Ist zeitlich befristetes Startguthaben bei Handyverträgen rechtlich ok?

  • Also, es ist ja so, dass die Befristung der Gültigkeit der z.B. Amazon Gutscheine auf 1 Jahr nicht korrekt ist.


    Wie sieht es aber mit Startguthaben aus? Einige Provider wie Mobilcom schenken ja zum Neuvertrag ein Startguthaben von z.B. 50 Eur, welches jedoch nur innerhalb von 3-6 Monate verbraucht werden muss, da es sonst verfällt.


    Ist das rechtlich ok? Ich meine, es ist ja gängige Praxis, dass es verfällt, aber das ist doch auch wie ein Gutschein zu behandeln....

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Das Startguthaben bekommst du geschenkt.

    Was so auch nicht ganz stimmt.
    Man "bezahlt" ja das Startguthaben über den Handyvertrag (mtl GG) mit, so wie das Handy. Das steht nirgendwo explizit, ist aber gang und gäbe. Aber schenken wird einem niemand was. Es ist halt ein Lockmittel.
    Wobei ich mich aber meine zu erinnern, daß eigentlich bei den meisten Anbietern (vllt. alle?) das Startguthaben solange genutzt werden kann, bis es aufgebraucht ist (?).

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Falsch. Mo**lcom läßt es nach einer bestimmten Frist verfallen, es wird oft auch nur auf Gesprächsgebühren und nicht auf Grundgebühren angerechnet.
    e-plus z. B. hatte im November und Dezember ebenfalls eine Aktion mit Startguthaben. Dieses war bis 31.12 gültig. Wenn du deinen Vertrag am 30.12. abgeschlossen hast, hattest du genau 2 Tage Zeit, das Guthaben zu nutzen. :flop: Wobei dieses Guthaben für Anschlussgebühr etc. gültig war.

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