Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Edit:
    Gerade durch die (vor geraumer Zeit eingeführte) Nichtabsetzbarkeit von Steuerberaterkosten mit der Begründung, dass könne der Steuerpflichtige (für seinen privaten Bereich) auch selbst, sehe ich den Staat umso mehr in der Pflicht, den Steuerpflichtigen seine zum Teil unverständliche Gesetze und Verordnungen nahezubringen.


    Das stimmt so nicht. Nur der Mantelbogen, also das Formular mit deinen persönlichen Angaben ist nicht abzugsfähig. Der Rest stellt, wie bisher, abzugsfähige Werbungskosten dar.

  • Die 100 €, die man heute dem Mantelbogen in der Rechnung zuweist, haben aber nicht die ganze Hysterie in der Öffentlichkeit ausgelöst. Spannend wird es z. B bei den Kosten für private Vermögensumschichtungen (Erbschaft, Schenkung und Veräusserungsgeschäfte). Die bekommt man heute nicht mehr so ohne weiteres berücksichtigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    ... Spannend wird es z. B bei den Kosten für private Vermögensumschichtungen (Erbschaft, Schenkung und Veräusserungsgeschäfte). ...


    Daher hatte ich meinen Beitrag eben nicht auf den Mantelbogen beschränkt, sondern alle steuerrelevanten privaten Sachverhalte einbezogen. Und gerade Privatleute werden von Irrtümern betroffen sein, die aus einem Verbotsirrtum herrühren. Als betroffene Gruppe kommen mir auch Rentner in den Sinn, die erst durch Kapitaleinkünfte ohne Quellensteuerabzug steuerpflichtig werden - hier könnte es so manchen erwischen, der guten Glaubens war. Unternehmer dürften in aller Regel ohnehin sensibler in Steuerfragen sein.


    Die Nichtabsetzbarkeit von Steuerberatungskosten ist also keine auf den Mantelbogen bezogene Ausnahme, sondern der Regelfall, der durch Ausnahmen im beruflichen und gewerblichen Bereich durchbrochen wird. Das ist was anderes.



    Edit:
    Man denke nur an die ausschüttungsgleichen Erträge von ausländischen thesaurierenden Fonds, für deren Besteuerung der Steuerpflichtige selbst zu sorgen hat, weil hier ausnahmsweise kein Quellensteuerabzug i.H.v. 25% erfolgt. Und das ist nur ein Beispiel, das mir auf Anhieb in den Sinn kommt, über das mancher bei einer "Do-it-yourself" Steuererklärung stolpern könnte. Andere Beispiele hat knickepitten genannt. Ein mit der Erklärung beauftragter Steuerberater könnte aus den sonstigen Angaben des Steuerpflichtigen auf solche Umstände aufmerksam werden und darauf hinweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten Am Ende sollte jedoch derjenige, der die Formulare ausfüllt wissen,


    a) was man überhaupt zusammentippen muss und
    b) wo und wie man es dann einträgt.


    Bei deinen bisherigen Posts kommen mir da bei Dir Zweifel.


    Da wir hier evtl. aneinander vorbeischreiben: Die von Dir zitierten Sätze waren meine Antwort auf Jimmythebob, welcher auf meine Klage über Zeit-aufwand/verschwendung meinte: "Dafür ... Steuerberater".
    Ich wollte vermitteln, dass auch MIT Steuerberater für mich (evtl. auch andere Steuerpflichtige?) ein grosser Zeitverlust entsteht.


    Ansonsten sind Dein Zweifel - bezogen auf Deine 2 "Kernpunkte" - völlig berechtigt ! ;)

  • Ich nochmal !


    Bei einem festgestellten Verlustvortrag aus den Vorjahren und einem minimalen Aktiengewinn (ca. 300€) einer Person, welche mit der Gesamtheit ihrer Einkünfte unter 7000€ bleibt - daher also auch für die 300€ keine Steuern zahlen muss und die KESt. zurückbekommt - muss dieser Gewinn mit dem Verlustvortrag verrechnet werden? Also ist das zwingend, oder gibt es hier die Option, den Verlustvortrag ungeschmälert weiter vorzutragen ?

  • Fristverlängerung bei geringfügig verspäteter Abgabe beantragen?


    Ich werde es dieses Jahr vss. nicht schaffen, die Steuererklärung rechtzeitig bis Ende Mai abzugeben, sondern erst gegen Mitte Juni. Sollte ich für die zwei Wochen tatsächlich eine Fristverlängerung beantragen, oder reicht es erfahrungsgemäß, die Erklärung kommentarlos leicht verspätet einzureichen? Es wird sich bei mir, wie jedes Jahr, eine überschaubare Nachzahlung ergeben.

  • erfahrungsgemäß werden sich die herren beamten sicher nicht pünktlich am 31.5. bei dir melden. wahrscheinlich könntest du gar froh sein, wenn sie dich dieses jahr noch überhaupt daran erinnern :D

  • Eine schriftliche Fristverlängerung nach § 109 AO würde ich wegen 2 Wochen - einem Monat nicht in Betracht ziehen. Erfahrungsgemäß braucht das FA mindestens einen Monat, bis die erste Erinnerung rausgeht. Nach Absatz 1 kann sogar nachträglich noch verlängert werden, sollten wirklich alle Stricke reißen.

  • ...ich konnte im letzten Jahr sogar erst im November abgeben und es hat sich -trotz fehlendem Antrag auf Fristverlängerung- niemand bei mir gemeldet. Es gab auch dann mit Einreichung keine "Rüge".


    Bis denne


    kalla25de

  • Vorsicht ! Das hängt wohl sehr vom FA u/o dem zuständigen beamten ab.


    Wir hatten jahr(zehnt)elang routinemäßig und rechtzeitig immer antrag auf fristverlängerung gestellt (und stillschweigend bewilligt erhalten).


    Von einem jahr auf's andere änderte sich das ohne erkennbaren grund *) : statt der stillschweigenden verlängerung kamen plötzlich in zwei aufeinanderfolgenden jahren nicht einmal ablehnungen der verlängerungsanträge, sondern gleich und ohne jegliche vorwarnung die dicke keule in form von erinnerungen mit säumniszuschlag, obwohl unsere unlust zur abgabe der EstE und die fristverlängerung für den fiskus in all den jahren stets von vorteil war, weil wir immer eine steuererstattung erhielten.
    [small](die säumniszuschläge wurden i.R. des widerspruchsverfahrens zwar zurückgenommen, der ärger blieb....)



    *) aber mit der begründung, daß bei nicht formell **) durch StB vertretenen steuerpflichtigen grds. keine fristverlängerung zu gewähren sei (und das, obwohl diese wie gesagt bei uns STETS durchaus im interesse des fiskus war)


    **) nahe verwandte sind StB, was dem FA / dem Sb auch deshalb bekannt ist, weil der selbe Sb auch für die verwandtschaft zuständig ist.[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

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