ZitatOriginal geschrieben von TM1
Bei einem privaten Geschädigten wird die Versicherung natürlich nicht netto regulieren - wie kommst Du darauf?
Was ich meine ist: wenn du bei der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag einreichst, ersetzt dir diese nur den Nettobetrag, da ja nicht sicher ist, ob du von der Kohle auch wirklich die Reparatur zahlst. Nur wenn du den Nachweis einer erfolgten Reparatur erbringst, bekommst du auch die MwSt. ersetzt.
In meinem Fall meint sie aber, dass sie mir damit schon entgegen kommt, was natürlich quatsch ist, weil auch meine Versicherung ihr die MwSt. nicht zahlen würde.