Preiswucher im NSC
- TwoTone
- Geschlossen
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...sehr witzig diesem Thread zu folgen - ich kann mich TM1 und allen die seine Meinung bestätigen nur anschließen - alles andere ist als absurd von der Hand zu weisen.
Ich habe neulich ein paar Ersatzteile für ein Aggregat in unserer Firma kaufen müssen - waren am Ende nur 2 Hände voll Kunststoffteile mit einem Materialwert von vielleicht 2 € - auf der Rechnung standen 293,- € - selbstverständlich wurden alle Angestellten der Lieferfirma sofort zum Tod durch den Strang verurteilt!
Mann, Mann, Mann - Sorry Benz-driver - aber bei Deinem Sinn für Logik gibt es bald keine freien Menschen mehr auf dieser Welt und die wenigen - die nicht im Knast sind - werden nicht reichen um die anderen zu bewachen! :p
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Zitat
Original geschrieben von Arndt111
...sehr witzig diesem Thread zu folgen - ich kann mich TM1 und allen die seine Meinung bestätigen nur anschließen - alles andere ist als absurd von der Hand zu weisen.Ich habe neulich ein paar Ersatzteile für ein Aggregat in unserer Firma kaufen müssen - waren am Ende nur 2 Hände voll Kunststoffteile mit einem Materialwert von vielleicht 2 € - auf der Rechnung standen 293,- € - selbstverständlich wurden alle Angestellten der Lieferfirma sofort zum Tod durch den Strang verurteilt!
Mann, Mann, Mann - Sorry Benz-driver - aber bei Deinem Sinn für Logik gibt es bald keine freien Menschen mehr auf dieser Welt und die wenigen - die nicht im Knast sind - werden nicht reichen um die anderen zu bewachen! :p
Ich kann die Meinung von Benz-Driver schon verstehen, aber leider ist ja nicht immer die eigene Meinung die, die auch das Gesetz so sieht. Gott wie oft würden sonst wirklich Menschen zum Tode verurteilt werden.
Leider ist es mir noch nicht gelungen, den österreichischen § zu finden, also diesen §155 StGB. -
...im Deutschland findet §138 BGB Anwendung und allein Absatz 2 ist im konkreten Fall nicht zutreffend!
Es herrscht weder eine Not- noch eine Zwangslage - kein Richter würde hier ein Urteil sprechen - Ende der Vorstellung!
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Mal langsam, grundsätzlich kann der Shop verlangen was er will. Das kann sich aber sehr schnell ändern, nämlich dann wenn der Shop die einzige praktikable Bezugmöglichkeit für dieses Produkt darstellt. Ist mir grad nicht bekannt, inwiefern das so ist.
In etwa vergleichbar mit der Situation der deutschen Mobilfunknetzbetreiber. Das sind Margen von locker 200%, vergleicht man die Situation in anderen Ländern. Im Grunde ist das Ausnutzen einer Zwangslage, da der Kunde ja schlecht einen österreichischen Vertrag kaufen kann. Genaugenommen ist es Wucher, ja...
Beim Backcover ist denke ich ein Grenzfall vorhanden...
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Zitat
Original geschrieben von weberflo ..................
Genaugenommen ist es Wucher, ja.........
Beim Backcover ist denke ich ein Grenzfall vorhanden...Wer z.B. Backcover im Shop kauft, der den höchsten Preis verlangt, ist doch selbst schuld. Das ist dann kein Wucher, sondern ausschließlich Dummheit des Kunden, der zu faul war, sich vorher mal über gängige Preise zu informieren!.
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Die Frage ist, wo es diese Infos gibt, bzw. ob überhaupt. Ebay ist ja höchstens eine Quelle von Nachbau-Produkten. Hinzu kommt, dass man einem potentiellen Kunden nicht vorschreiben kann, Internet besitzen zu müssen und lokale Elektronikmärkte sicher nicht solche Artikel führen.
Die Diskussion ist aber dahingehend sowieso hinfällig, da die Verkaufspreise solcher Produkte die Herstellkosten um mehrere Größenordnungen übersteigen. So ein Spritzguss-Backcover kostet in der Herstellung zwischen 1 und 10 Cent. Das wirft die generelle Frage auf, ob sowas sein darf. Aber warum verbieten, wenns die Leute zahlen? Noch (noch!) sind Produkte von Drittherstellern nicht so hochwertig wie die originalen...
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....was soll der Quatsch? Die Rechtssprechung ist zwar oft dehnbar formuliert, aber dennoch handelt es sich in den genannten Fällen weder um Wucher im Sinne des Gesetzbuches noch um Grenzfälle!
Ein Handy ist nicht lebensnotwendig und es gibt mehr als genug an Mitbewerbern auf dem Markt schon deswegen ist es ein Witz über eine Zwangslage nachzudenken! Ich finde deutsche Gerichte werden von genug Klugscheissern in Atem gehalten!
Da gibt es viel extremerer Beispiele, als dieser Blödsinn hier, die dennoch als völlig legal durchgehen, weil sie es sind!
Würde man man immer nur die direkten Herstellungskosten sehen, müßte man überall ständig von Wucher sprechen! Wenn man also schon so schlau sein will, dann muss man auch alle anderen Kosten mit rein rechnen - wie z.B. Entwicklung, Werbung, Abschreibung, Lagerhaltung, Verluste, Steuern und und und!Wucher ist ein Schlagwort des ganz kleinen Mannes der sich das Handy besser völlig sparen sollte!
Also Schluss jetzt mit dem Kindergarten!
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Zitat
Original geschrieben von Arndt111
....was soll der Quatsch? Die Rechtssprechung ist zwar oft dehnbar formuliert, aber dennoch handelt es sich in den genannten Fällen weder um Wucher im Sinne des Gesetzbuches noch um Grenzfälle!Da gibt es viel extremerer Beispiele, als dieser Blödsinn hier, die dennoch als völlig legal durchgehen!
Würde man man immer nur die direkten Herstellungskosten sehen, müßte man überall ständig von Wucher sprechen! Wenn man also schon so schlau sein will, dann muss man auch alle anderen Kosten mit rein rechnen - wie z.B. Entwicklung, Werbung, Abschreibung, Lagerhaltung, Verluste, Steuern und und und!Wucher ist ein Schlagwort des kleinen Mannes der sich das Handy besser ganz sparen sollte!
Also Schluss jetzt mit dem Kindergarten!
Vielen Dank,
ich denke wir können hier nun schließen.Nach Prüfung des österreichischen StGB habe ich auch dort keinen Hinweis auf eine Straftat finden können. Demnach ist weder im deutschen, noch im österreichischem Gesetz in diesem Fall auf Wucher zu erkennen.
Deshalb muss davon ausgegangen werden, das es im Ramen der freien Preisgestaltung des NSC liegt, Ersatzteile zu einem solchen Preis anzubieten.
P.S. Es liegt nicht an meiner Tagesordnung ein österreichisches Gesetz zu interpretieren.
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
Wenn ein VW Golf normalerweise 20.000,- kostet, ein Händler aber 60.000,- verlangt, was ist das dann? Freie Marktwirtschaft oder Wucher?(wir gehen jetzt mal davon aus, daß der Käufer nicht weiß, was ein VW Golf normalerweise kostet, so wie auch der Käufer eines N95 Backcovers nicht weiß, was dieses normalerweise kostet)
Du schreibst ja nur noch dummes Zeug. Was hast Du geraucht?
Ausgehend von der UVP des Herstellers kann ein Händler seinen Preis festlegen. Die UVP ist ein Richtwert und nicht bindend. Wenn nun ein Händler das Originalcover für 9 € anbietet, ist das korrekt. Hält sich ein Händler weiterhin an der UVP ist das ebenfalls korrekt.
Keiner erwartet von einem Händler, auch der Staat nicht, dass er eine entsprechende Marktbeobachtung durchführt und seine Preise ständig anpasst.
Wenn der Käufer den üblichen Preis nicht kennt, dann hat er sich vorher kundig zu machen. So einfach ist das. Dein Beispiel mit dem VW Golf hingt doch total und ist an den Haaren herbeigezogen. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand die UVP verdreifacht, selbst das ist nicht Wucher, oder sie z.B. drittelt.
Denk einfach mal ein wenig nach.
1. Wenn allein durch das Dritteln eines Preises der Tatbestand der Wucher gegeben wäre, hätten wir eine Prozessflut ohne Ende.
2. Als finanzstarker Händler könnte ich meine Konkurrenten ganz einfach verdrängen, ich müsste einfach für eine gewisse Zeit die Preise senken.
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