ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Staro
Wenn jemand meiner 84 jährigen Oma an der Wohnungstür ein überteuertes Zeitungsabo oder einen neuen 300 Prozent "günstigeren" Telefonanbieter aufschwatzt, ist kein Wucher sondern eine Schweinerei. - es fällt halt nicht unter den §.(Wenn ich ihm den Vertrag mit einer rechten Geraden wieder abnehme findet man das unter § 223 und ggf. unter § 224 im StGB :eek: )
Staro
Zum Glück ist das ja nicht mehr statthaft und die Oma kann den Vertrag rückgängig machen.
Übrigens sorgt Deine rechte Gerade nur für § 223 StGB, nimmst Du dann noch den Baseballschläger dazu, kommst Du um den § 224 StGB oder sogar den § 212 StGB nicht herum :cool: