ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Eben aus solchen gründen wie von BB007 beschrieben endet die Pflicht des Käufers nicht beim Bezahlen. Genauso wichtig ist es, daß der Käufer danach den Artikel auch ao annimmt, wie er beschrieben wurde (natürlich setzt das vorraus, daß er auch im beschriebenen Zustand ist).
Ja, dem kann ich nur zustimmen. Diese Änderung ist einfach Käse.
Kleines Beispiel: ich habe eine Fernseher über ebay verkauft, der noch Garantie hatte. Der Käufer schaute sich das Gerät bei Abholung an und überprüfte die Funktionsfähigkeit. Er war zufrieden, bezahlte und ging. Ca. 3 Monate später hatte ich eine negative Bewertung: "Gerät nach 3 Monaten kaputt". Toll. Ich habe ihn dann noch darauf hingewiesen, dass er das Gerät kostenlos reparieren lassen kann, bekam aber keine Antwort.
Zumindest konnte ich nach dem alten System noch negativ zurückbewerten und somit andere User warnen. Zumindest für die Fälle, in dem besagter User als Verkäufer auftreten sollte.
Das geht nun nicht mehr, der Käufer hat nun ein schönes zusätzliches Druckmittel.
Käufe und Verkäufe stehen bei mir übrigens ca. im Verhältnis 1:1, also daran liegt es sicher nicht, dass ich das so sehe