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  • Guten Morgen!


    @yogibaer
    Damit ist gemeint, dass wenn man "nur" die Passagen streicht aber nicht zur Kenntnis unterzeichnet, dass diese Beschränkungen dann durchaus Ihre Wirksamkeit behalten können. Daher streichen UND unterzeichnen. Ich weiß nicht, wie andere das handhaben (können), sondern nur, wie wir es als Auflage haben bei den Netzbetreibern einzureichen. Und bei uns muss halt die Unterschrift bei Punkt 8 vorhanden sein!


    e.spieler
    Der Vertrag wurde erneut an Dich versendet (beim nächsten mal bitte per PN einfach auch die Bestellnummer nennen, damit ich Dich leichter finden kann ;) )


    Saint Hein
    Danke für den Ratschlag, den ich hiermit gerne bestätige. Denn in unserem Kundenkonto kann man sich natürlich jederzeit noch einmal seine Bestellung ansehen im Detail und auch die dazugehörigen Verträge erneut herunterladen.


    Viele Grüße
    Jens

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    Hinweis: Beim Kauf in unserem Shop im Bemerkungsfeld "TT-Kauf" mit angeben!! Danke

  • @ hitseller:


    Ohne jetzt kleinkariert sein zu wollen, aber so wie der Punkt 8 verfaßt ist, kann man nicht unterschreiben, wenn man nicht mit der Verarbeitung der eigenen Daten für Werbezwecke einverstanden ist.


    Wenn ich unterschreibe und die Sätze durchstreiche mach ich folgendes:
    Ich stimme der Werbung zu und gleichzeitig wieder nicht. Da kann etwas nicht stimmen. Auf anderen Verträgen steht explizit drin, daß ich solche Passagen streichen kann und unterschreiben muß ich nichts.


    Und der Satz "Ohne Einwilligung bleiben etwaige gesetzliche Werbebeschränkungen bestehen." bedeutet, daß wenn ich nicht unterschreibe Vodafone dann nur die vom Gesetzgeber zulässige Verarbeitung der pers. Daten vornehmen darf. Also keine unerlaubten Werbeanrufe und Werbepost von VF und von denen, die meine Daten von VF gekauft haben.


    Ich für meinen Teil kann dort nicht unterschreiben. Es widerspricht meinem und anderer Leute Rechtsverständnis.


    Wenn Ihr das anders seht und meinen Auftrag dann nicht weitergebt, lasse ich das ganze lieber sein.


    Was muß ich machen, um das Ganze rückgängig zu machen?

  • Also noch mal ... ich kann nur sagen, dass wir Probleme kriegen, wenn diese Unterschrift fehlt. Ich weiß aber auch von vielen, vielen Kundenrückmeldungen, dass es bisher nie zu nervenden Werbeanrufen gekommen ist, wenn dort unterschrieben wurde und die Passagen mit der Werbung gestrichen wurden.


    Es steht selbstverständlich jedem Frei, sich deswegen nicht ein tolles Angebot zu schnappen und dafür genügt, wie im Onlinegeschäft üblich, eine schriftliche Stornierung (per Mail, Brief oder Fax) an uns. Persönlich verstehen könnte ich jedoch so eine Begründung nicht wirklich, aber das steht wohl kaum hier zur Diskussion ;)


    Grüße
    Jens

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  • delvos, ein Vertrag kommt erst zustande wenn du diesen unterschrieben verschickt hast. Wenn du also nichts gemacht hast dann musst du auch nicht mehr tun.



    Wenn du was im Inet kaufst gilt dort das 14 tägige Widerspruchsrecht.


    I.d.R. sende ich ne kurze Mail mit einer Stornierung mit der Bitte mir eine kurze Stonierungsbestätigung zu geben.

  • Wieso hat DaRappa es in erläuternden PDF´s (zu dem gleichen Antrag wie den, um den es hier geht) ausdrücklich hervorgehoben, daß man beim Punkt 8 nicht unterschreiben muß?


    Aber egal, ich will nun nach reiflicher Überlegung doch nicht mehr abspringen.
    Ihr sollt meine Unterschrift bekommen ;).
    Allerdings werden ich noch ein Sätzchen dazuschreiben.

  • Ich hab ja bereits geschrieben, dass ich nicht sagen kann an welche Vorgaben sich anderen halten müssen. Ich kann lediglich für uns sprechen, freue mich aber über Deine Entscheidung.


    Grüße
    Jens

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  • Vllt. kann mir ja hier jmd. weiterhelfen:


    Besteht bei diesem Datentarif die Möglichkeit, Kundenguthaben per CallNow aufzuladen? Bei Sprachverträgen ist das ja per Anruf KontoServer möglich, aber mit der Karte kann ich ja nicht telefonieren...

  • Mist ich habe vergessen die Bemerkung "TT-Kauf" anzugeben :flop:


    Reicht das wenn ich das auf einen Zettel schreibe und mit den Vertragsunterlagen beilege?

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