Freistellungserklärung in debitel-Verzichtserklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon mal die Suche bemüht - aber nichts Passendes gefunden. Es geht um einen Passus, der sich in der debitel-Verzichtserklärung befindet. Dieser lautet:


    "Ich stelle hiermit die debitel AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Portierung der o.g. debitel Prepaid-Rufnummer auf einen anderen Mobilfunkanbieter gegenüber der debitel AG geltend machen, insbesondere von allen Ansprüchen auf Schadensersatz, Kosten- und/oder Aufwendungsersatz, Ersatz von Rechtsanwalts- und/oder Gerichtskosten etc."


    In den Vordrucken anderer Anbieter habe ich eine derartige Passage bisher nicht gefunden.


    Mich würde interessieren, in welchen Szenarien diese 'Freistellungserklärung' zur Geltung kommen könnte und welche Konsequenzen das für den haben könnte, der diese Erklärung (gezwungenermaßen) mit der Verzichtserklärung abgibt. Ich gehe mal davon aus, dass debitel die Verzichtserklärung nicht anerkennt, wenn dieser Passus gestrichen wird. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?


    Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten!


    MadEye

  • Re: Freistellungserklärung in debitel-Verzichtserklärung


    Zitat

    Original geschrieben von MadEye
    Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
    MadEye


    Hallo,


    mir ist richtig schlecht geworden, als ich das zum ersten mal gesehen habe.


    Bisher habe ich davor zurückgeschreckt, dieses Formular zu unterschreiben.


    Ich habe stattdessen eine Auskunftsanfrage beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestellt, wie hoch die Guthaben auf den einzelnen verfallenen Karten sind.
    Darauf habe ich dann von Debitel einen haufen nutzlose Informationen vom Kundenservice über Sim-Lock, Portierung usw. bekommen.
    Ich warte jetzt noch einige Tage, dann geht das an den Bundesdatenschutzbeauftragten.


    Dieses Formular mit Rechtsmittelverzicht unterschreiben ? Auf keinen Fall!

  • Re: Re: Freistellungserklärung in debitel-Verzichtserklärung


    Zitat

    Original geschrieben von blackforestgirl
    mir ist richtig schlecht geworden, als ich das zum ersten mal gesehen habe.


    Mir auch - typischer Rechtsverdreher-Stuss.


    Ich denke, daß ich die Motivation wie folgt erkenne:


    Da hat mal wer so eine Verzichtserklärung abgegeben,
    leider hat dem aber die Nummer wohl nicht gehört.
    Der originäre Inhaber der Nummer hat dann wohl Randale gemacht und die Kostenübernahme für die (auch zeitlichen) Aufwendungen eingefordert.
    Und von solchen Fällen wollen die nun freigestellt werden.


    Wenn man aber nicht schlampig, sondern etwas genauer arbeiten würde, dann wäre das gar nicht nötig, denn dann würde ja bemerkt werden, daß der Verzichterklärer evtl. nicht mit dem Nummerninhaber übereinstimmt.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • .me: Ja, das könnte die Motivation sein. Nur so wie's ausgeführt ist, ist es eben nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern es wäre möglich jede Unstimmigkeit bzgl. der Portierung auf dem Rücken und zu Lasten des Antragstellers auszutragen. Das könnte - sofern dieser Passus auch vor Gericht standhält - für den Antragsteller eine ziemlich teure Portierung werden ...

  • Zitat

    Original geschrieben von MadEye
      .me: Ja, das könnte die Motivation sein. Nur so wie's ausgeführt ist, ist es eben nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern es wäre möglich jede Unstimmigkeit bzgl. der Portierung auf dem Rücken und zu Lasten des Antragstellers auszutragen. Das könnte - sofern dieser Passus auch vor Gericht standhält - für den Antragsteller eine ziemlich teure Portierung werden ...


    Seh ich ähnlich. Wäre vielleicht sinnvoll, sich damit mal an die Regulierungsbehörde zu wenden. Mehr als "Interessiert uns nicht." können die ja dann im schlimmsten Fall auch nicht sagen.

  • Den unerwünschten Absatz könnte man einfach deutlich durchstreichen und das Formular in dieser Form einreichen.
    Wenn die Portierung dann wirklich abgeleht werden sollte, kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und zur Erläuterung eine Kopie des Formulars und des Ablehnungsschreibens des Providers mitsenden.

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