Die IMEI - rechtlich irgendwie von Belang ?

  • Hallo,


    wie ist das mit der IMEI - ist die in irgendeiner Form rechtlich von Belang ? Ich meine die IMEI. Nicht das, was man damit durch Missbrauch anstellen kann.


    Gibt es jemanden, der eine fundierte Aussage (mit Quelle) machen kann, dass die IMEI des eigenen Gerätes nicht geändert werden darf ? Ich meine damit nicht solche vorgeschobenen Sachen wie § 269 StGB "Fälschung beweiserheblicher Daten", denn damit hat die IMEI ursächlich nichts zu tun. Dei IMEI ist schliesslich keine Fahrgestellnummer, die durch den KFZ-Brief Urkundenstatus bekommt.


    Hintergrund der Frage: Ich habe kürzlich einen neuen Vertrag abgeschlossen. dabei wurde die IMEI des herausgegebenen Handys in den Vertrag eingetragen und damit auf mich personalisiert. Das war früher bei meinem letzten Vertrag (schon eine Weile her) soweit ich mich erinnere nicht der Fall. Ich brauche das neue Handy nicht und werde es weitergeben (SIM-Karte natürlich nicht). Was habe ich als "Registrierter" zu befürchten, wenn irgendwann Terror-Götz damit einen Drohanruf tätigt ? Stehen dann die SEKs in meiner Wohnung ? Darf ich die IMEI nicht auf einen Standardwert (z.B. lauter Einser) setzen ? Was geht den Nezbetreiber überhaupt meine IMEI an - reicht es nicht, wenn die Nummer der SIM bekannt ist ?


    Gerne gesehen sind Kommentare von Handyshop-Betreibern - z.B. seit wann die IMEI personalisiert wird oder ob es z.B. Repressalien (Vertragsablehnung) seitens der Netzanbieter gibt, falls das nicht passiert.


    Danke !


    Ich habe die Regeln des Forums gelesen und sehe mein Posting nicht als Regelverstoß. Sollte die anders sein, tut es mir leid.

  • Laut o2 ist es seit Anfang des Jahres gesetzlich vorgeschrieben das die IMEI-Nummer zum jeweiligen Kunden gespeichert werden muss. Daher wird die entweder bei Neuvertrag gleich auf dem Vertrag vermerkt oder bei VVL wurde die Datenerfassung um den Menüpunkt "IMEI" ergänzt.


    Inwieweit diese Aussage korrekt ist kann ich nicht sagen da z.B. der VF-Shop gleich nebenan meines Wissens nach entweder die IMEI nicht separat speichert oder aber die "VF-Zentrale" bezieht die Daten direkt aus dem Kassensystem (was mir dann wieder die Frage aufdrängt wieso o2 das dann nicht hinkriegt, diese Extraerfassung macht nur wieder Mehrarbeit... :rolleyes: )


    Vertragsablehnungen wegen einer nicht bei Vertragseingabe gespeicherten IMEI gab's bisher nicht, kann ja auch nicht weil ja manchmal das gewünschte Gerät nicht am Lager ist. In dem Fall muss die IMEI dann nacherfasst werden. Ob eine Nichterfassung für Shop-Betreiber irgendwelche Auswirkungen wie z.B. keine Provisionszahlung bedeutet kann ich jetzt noch nicht sagen, der Januar ist ja noch nicht rum... ;) bekannt ist in der Richtung jedenfalls bisher nix.

  • Wenn ein Endgerät zusammen mit einem Vertrag verkauft wird, muss die IMEI zusammen mit den Vertragsdaten vom Provider gespeichert (§111 Abs. 1 Pkt. 5 TKG) und ggf. an die zuständigen Behörden übermittelt werden. (§§112,113 TKG).


    Über die Zulässigkeit einer Veränderung der IMEI sagt dies natürlich nichts aus. Inwieweit andere Vorschriften straf- oder zivilrechtlich dagegensprechen, weiß ich nicht.

  • Re: Die IMEI - rechtlich irgendwie von Belang ?


    Zitat

    Original geschrieben von gemm [...] Ich brauche das neue Handy nicht und werde es weitergeben (SIM-Karte natürlich nicht). Was habe ich als "Registrierter" zu befürchten, wenn irgendwann Terror-Götz damit einen Drohanruf tätigt ? Stehen dann die SEKs in meiner Wohnung ?


    Hehe, das denke ich kaum. Die IMEI hat im Netzbetrieb so gut wie keine außerordentliche Bedeutung! Wichtig ist die SIM-Karten-Nummer! Und anhand dieser kann der Nutzer der SIM ausfindig gemacht werden!
    Es wäre fatal, wenn man Telefonate anhand der IMEI identifiziert :)
    Nein, keine Sorge, hier gibt es keine Handhabe; kann es auch gar nicht!


    Zitat


    Darf ich die IMEI nicht auf einen Standardwert (z.B. lauter Einser) setzen ? Was geht den Nezbetreiber überhaupt meine IMEI an - reicht es nicht, wenn die Nummer der SIM bekannt ist ?


    Die IMEI darf nicht manipuliert werden! Auch wenn du behauptest, sie sei nicht vergleichbar mit einer KFZ-Fahrgestellnummer, hat sie doch einen fast gleichrangigen Wert (nun gut, es gibt keine Urkunde darüber).
    Wenn du diese Antwort nicht hören wolltest, bekommst du noch eine ganz andere:
    Das Ändern der IMEI stellt einen "Computerbetrug" dar!
    Huch, was ist das denn..?
    Die Änderung einer IMEI ist für keinen Endverbraucher vom Hersteller aus vorgesehen und Mittel dazu sind auch nicht frei verfügbar.
    Diese Mittel sind Eigentum der jeweiligen Hersteller und fallen in allen Fällen unter das Betriebsgeheimnis, an die man nur auf illegalem Wege gelangen kann. Würde man diese trotzdem nutzen, macht man sich des Computerbetruges strafbar ;)


    Theoretisch müsstest du das Telefon sogar bei der BNetzA neu abnehmen lassen, da ein unauthorisierter Eingriff in das Telefon vorgenommen wurde und das Gerät erneut auf die unbedenkliche Nutzung in einem Mobilfunknetz geprüft werden müsste :)


    Und die letzte Antwort:
    Prinzipiell kannst du natürlich deine IMEI ändern, wie du möchtest. Das juckt niemanden; dem Netz ist es fast egal, welche IMEI dein Handy von sich gibt. Selbst doppelt vorkommende IMEI's stellen kein Problem dar.
    Dem einzigen den eine neue IMEI jucken könnte, ist das EIR (Equipment Identity Register). Sollte die 'neue' IMEI im EIR in der schwarzen Liste registriert sein und dein Betreiber das EIR auch nutzen, hättest du keine Chance dich ins Netz einzubuchen. Die Wahrscheinlichkeit geht glaube ich gegen Null.


    Bleibt nur noch die Frage, wie du bei aktuellen Handy die IMEI ändern willst!? ... Viel Spass beim Versuch das herauszufinden

  • Vielen Dank für die Infos.


    fantomas
    welches sind denn die "zuständigen Behörden", an die die IMEI übermittelt werden muss ? Interessant wären auch die Möglichkeiten die man hat, Einsicht in die eigenen Daten zu erlangen (muss imho bei Behördenakten auf Nachfrage gewährt werden). Auch die Voraussetzungen für eine Löschung wären interessant...


    NokiaPort.de
    Das ist eine interessante Ansicht, auch wenn ich sie nicht teile. Die Änderung der IMEI ist nicht an herstellerspezifische Software gebunden (obwohl diese die Sache erleichtert). Insofern kann von Computerbetrug keine Rede sein. Außerdem müsste dafür muss ein Betrogener existieren. Man könnte allerdings annehmen, dass die Firmware des Mobiltelefons an den Nutzer nur "lizenziert" wird. Eine Veränderung in Teilen (IMEI) wäre dann maximal eine Verletzung der Lizenzbedingungen. Aber ob das in dieser Form Bestand hat, muss erst noch geklärt werden.
    Die Abnahme bei der BNetzA ist sicher nicht nötig. Die Änderung der IMEI ist möglich und somit kein (von der BNetzA) unauthorisierter Eingriff. Ob der Hersteller diesen Eingriff authorisiert oder nicht ist unerheblich.
    Der Eintrag ins Register ist natürlich ein Agument. Ein IMEI bestehend aus lauter Einsern würde dort vermutlich als ungültig erkannt. Spekulationen wie sich die IMEI technisch ändern läßt würde ich hier eher nicht anstellen, denn ich möchte hier nicht in Ungnade fallen.


    @all
    Jetzt würde mich noch interessieren, ob man derzeit ein vertragsfreies Moiltelefon kaufen kann, ohne dass die IMEI registriert wird ? Klar, das kostet deutlich mehr, aber fällt ein nacktes Handy unter TKG ?

  • natürlich kannst du ein freies Gerät kaufen, ohne den Ausweis zücken zu müssen.
    interessant finde ich btw, daß tatsächlich nur O2 ein solches Theater um diese ominöse Gesetzesänderung macht. die anderen NB interessiert es scheinbar nicht. Premium halt...

  • Habe einen debitel Vertrag +Gerät - ebenfalls mit reg. IMEI. Das scheinen wohl mitlerweile alle so zu handhaben/handhaben zu müssen.

  • gemm:


    Noch bis vor wenigen Jahren war für solche Auskünfte eine richterliche Anordnung erforderlich (in der Praxis genügte bedenklicherweise allerdings meist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft). Mit der Einführung des Telekommunikationsgesetzes von 2004 wurden Datenschutz und Fernmeldegeheiminis endgültig zu Grabe getragen.

  • Re: Re: Die IMEI - rechtlich irgendwie von Belang ?


    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von NokiaPort.de
    (...)
    Das Ändern der IMEI stellt einen "Computerbetrug" dar!
    (...)


    Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteil ?


    Gruesse vom KURTi

  • Da gilt eher Computersabotage in Zusammenhang mit der Verletzung von "Firmengeheimnissen" (bitte richtigen Begriff einfügen). Deswegen darf man auch als Privatperson sein persönliches Handy modifizieren, da kein Vermögensvorteil durch einen Betrug erlangt wird (das Handy hat vorher ja funktioniert). Entspricht sehr der Regelung der Softwaresicherungskopie. Das Entfernen des Simlocks ist vom Grundsatz her nicht illegal, nur das Aushebeln der Schutzmechanismen die den Lock schützen.

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