Danke für Deine Mühe und Deine ausführliche Erklärung!
ZitatOriginal geschrieben von tatanka70
Du hast doch schon selbst herausgefunden, dass du die AfA des Vorbesitzers weiterführen musst, da unentgeltlich übertragen.
Also wenn das Haus vor 20 Jahren für 75.000 € inkl. Grundstück gebaut wurde und du 2012/2013 einen Erbschein mit dem heutigen Wert von z.B. 100.000 € hast, kannst du nicht einfach die Inflation und unentgeltliche Wertzuschreiben als Bemessungsgrundlage nehmen.
Da - entgegen meiner ersten Annahme - bisher keine AFA geltend gemacht wurde, konnte mir das FA vor Ort keinen Anschaffungspreis nennen.
Gibt es evtl. eine andere Stelle, welche diese Daten (noch) hat ?
Ich bin ja schon froh, dass ich wenigstens das Baujahr (vor fast 30 Jahren) herausfinden konnte.
Weil das Objekt schuldfrei war, ist auch kein Darlehensvertrag o. ä. mehr greifbar, wo ein Anschaffungspreis drin stehen könnte.
Konz & andere Bücher schildern aber auch in der aktuellsten Ausgabe 80:20 als "gängige Praxis"! ???