zu Anteilig:
- Anteilig heißt, daß der Mobilfunkprovider einen festen Abrechnungszyklus für alle Kunden hat (z.B. jeden 20. eines Monats, kann aber auch kalendermonatlich sein) und, falls ein Kunde z.B. am 06. Januar freigeschaltet wurde, dieser für diesen Abrechnungszyklus nur die Gebühr vom Freischalttermin bis zum Ende des Abrechnungszyklus (in dem Beispiel hier 06.-20. des Monats) anteilig zahlen muss.
- Andere Methode, die von anderen Providern verwendet wird: Abrechnung grundsätzlich jeweils monatlich ab Freischaltdatum; d.h. wenn am 06.01. freigeschaltet wurd, kommt die Rechnung dann via 06.02., 06.03. usw.
zu vorausbezahlten Grundgebühren etc.:
dies ist je nach Provider unterschiedlich:
- manche Provider ziehen Grundgebühren oder andere nicht veränderliche Fixkosten für den nächsten Abrechnungszyklus im Voraus ein und berechnen nur die variablen Gesprächskosten nachlaufend
- andere berechnen beides nachlaufend für den letzten Abrechnungszyklus
Evtl. sind in deinem Fall die anteiligen Grundgebühren für den ersten Abrechnungszeitraum mit den voraus erhobenen für den nächsten Zeitraum in einer Rechnung erhoben worden. Machen manche Provider bei der ersten Rechnung ganz gern , wenn der möglicherweise "kleine" anteilige Grundgebührbetrag keine extra Rechnung lohnt und weil man ggf. dem Neukunden nicht schon ein paar Tage nach Vertragsschluß die erste Rechnung präsentieren will.