WISO steuer:201X
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Kann jemand noch was zu meiner Frage von oben sagen? Ist es problematisch, am 31.12.2015 die Steuererklärung für 2011 einzureichen? Überall war immer zu lesen, dass das grundsätzlich möglichst ist.
Jetzt bin ich aber auf die 2 Beiträge über mir zitierte Stelle gestoßen...
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Zitat
Original geschrieben von Thomas201
Kann jemand noch was zu meiner Frage von oben sagen? Ist es problematisch, am 31.12.2015 die Steuererklärung für 2011 einzureichen? Überall war immer zu lesen, dass das grundsätzlich möglichst ist.Jetzt bin ich aber auf die 2 Beiträge über mir zitierte Stelle gestoßen...
Alles, was bis heute um 24 Uhr passiert, geht. Mit Zertifikat übermitteln zum Beispiel. Oder selbst in den Finanzamtsbriefkasten einwerfen.
Post klappt definitiv nicht mehr. Morgen selbst einwerfen geht bei Finanzämtern, die am 1.1. nicht leeren, keinen Fristenbriefkasten haben und demnach nicht feststellen können, ob der Einwurf vor oder nach Mitternacht erfolgt ist auch, aber das ist natürlich eigenes Risiko.
Quelle: Eigene Erfahrung -
Das ist klar.
Mir ging es um die auf diversen Seiten aufgeworfene Frage, ob das Finanzamt dann trotzdem am 10.01.2016 sagen kann "Jetzt ist aber doch Verjährung eingetreten"Siehe die von mir erwähnten Links.
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Ich gerne unsere Erklärungen bisher immer in den letzten Dezembertagen für das vier Jahre in der Vergangenheit liegende Jahr ab. Für 2011 habe ich vorgestern persönlich beim FA in den Postkasten eingeworfen. Grund sind die hohen Zinsen von 6% pro Jahr.
Habe ich bisher für die Jahre 2008-2010 so gehandhabt. Bisher auch ohne Probleme.
Gut, Bielefeld ist sicher nicht groß, vielleicht liegt es da dran. In Berlin wird das vielleicht strenger gesehen.
Aber auch bin ich bisher davon ausgegangen, dass eine fristgerechte Abgabe von Ablauf der Vier-Jahresfrist auskömmlich genug ist. -
frage zum Trennungsgeld:
Angenommen:
Erhalt Trennungsgeld (Fahrtkosten usw.), welches bereits versteuert wurde
--> muss ich dieses in der Steuererklärung angeben? Dies wurde auf meinem Lohnzettel eigentlich schon versteuert... oder kann ich die volle Pendlerpauschale ansetzen?Erhalt Trennungsgeld unversteuert
--> muss dieses Trennungsgeld angegeben werden? -
Hat jemand Erfahrungen damit, wie es sich mit dem Ansetzen von Unfallkosten (Privat-PKW) auf der Fahrt zu einer ehrenamtlichen Weiterbildung verhält?
Meine bisherigen Nachforschungen haben ergeben, dass man die Unfallkosten auf alle Fälle absetzen kann, wenn es sich um eine berufliche Fahrt gehandelt hat. Aber wie wird ein Unfall bei der Fahrt zu einer Weiterbildung im ehrenamtlichen Bereich (DRK, Feuerwehr, THW, etc. pp.) gehandhabt?
Grundsätzlich hätte ich das jetzt mal auf Verdacht angesetzt; Nachweise sind alle vorhanden und kürzen können sie mir das ja immer noch, sofern es nicht zulässig ist.
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Hallo,
bei einer Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte kannst du die Unfallkosten als Werbungskosten ansetzen. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ohne steuerbare/-pflichtige Einkünfte geht das nicht.
Wie ist das denn mit dem Ersatz durch die Organisation für die du Tätig bist, also bei einer Feuerwehr die Gemeinde?
Gruß
Chris -
Da der Unfall selbstverschuldet war (kleiner Auffahrunfall, keine Verletzten) möchte ich ungern auf die Gemeinde zugehen, da für die Zeit des Lehrgangs bereits ein Lohnausfallersatz gezahlt wurde. Bei der Einrichtung der Fortbildung hatte ich den Unfall ebenfalls gemeldet, die hat das aber nach kurzer Prüfung nicht weiter interessiert, da der Unfall ja selbst verschuldet war. Also von der Seite her ist eher nix zu holen.
Ich bin da ehrlich gesagt auch nur zufällig drüber gestolpert, da mein Steuerprogramm mich danach abgefragt hatte. Bin bis dato gar nicht davon ausgegangen, dass soetwas überhaupt möglich ist.
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Einfach probieren ... wenn es nicht angenommen wird, streicht dir der Bearbeiter es sowieso raus.
VG
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