ZitatOriginal geschrieben von Technohead
trauerbrandung
Das ist nicht wahr. Man hat beim Versandhandel ein Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Gründe.
Wenn ein Fehler auftritt, so gilt die Herstellergewährleistung, im Moment 2 Jahre.
Sollte aber ein gebrauchtes als neu verkauft werden, und der Hersteller davon wissen, es also absichtlich machen, so gilt nach § 123 BGB eine Frist von 1 Jahr ab Erkennen der Täuschung.
Werde mich mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Woher soll das jemand wissen, dass du es Online gekauft hast? Und zudem hast du es am 05.01. gekauft und somit sind auch deine 14 Tage um !