ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Edit:
Gerade durch die (vor geraumer Zeit eingeführte) Nichtabsetzbarkeit von Steuerberaterkosten mit der Begründung, dass könne der Steuerpflichtige (für seinen privaten Bereich) auch selbst, sehe ich den Staat umso mehr in der Pflicht, den Steuerpflichtigen seine zum Teil unverständliche Gesetze und Verordnungen nahezubringen.
Das stimmt so nicht. Nur der Mantelbogen, also das Formular mit deinen persönlichen Angaben ist nicht abzugsfähig. Der Rest stellt, wie bisher, abzugsfähige Werbungskosten dar.