Ja, ich weiß, ich bin in einem Handyforum. Und ja, ich weiß, keine Rechtsauskünfte einholen etc. Genauso weiß ich, dass das sicher in einen anderen Thread gehört hätte, aber für mich ist das kein "Kleinkram"!
Also: eine Patientin (19) erzählt mir, dass sie zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr des öfteren von ihrem Bruder (2 Jahre älter) sexuell belästigt und auch (super Juristendeutsch) "der Beischlaf vollzogen" wurde (er war drin!). Im Rahmen der Aufarbeitung stelle ich mir die Frage, wie es mit Verjährungsfristen aussieht. Ich habe hier so einiges gefunden, werde daraus aber nicht ganz schlau.
Also, wie sieht es mit der Verjährung aus? Ist da per Anzeige noch was zu machen?
Es war für sie nicht leicht, darüber zu sprechen und hat einige Therapiezeit gebraucht. Sie ist absolut glaubwürdig und bildet sich nichts ein!
An das Zusatzproblem, dass ich eine Schweigepflicht habe, aber eine Straftat mitbekommen habe, mag ich gar nicht denken...