Eines vor weg habe mich durch etliche Seiten gelesen aber zu meinem Fall nicht konkretes Gefunden. Also nicht gleich meckern.
folgendes Problem liegt vor:
Ich habe bei ebay über einen Händler dessen Namen ich hier noch nicht nennen möchte einen bzw. 2 Mobilfunkverträge abgeschlossen über den Provider Mobilcom.
Es handelte sich um das Nokia N95 8GB. Nach eintreffen des Gerätes vielen mir schon Kratzer oberhalb des Displays auf und die Disyplay Folie war auch nicht mehr vollständig. Desweiteren waren auch noch folgende Probleme ersichtlich:
-Pixelfehler
-Slider schleifte
-Spaltmaße jenseits von Gut und Böse 2-4 mm an den extremsten Stellen
Ich habe einen NSC aufgesucht. Dem Techniker sind die gleichen Dinge aufgefallen und er sagte das ich das Gerät dem Händler zurückschicken soll.
Nach einem Telefonat mit dem Händler fragte er sich wieso dieses Gerät nicht gleich vom NCS eingeschickt wurde. Er meinte ein Umtausch wäre da nicht so einfach. Nach einer 15 Minuten langen Diskussion endete das Gespräch.
Ich habe das Gerät einen Tag nach dem Eintreffen wieder dem Händler zurückgesandt mit einer Mängelbeschreibung was mir alles aufgefallen ist und bat um sofortigen Umtausch.
Einen Tag später habe ich von einem lokalen Händler bei mir in der Nähe ein besseres Angebot bekommen und wollte dieses gerne war nehmen.
Ich habe den Vertrag Widerrufen bei dem Händler sowie bei Mobilcom direkt mit Einschreiben Einwurf. Die Sim Karten habe ich unbenutzt zu Mobilcom gesandt.
Nach einiger Zeit meldete sich der Händler und sagte das Bilder sowie Videos auf dem Gerät waren. Und das durch die Kratzer das Gerät nicht mehr als neu verkäuflich ist. Es stellte sich für den Händler die Frage wer jetzt für den Schaden aufkommt.
Ich habe ihm geschrieben das die Bilder sowie Videos auf eine durchgeführen Funktionstest zurückzuführen sind und das die Kratzer schon bei eintreffen an dem Gerät ersichtlich waren. Für mich stellt sich die Frage: Wie kann er dieses Gerät überhaupt noch verkaufen?
Am nächsten Tag schrieb er folgendes:
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Hallo Herr xxx,
rein rechtlich gesehen ist die Inbetriebnahme eines Gerätes NICHT gleich zustellen mit Tatsache, das ein Gerät wie im Ladengeschäft möglich, geprüft wird.
Ich kenne auch keinen Mediamarkt der Ihnen dieses ermöglichen würde. Da in solchen Märkten in der Regel nur Dummys ausgestellt sind, ist zwar das Ansehen und Anfassen möglich, jedoch nicht das ausprobieren aller Funktionen. Auch wird Ihnen ein Mediamarkt Verkäufer nie erlauben, ein Original verpacktes Gerät auszupacken und damit eine, wie in Ihrem Beispiel genannten DVD Recorders, DVD zu brennen.
Das Sie einen Mangel festgestellt haben, berechtigt uns dazu diesen Mangel zu beheben. Dieses erfolgt in der Regel durch Einsenden in ein Servicecenter.
Ein Recht auf Ersatz gegen ein anderes Gerät haben Sie erst, nach 3 maliger erfolgloser Nachbesserung durch das Servicecenter.
Kulanterweise habe ich Ihnen den Umtausch in ein technisch einwandfreies Gerät angeboten. <---- letzter Satz stimmt nicht hat er nicht gemacht. <---
Unter diesen Umständen, kann ich einem Widerruf NICHT zustimmen. Wie werden das Handy somit reparieren lassen und Ihnen wieder zurücksenden.
Die Sim- Karten müssen Sie dann bei Mobilcom wieder anfordern. <---
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Nach Rücksparache mit dem Provider Mobilcom sagte mir, das die Reklamationsabteilung den Widerruf nicht anerkannt hat.
Der Händler muss in diesem Fall zustimmen und auf seine Provison verzichten. Der Händler hat in diesem Fall aber aus den o.g. Gründen nicht zugestimmt.
Es ist doch aber richtig das der Vertrag hinfällig ist, wenn der Widerruf fristgerecht eingereicht wurde? Beide SIM Karten unbenutzt.
Händler wirft mir jetzt nicht mehr die Kratzer vor, sondern die gespeicherten Bilder und will deshalb den Widerruf nicht akzeptieren. Er meinte das das speichern von Bilder im internen Speicher zu einer Wertminderung geführt hat.( 650,- € ) also den Neuwert des Gerätes.
Weiterhin muss ich davon ausgehen, dass das Gerät durch den Verkäufer vor dem Versand nicht überprüft wurde. Wäre die Ware vor dem Versand überprüft worden so wären Ihm einige der genannten Mängel aufgefallen.
Ferner wäre es nicht zu einer Lieferung eines defekten bzw. mangelhaften Gerätes gekommen.
Desweiteren ist erwähnenswert das das Gerät für den Versand nicht ausreichend vor Stürzen oder unsachgemäßer Behandlung geschützt war.
Das Gerät war nicht mit absorbierenden Materialien verpackt sondern nur durch eine Umverpackung geschützt
Also stellt sich in diesem Falle ganz klar nur die Streitfrage, in wie fern ich dem Verkäufer verpflichtet bin für die Benutzung bzw. den Funktionstest, des internen Speichers des Gerätes Wertersatz zu zahlen.
Für alle anderen Bereits genannten Mängel kann ich nicht haftbar gemacht werden da diese ins keinster Weise auf mich zurückzuführen sind?
Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter verfahren soll? Bin ich im Recht?
:confused: