher einzuschränken bleibt doch, wird doch sogar erweitert, oder?


    Ja, sie bleibt. Man hat die gleichen Möglichkeiten wie vorher schon:


    -Käufer, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke
    -Käufer mit einem Bewertungspunktestand von -1 oder weniger
    -Käufer, die innerhalb der letzten 30 Tage zwei Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten haben


    Das sie noch erweitert wird bleibt wünschenswert !

  • Zitat

    Da wir mit Einführung des neuen Bewertungssystem nicht einverstanden sind und uns jegliches Recht auf gerechte Bewertung genommen wurde. Haben wir uns dazu entschlossen wie folgt vorzugehen: Wenn nun ein Käufer meint auf Grund des neuen Bws dass wir ab sofort zu kuschen hätten und ihm mehr Rechte einzuräumen als er tatsächlich hat, uns alles gefallen lassen und "zu Kreuze zu kriechen" dann hat sich dieser Halb#ZENSUR# getäuscht. Sollten wir eine negative Bewertung erhalten und dass meinen wir erst, erstatten wir gegen den Bewerter wegen Erpressung (§253 StGB), Geschäftsschädigung: Verleumdung (§187 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) und Betrug (§263 StGB), STRAFANZEIGE. Sorry dass wir durch ebay selbst gezwungen werden solche Wege zu beschreiten, aber alles brauchen wir uns auch nicht gefallen zu lassen. "


    http://cgi.ebay.de/7-x-Sekunde…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem



    :D Krass dieser Händler....

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Ich wußte schon, warum ich bei der weltweit größten Betrugsplattform schon lange nicht mehr mitmache...


    Wer bei solchen Händlern kauft, hat es eigentlich verdient, über den Tisch gezogen zu werden.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Ich wußte schon, warum ich bei der weltweit größten Betrugsplattform schon lange nicht mehr mitmache...


    Wer bei solchen Händlern kauft, hat es eigentlich verdient, über den Tisch gezogen zu werden.


    Hast Du Dir die letzten nicht-positiven Bewertungen neben den positiven überhaupt mal angeschaut? Ich denke nicht, sonst würdest Du derartige Pauschalierungen hier nicht schreiben...
    Klar klingt es schon ziemlich überzogen, aber bei manchen heutigen Käufern kann ich diese Vorgehensweise des Händlers schon nachvollziehen.


    [small]Trotzdem würde mich schon mal interessieren, wie die ganze Sache, wenn's hart auf hart kommt, ausgeht.[/small] :D


    Edit: Wobei ich in einer älteren Auktion den Satz "Wird nicht mind. 24 Std vor Ablauf ein Gebot abgegeben dann behalten wir uns vor das Angebot zu streichen." auch schon etwas merkwürdig finde. :confused: :)


    Edit2: Stimmt, privater Verkäufer. Jetzt wird mir der Verkäufer doch noch etwas unsympathisch. ;)


    Also: Wer traut sich? Erpressung, Geschäftsschädigung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Betrug auf einmal hat doch was... :rolleyes: :p

  • Hallo, ich möchte eine kleine Verständnisfrage stellen.


    Nehmen wir an ich als Verkäufer erhalte eine negative Bewertung von einem Käufer.


    Mit dem neuen System kann ich den Käufer nur positiv oder gar nicht bewerten, richtig?


    Wenn ich den Käufer nun bewerte kann ich bei der positiven Bewertung aber einen Satz wie "Falsche Tatsachen in der Bewertung" oder "Zahlt nicht bewertet aber negativ" o.ä. angeben, ist das richtig?

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • Solange es nicht rechtswidrig ist, was du schreibst, darfst du es reinschreiben.


    ---


    Zu dem o.g. Händler fällt mir nichts mehr ein :rolleyes:

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