Garantieverlust bei Nachbau-Covern?

  • Nunja, erstmal sollte allgemein zwischen WechselCovern (So.g. XpressOn-Cover) und normalen Oberschalen im Sinne eines Ersatzteiles oder Bestandteiles des Telefons unterschieden werden. Kein NSC wird etwas dagegen haben, wenn ein nicht-orginal Nokia-XpressOnCover drauf ist, Es sei denn, der Fehler steht damit in Zusammenhang: (3310-"Tasten klemmen"- Nachbau Cover mit Gummitastatur etc.). Wer beim 6210 z.B. die Oberschale wechselt, muss das Gerät öffnen, und verliert dadurch die Garantie. Wer dann im Garantiefalle das Gerät wieder mit der Orginal-Oberschale versieht, ohne das im Gerät etwas kaputtgeht, kann durchaus Glück haben und dieses Gerät als Garantiefall repariert bekommen. Die meissten Techniker merken sowas aber - "Hier stimmt was nicht" ohne es an speziellen Punkten festmachen zu können. Sie sagen dann auch nichts. Wenn allerdings ein Techniker hier einen "unsachgemässen Reparaturversuch" feststellt, dann meint er damit, das etwas bei der Oberschalenoperation kaputtgegangen ist.
    Doch beim 8310 und beim 6510 ist eine kleine Stolperfalle: nicht nur Nachbauten von Covern, auch mit den Orginalen Covern kann man es schaffen, die Lautstärketasten oder den Einschaltknopf abzureißen. bei den OrginalCovern muss man sich dazu mehr anstrengen, jedoch ist das durchaus auch möglich (Ich hatte schon mehrere Fälle hier auf dem Tisch).
    Achja: das ist natürlich kein Garantiefall: wer ein Cover auf ein Telefon so stark drückt, weil "es nicht passt", bis er die kleinen Plastköpfe abschert, bearbeitet auch einen defekten Fernseher zu Haus mit dem Gummihammer und verdient so ein Telefon nicht!


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo


    P.S. der letzte Vergleich mag etwas übertrieben sein, aber wenn man sieht, wie ein Kunde auf dem Tresen des NSC ein NachbauCover mit den Handballen auf ein 6510 drückt, weiss man plötzlich um die Ursachen :(
    Warum gibt es neben dem Tierschutz nicht auch einen Technikschutz?

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

  • Also dieser Thread is echt lustig. Lustige Fragen. Wer hat dir denn eigentlich so einen Mist erzählt? Entweder er hat dich ve*arscht oder er is ziemlich blöd und unwissend! Wenn man mal n bisschen über diese Frage nachgedacht hätte, hätte man sie sich glaube ich auch selber beantworten können...


    Naja, schönen Tag noch,
    datmoe

    datmoe

  • Also, mein Rechtsverständnis ist so:


    Du hast per Gesetz zwei Jahre Gewährleistung, da gibt's nix dran zu deuten. Wenn's keine Indizien für was anderes gibt, gilt: in den ersten sechs Monaten muss der Händler/Hersteller beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorhanden war. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast um.


    Wenn es aber deutliche Hinweise drauf gibt, woher der Fehler kommt, dann muss der, gegen den diese Hinweise sprechen, sie widerlegen.


    Beispiel: wenn das Display-Glas 'nen Sprung hat, ist das ein ziemlich eindeutiger Hinweis, dass da jemand Gewalt angewendet hat - Display-Gläser springen nicht von alleine. Ist also auch schon zwei Wochen nach dem Kauf kein Gewährleistungsfall mehr.


    Wenn hingegen nach, sagen wir, 18 Monaten reihenweise Geräte mit demselben Defekt ausfallen, ist das ein Hinweis auf einen Konstruktions- oder Fertigungsfehler. Und dann muss der Hersteller beweisen, dass das alles reiner Zufall ist... ;)


    Das war die Verallgemeinerung. Zu den Covern speziell haben andere Leute ja schon was gesagt.


    Just my 2 cents


    Cheers
    Daniel

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