Die IMEI - rechtlich irgendwie von Belang ?

  • Ich habe nicht viel Ahnung von der Materie, aber wird die IMEI des Gerätes nicht ohnehin bei jedem Einbuchen ins Netz mitübertragen und neuerdings auch gespeichert?
    Damit sollte doch eine Zuordnung zum tatsächlichen Nutzer problemlos möglich sein, oder?
    Dieser wäre zumindest für mich doch zunächst erster Anlaufpunkt bei evtl. strafrechtlichen Ermittlungen.
    Sollte das Gerät aber mit einer "anonymen" Prepaid genutzt werden ist natürlich zu befürchten, dass sie auf den Ersterwerber zurückkommen.


    Ich denke übrigens auch, dass du dem Käufer die Manipulation an der IMEI mitteilen müsstest und sonst ggf. zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein könntest.

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie
    [...] aber wird die IMEI des Gerätes nicht ohnehin bei jedem Einbuchen ins Netz mitübertragen und neuerdings auch gespeichert?
    Damit sollte doch eine Zuordnung zum tatsächlichen Nutzer problemlos möglich sein, oder?


    Ja, die IMEI wird übertragen und mit dem EIR auf 'Netztauglichkeit' verglichen.


    Aber eine Zuordnung von Telefon/IMEI zu einer Person ist schwachsinnig und so gut wie unmöglich!
    Alles was im Netz auf eine Person zurück führt, ist alleine die SIM-Karte, weil diese auf eine Person registriert ist. Das Telefon ist nur Mittel zum Zweck und hat diesbezüglich überhaupt keine Bedeutung!
    Handys sind nun mal Waren, die öfters den Besitzer wechseln als man glaubt.

  • also ich habe mal ein handy gefunden und es zum fundbüro getragen, dann haben sie über die simkarte den besitzer ausfindig gemacht. wenn da jetzt keine simkarte drin gewesen wäre, hätten sie das handy der polizei übergeben und somit den eigentümer ermittelt. Das hat mir der fundbüromensch zumindest gesagt, als ich damals den finderlohn abgeholt habe und er gemeint hat, dass eben sogut wie alle handys wieder zum eigentümer zurückkommen.

  • Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schreibt imho nur vor, das in den Verbindungsdaten für jede Verbindung auch die verwendete IMEI gespeichert werden muss.


    Aber die Provider müssen nicht speicher welches Gerät mit welcher IMEI sie an wem verkaufen.


    Die Provider machen das aber schon seit Jahren, und das hat zwei andere Gründe:


    1. Für bestimmte Geräte bekommen die Händler vom Provider einen Provisionbonus. Der Verkauf dieser Geräte muss dann über die IMEI nachgewiesen werden.


    2. Wegen der Garantieabwicklung. Den für die mit Vertrag erworbenen Handys gelten meistens erweiterte Garantieleistungen wie Vor-Ort-Tausch und Co. Die Provider wollen eben sichergehen das nur die mit Vertrag verkaufen Handys auf diese Weise reklamiert werden, und die Kunden ihnen keine defekten Fremdgeräte unterjubeln.

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