ZitatOriginal geschrieben von cellphones
Ich habe mal gehört, dass unter dieser Voraussetzung (Schwangerschaft, Wohnraumvergrößerung) irgendwie möglich wäre.
Nein, so einfach ist das nicht. Wenn Du Dich privat vergrößern möchtest ist das primär Dein eigenes Vergnügen und geht nicht zu Lasten des Fiskus. Dieser akzeptiert nur Werbungskosten wenn der Umzug beruflich bedingt ist oder bestimmte andere Voraussetzungen (Verkürzung des Arbeitsweges um X Minuten) erfüllt.
Siehe auch:
https://www.buhl.de/steuernsparen/baby-on-board/
Das einzige was Du geltend machen kannst wenn Du z.B. eine Spedition mit dem Transport der Möbel beauftragst und die Sachen nicht selber fährst sind 20% der dann anfallenden Kosten als sog. "haushaltsnahe Dienstleistung". Wenn die die Spedition also 1.000,- € kostet kannst Du davon 200,- € steuerlich geltend machen.