ZitatOriginal geschrieben von Jannis71
Sie verdient erstmal kein Geld und durch Steuerklasse 3 werde ich einiges an Steuern sparen können.
Evtl. wäre für euch die Steuerklasse 4 noch vorteilhafter, das solltet ihr unbedingt einmal durchrechnen.
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ZitatOriginal geschrieben von Jannis71
Sie verdient erstmal kein Geld und durch Steuerklasse 3 werde ich einiges an Steuern sparen können.
Evtl. wäre für euch die Steuerklasse 4 noch vorteilhafter, das solltet ihr unbedingt einmal durchrechnen.
Die Wahl der Steuerklassen erspart am Ende rein gar nichts. Man verringert als Arbeitnehmer nur die Höhe des Darlehens, welches man dem Staat bis zur Erstellung der Jahressteuererklärung gewährt. Ein schöner Effekt, aber kein "Muss". Ich perönlich lasse nicht einmal Freibeträge eintragen, weil auf diese Weise bis zur Steuererklärung Vermögen angespart wird, welches ansonsten vielleicht für irgendwelchen Murks unnötig ausgegeben wird. Aber gut ... damit gehöre ich wohl eher zu einem kleinen Kreis.
Wirklich wichtig ist die Wahl der Steuerklasse in Erwartung von Leistungen, die einer der Berechtigten im Falle des Wegfalls von Gehaltsteilen erhält ... wie etwa ALG I, Erziehungsgeld etc.
Insbesondere beim Erziehungsgeld sind die Fristen so bemessen, dass man spätestens zu Beginn der Schwangerschaft handeln muss, wenn man nicht endgültig (berechtigte) Leistungen einbüßen will.
Hallo,
folgende Konstellation:
Ich bin zurzeit in der Freistellung (und beziehe noch monatlich Gehalt) und werde ab 1.10. arbeitslos sein.
Das Arbeitsamt hat mir bereits jetzt (obwohl ich erst arbeitsuchend bin) einen Bildungsgutschein ausgestellt für eine Weiterbildungsmaßnahme, die vor dem 1.10. beendet sein wird.
Muss ich den Wert des Bildungsgutscheins (+ erstattete Fahrtkosten?) in der Steuererklärung angeben, und wenn ja, zu 100%? Als was gebe ich das dann an?
Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen?
Mal eine Frage. Ich habe im April meine Steuererklärung per Elster an das Finanzamt übermittelt. Trotzdem ist bis jetzt noch nichts passiert. Kein Bescheid, keine Rückerstattung. Laut Berechnung von Elster hätte es über 1000 Euro zurück geben sollen.
Versuche beim FA anzurufen, blieben bis jetzt ergebnislos. Man erhält nur eine Bandansage, daß aufgrund der angespannten Personalsituation Anfragen nur zwischen 10.00 und 12.00 Uhr beantwortet werden könnten, und Fragen zur Dauer der Bearbeitung überhaupt nicht beantwortet werden könnten.
Sehr toll...
Bin ich dieser Situation hilflos ausgeliefert? 1000 Euro sind eine Menge Geld, die ich gerne mal hätte. Oder was kann man tun, und vorallem in welcher Frist?
Du kannst einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Aber ich würde vorher nochmals versuchen dort jemanden zu erreichen und auch wenn das Band etwas anderes sagt nach der Bearbeitungsdauer fragen.
April bis Oktober halte ich für einen sehr langen Zeitraum, der zu meinen persönlichen Erfahrungen in ziemlichem Widerspruch steht.
Wo lebst Du? (Bundesland, Stadt)
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Wo lebst Du? (Bundesland, Stadt)
Nach Profil aus dem Nürnberger Umland.
Aus eigener Erfahrung kann ich anmerken, daß es sehr sinnvoll ist die Steuererklärung mit Elsterzertifikat signiert abzugeben. Dann können die Finanzämtler auf alle Papiereinreichungen verzichten und die Steuererklärung innerhalb von 1-2 Wochen durchwinken.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
April bis Oktober halte ich für einen sehr langen Zeitraum...
Bei widerspruchsbearbeitung haben wir schon 'mal drei jahre erlebt....
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Du kannst einen Untätigkeitseinspruch einlegen.
Kann man machen, führt aber dazu, dass das ohnehin überlastete Finanzamt noch mehr Arbeit hat. Selbst wenn deine Erklärung danach bevorzugt behandelt werden sollte müssen andere um so länger warten. Bei meinem Finanzamt sind Bearbeitungszeiten von sechs Monaten eher die Regel.
Re: Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen?
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Mal eine Frage. Ich habe im April meine Steuererklärung per Elster an das Finanzamt übermittelt. (...)
Hast du mal überprüft, ob die Erklärung tatsächlich versandt wurde? Bei nicht authentifizierter Übertragung das unterzeichnete Exemplar mit der Telenummer hinterher geschickt?
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