Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Danke für Deine Mühe und Deine ausführliche Erklärung!


    Zitat

    Original geschrieben von tatanka70
    Du hast doch schon selbst herausgefunden, dass du die AfA des Vorbesitzers weiterführen musst, da unentgeltlich übertragen.


    Also wenn das Haus vor 20 Jahren für 75.000 € inkl. Grundstück gebaut wurde und du 2012/2013 einen Erbschein mit dem heutigen Wert von z.B. 100.000 € hast, kannst du nicht einfach die Inflation und unentgeltliche Wertzuschreiben als Bemessungsgrundlage nehmen.


    Da - entgegen meiner ersten Annahme - bisher keine AFA geltend gemacht wurde, konnte mir das FA vor Ort keinen Anschaffungspreis nennen.
    Gibt es evtl. eine andere Stelle, welche diese Daten (noch) hat ?
    Ich bin ja schon froh, dass ich wenigstens das Baujahr (vor fast 30 Jahren) herausfinden konnte.


    Weil das Objekt schuldfrei war, ist auch kein Darlehensvertrag o. ä. mehr greifbar, wo ein Anschaffungspreis drin stehen könnte.


    Konz & andere Bücher schildern aber auch in der aktuellsten Ausgabe 80:20 als "gängige Praxis"! ???

  • HP-owner


    Die Lösung deines Problemes findet sich hier:


    https://www.berlin.de/imperia/…e____7_fach_3_nr_1005.pdf


    Der Erlass gilt für Berlin, ich gehe aber davon aus, dass bundesweit so verfahren werden kann. Die korrekte Kaufpreisaufteilung ist somit für den Laien leider etwas kompliziert. Wenn die Hütte nicht viel wert ist kommst du vielleicht auch mit einer 80/20-Aufteilung durch. Ist juristisch definitiv nicht korrekt, wäre in deinem Fall (altes EFH) aber sicher nicht zu deinem Schaden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Genau dafür gibt es doch Steuerberater.


    So wie ich das kenne, wollen die genauso wie das FA sämtliche Quittungen und Belege und Dokumente "geordnet" vorgelegt haben.
    Und DAS verschlingt bei mir viel zu viel wertvolle Zeit.
    Wenn ich alles zusammen habe, ist das abschliessende Eintragen in die entsprechenden Formularfelder im Vergleich vernachlässigbar.


    In den letzten zwei Jahren hatte ich besonders viel Freude mit einer (von Dir und mir und allen deutschen Steuerzahlern vor der Insolvenz geretteten) Bank, die hier ungenannt bleiben soll, auch wenn sie ständig 100€ als Prämie bewirbt. Leider war ich so naiv, vor dem Bankencrash von 2008 einige Anteile an dieser Klitsche erworben zu haben. Da das beispiellos unfähige Management nicht in der Lage war, sein Unternehmen professionell zu lenken, wurde dann alle zwei Monate eine Kapitalerhöhung veranstaltet. Und damit die Konsortialbanken und Broker auch noch an diesem Pleitekandidaten sich dumm und dämmlich verdienen konnten, gab es nicht etwa Verhältnisse wie 10:1 - Nein, 21:20 und ähnliche Verarsche wurde dann durchgezogen.
    Nur 1 Beispiel von vielen, das regelmässig zu einem recht hohen Aktenberg bei mir führt.


    Und positive Einkünfte, die daraus "erwachsen"? > Pustekuchen !

  • Bin geschiedener Vater mit 2 Kinder und hab je Kind 0,5 Kinderfreitrag.
    Kindergeld bekommt Exfrau 2x180€
    Wenn ich jetzt meine Steuererklärung mache und Anlage Kind ausfülle muss ich also die hälfte des Kindergeldes eintragen pro Kind oder?


    180€ x 12 Monate = 2160€ : 2 = 1080€ pro Kind.


    Stimmt das so? Mach das zum ersten mal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brooklyn
    Bin geschiedener Vater mit 2 Kinder und hab je Kind 0,5 Kinderfreitrag.
    Kindergeld bekommt Exfrau 2x180€
    Wenn ich jetzt meine Steuererklärung mache und Anlage Kind ausfülle muss ich also die hälfte des Kindergeldes eintragen pro Kind oder?


    180€ x 12 Monate = 2160€ : 2 = 1080€ pro Kind.


    Stimmt das so? Mach das zum ersten mal.


    Stimmt soweit.


    Es sind aber 184 €, demnach 1.104 € pro Kind

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    So wie ich das kenne, wollen die genauso wie das FA sämtliche Quittungen und Belege und Dokumente "geordnet" vorgelegt haben.
    Und DAS verschlingt bei mir viel zu viel wertvolle Zeit.
    Wenn ich alles zusammen habe, ist das abschliessende Eintragen in die entsprechenden Formularfelder im Vergleich vernachlässigbar.


    Das ist nicht ganz richtig, mag aber der subjektive Eindruck vieler sein. Am Ende sollte jedoch derjenige, der die Formulare ausfüllt wissen,


    a) was man überhaupt zusammentippen muss und
    b) wo und wie man es dann einträgt.


    Bei deinen bisherigen Posts kommen mir da bei Dir Zweifel. Das ist aber auch überhaupt nicht schlimm, die Materie ist ja nichtmal für die "Fachleute" vollständig zu beherrschen.

  • Im hiesigen FA liefen mal (wöchentliche?) Events im Foyer, bei denen Steuerpflichtige mitsamt ihrem gesammelten Papierkram erscheinen konnten und wo ihnen Mitarbeiter des Finanzamts beim (vor-)sortieren der Belege behilflich waren.


    Möglicherweise existieren solche Aktionen noch - und vielleicht auch in anderen Bezirken. M.E. dienen solche Maßnahmen beiden an der Steuererklärung beteiligten Parteien. Leider ist aber ganz allgemein festzustellen, dass auch sinnvolle Maßnahmen zuweilen ohne jegliche Begründung dem Rotstift zum Opfer fallen - selbst wenn der Aufwand für die Behörde dadurch steigt.



    Edit:
    Gerade durch die (vor geraumer Zeit eingeführte) Nichtabsetzbarkeit von Steuerberaterkosten mit der Begründung, dass könne der Steuerpflichtige (für seinen privaten Bereich) auch selbst, sehe ich den Staat umso mehr in der Pflicht, den Steuerpflichtigen seine zum Teil unverständliche Gesetze und Verordnungen nahezubringen.


    Abgesehen davon:
    Mich würde mal interessieren, ob die staatliche Sichtweise, die Inanspruchnahme eines Steuerberaters sei nicht absetzbar (weil entbehrlich), Einfluss auf die Rechtsprechung hat, wenn der Steuerpflichtige falsche Angaben auf einen Verbotsirrtum i.S. von §17 StGB zurückführt. Jetzt, wo der Gesetzgeber explizit festgestellt hat, dass die Inanspruchnahme eine Steuerberaters durch den Steuerpflichtigen unabhängig vom Schwierigkeitsgrad entbehrlich ist.

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