Also, es ist ja so, dass die Befristung der Gültigkeit der z.B. Amazon Gutscheine auf 1 Jahr nicht korrekt ist.
Wie sieht es aber mit Startguthaben aus? Einige Provider wie Mobilcom schenken ja zum Neuvertrag ein Startguthaben von z.B. 50 Eur, welches jedoch nur innerhalb von 3-6 Monate verbraucht werden muss, da es sonst verfällt.
Ist das rechtlich ok? Ich meine, es ist ja gängige Praxis, dass es verfällt, aber das ist doch auch wie ein Gutschein zu behandeln....