Edit: hat sich erledigt
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Wieder 'ne Fristfrage
Holt jemand im Rahmen der Fertigung der ESt-Erklärung zu Einzelfragen den Rat eines StB ein, füllt die Vordrucke dann aber (einschließlich der sich aus dem Rat des StB ergebenden Werte) aber selbst aus, welche Frist gilt für ihn dann?
Das Übertragen der Zahlen in die Vordrucke war bei mir zuletzt jedenfalls das Kostspieligste bei der Inanspruchnahme des Steuerberaters. Die Idee, den Rat eines StB letztlich nur für die konkreten Punkte einzuholen, bei denen Fragen offen bleiben, scheint mir für Lohnempfänger mit Problemen zu einzelnen Ansätzen gar nicht so falsch. Sonst droht eine Gesamtrechnung des StB den Betrag einer mäßigen Estrattung glatt zu übersteigen. Und das wäre sicher nicht im Sinne des Erfinders.
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Keiner?
Ich dachte, wir hätten im gut sortierten TT auch Mitglieder dieser Zunft ...
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Zwei Fragen:
Meine Frau hat im vergangenen Jahr Mutterschaftsgeld erhalten.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des AG wird unter Punkt 15 ("[...] Zuschuss zum Mutterschaftsgeld [...]") der entsprechende AG Betrag ausgewiesen; bspw. 1000€. Zusätzlich erhielt sie durch die Krankenkasse die bekannten 13€/Tag; bspw 500€.In der SE wird die Angabe des erhaltenen Mutterschaftsgelds notwendig. Hier nehme ich an, ist die Summe aus AG Anteil und Krankenkassenanteil anzugeben - 1000 + 500€ = 1500€ ?
Weiters:
Meine Frau ist im vergangenen Jahr viel gependelt. Sonntags mit der Bahn zum Arbeitsort, dort von Mo-Fr gearbeitet und Freitags retour zum Hauptwohnsitz. Einfacher Weg 600km.Die Fahrten hin und zurück sind auch nur 1fach absetzbar, richtig? Diese gelten quasi als Wege zur Arbeit. Innerhalb der SE können hier nicht 1200km begünstigend berücksichtigt werden?
Merci
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Ich hab da auch mal ein frage zu den Handwerksleistungen bei der Steuererklärung.
und zwar werden in der Abrechnung für die Heizkosten die Verbrauchserfassung mit 178,44€ und der Schornsteinfeger mit 119,92€ aufgeführt.
es wird im Nachhinein aber nicht aufgschlüsselt welcher Anteil davon auf die einzelnen Mieter umgelegt wird.
Mich interessiert jetzt welchen Anteil der 298,36€ ich in meiner EkSt. angeben kann. -
Der Vermieter muss das explizit ausweisen oder eine gesonderte Bescheinigung über die haushaltsnahe Dienstleistungen ausstellen.
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@ Lord dingsbums
mW können (nicht nur) bahnfahrtkosten in nachgewiesener tatsächlicher höhe geltend gemacht werden.
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Meine Freundin und ich werden demnächst heiraten. Im Oktober beginnt sie ein Studium in einer anderen Stadt. Sie verdient erstmal kein Geld und durch Steuerklasse 3 werde ich einiges an Steuern sparen können. Wie sieht es nun mit der doppelten Haushaltsführung aus. Kann sie dafür ihren Studienort als Hauptsitz angeben oder müssen wir dann zwingend beide als Erstwohnsitz unter der gleichen Adresse gemeldet sein und für sie ist der Studienort dann nur Zweitwohnsitz?
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Habe ich mir selbst beantwortet, es ist absetzbar wenn sie ihren Hauptwohnsitz zu mir verlegt.
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Glückwunsch zu Beidem!
Insbesondere Euer erster Schritt ist etwas, das ich jüngeren Jahren für mich eigentlich kategorisch ausgeschlossen hatte, dann aber doch gewagt habe und jederzeit wieder so machen würde.
Viel Erfolg auf Eurem Weg! :top:
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