Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Morgen zusammen!
    Ich hab mal eine Frage zum Steuerklassenwechsel:


    Da meine Frau derzeit arbeitslos ist, denke ich mir, dass sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnen würde (alt: 4/4, neu: 3/5).


    Frage 1: Was benötige ich um den Wechsel beim Finanzamt durchführen zu lassen? Steuerkarten gibts ja jetzt nicht mehr.
    Frage 2: Angenommen meine Frau findet schnell wieder einen Job, wann wäre ein Wechsel zurück in 4/4 möglich?

  • Frage 1: Du brauchst GAR NICHTS - meine Frau ist hin und konnte alles in die Wege leiten, alleine! Zwar hatte sie ein Formular (Internetfundstück) zum Wechsel dabei, aber das wollten die nicht haben.
    Frage 2: Eheleute dürfen einmal im Jahr wechseln, wir haben allerdings bereits erfolgreich ein zweites Mal gewechselt (Geburt) - hängt wohl dann von der Flexibilität des FA-Mitarbeiters ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Da meine Frau derzeit arbeitslos ist, denke ich mir, dass sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnen würde (alt: 4/4, neu: 3/5).


    Frage 1: Was benötige ich um den Wechsel beim Finanzamt durchführen zu lassen? Steuerkarten gibts ja jetzt nicht mehr.
    Frage 2: Angenommen meine Frau findet schnell wieder einen Job, wann wäre ein Wechsel zurück in 4/4 möglich?


    Zu 1) "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" beim Finanzamt
    Zu 2) http://www.finanzamt.bayern.de…erg-nord&c=n&d=x&t=x#nr11
    btw: Wenn deine Frau ALG I bekommt, dann ist das zwar nicht steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionvorbehalt. Also ggf. drauf achten, ob dann mit 3/5 eine Steuernachzahlung fällig wird.

  • Ok, danke euch Beiden.
    Die Tatsache, dass ich nachzahlen müsste, habe ich mir schon gedacht. Gibt es dafür irgendeinen Rechner im Internet?

  • Ich bin gerade umgezogen in einen anderen Landkreis. Wem schicke ich die Steuererklärung für 2012? Dem alten FA oder dem neuen?

  • Hallo,


    ich habe gerade ein seltsames Problem bei meiner Steuererklärung:


    Wenn ich meinen Bruttolohn vor Steuern bei einem Lohnsteuerrechner (z.B. hier https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2012/?) eintrage, dann erhalte ich exakt die Steuern, die ich auch gezahlt habe. Wenn ich dort den Bruttolohn abzüglich meiner Werbungskosten und Sonderausgaben eintrage, würde ich auf einen geringeren Steueranteil kommen und daher eigentlich eine Rückzahlung erwarten.


    Nun habe ich meine Daten in ElsterFormular eingetragen, es errechnet am Ende ein zu versteuerndes Einkommen, welches genau dem Bruttolohn abzüglich Werbungs- und Sonderkosten entspricht. Nur berechnet es dazu eine Einkommenssteuer, die gut das 1,5-fache meiner Lohnsteuer ist, also eine deftige Nachzahlung bedeuten würde. Wenn ich das zu versteuernde Einkommen in diesen Rechner (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?) eintrage, dann bekomme ich ebenfalls den sehr hohen Einkommenssteuersatz ausgegeben.


    Ich verstehe nur nicht wirklich, woran das liegen kann. Ich habe nur Lohneinkünfte als Arbeitsnehmer aus einem Job und auch nur die Pendlerpauschale und Spenden/Kirchensteuer abgesetzt.


    Kann mir jemand erklären, wo mein Fehler liegt?
    Vielen Dank!


    Edit: Fehler bereits gefunden, es fehlte die Anlage "Versorgungsaufwand". Nachdem diese hinzugefügt wurde, habe ich wenigstens keine Nachzahlung mehr, denke aber, dass immer noch irgendwas fehlt. Habt ihr einen guten Tipp für eine brauchbare Software, die sowas automatisch macht?

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    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Wenn man übersehen hat, dass das FA im letzten Sommer nicht allen Anträgen entsprochen hat, kann man da jetzt noch irgendwas machen ?
    Mein Halbwissen sagt, dass man genau einen Monat Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids hat.


    Ich mache meine Erklärung alleine, ohne St.B., und muss daher bis 31.5. abgeben. Hatte ich letztes Jahr auch kurz vor Ende Mai gemacht. Im Juli kam dann der Bescheid.
    Es geht um zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer. Von einer Bank hatte ich bei Abgabe keine Jahressteuerbescheinigung. Diese wurde eine Woche später nachgereicht. In meiner E.St.erklärung hatte ich auf die noch nachfolgende Bescheinigung hingewiesen.
    Genau dieser Betrag fehlte dann in der Überweisung von FA, was ich damals nicht merkte, da ich viel um die Ohren hatte und nur den Erhalt von Geld vom FA registrierte (der Sachverhalt schien so einfach, dass ich korrekte Bearbeitung als selbstverständlich betrachtete und die Zahlen nicht verglich).


    Das FA kann doch auch von seiner Seite aus die Bescheide der letzten 6 Jahre korrigieren, wenn es so will. Gilt das evtl. nur einseitig für die, aber nicht für unsereins?

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