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ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
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ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
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Hallo zusammen,
ich habe in 2011 erstmals altersvorsorgewirksame Leistungen bezogen (vorher vermögenswirksame Leistungen).
Dazu geht ein Betrag X von meinem Netto direkt ab, der AG zahlt die AVWL dazu und legt das ganze als Riester- bzw. Eichel-Votum an.
Wie trage ich das denn in der Steuererklärung ein? Mache das schon jahrelang mit T@X, VWL war kein Problem. Aber zum Thema AVWL hab ich da nix gefunden. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!
Ich hab nun auch mal eine Frage. Mein Arbeitgeber hat eine eigene Pensionskasse. Über diese Pensionskasse läuft (verpflichtend) eine monatliche Einzahlung, es besteht die Möglichkeit dies zu "Riestern". Ich habe nun auch die Bescheinigung nach §92 EStG für 2011 erhalten. Die Anbieternummer, Vertragsnummer und Solzialversicherungsnummer ist dort enthalten - für die Steuererklärung benötige ich zusätzlich die Zertifizierungsnummer. Leider ist auf meiner Bescheinigung das Feld hierfür leer! Jemand eine Idee wieso? Bevor ich in der Firma alle verrückt mache, hat vlt. hier noch jemand eine Idee ...
Ich befürchte, dass Du Dich vorher entscheiden musst, ob Deine Einzahlungen als Direktversicherung, Riester-Vorsorge o.ä. verwendt werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du für ein Jahr einzahlst und erst danach entscheidest, welche Form der Förderung es denn sein soll. Davon hängt schließlich auch die Berechnung Deines Nettolohns ab.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von benwei
Hallo zusammen,
ich habe in 2011 erstmals altersvorsorgewirksame Leistungen bezogen (vorher vermögenswirksame Leistungen).
Dazu geht ein Betrag X von meinem Netto direkt ab, der AG zahlt die AVWL dazu und legt das ganze als Riester- bzw. Eichel-Votum an.
Wie trage ich das denn in der Steuererklärung ein? Mache das schon jahrelang mit T@X, VWL war kein Problem. Aber zum Thema AVWL hab ich da nix gefunden. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!
Moin,
hast du einen Riestervertrag oder eine Entgeldumwandlung?
Wenn du einen Riestervertrag hast, musst dir deine Versicherung bis gestern eine Bescheinigung ausgestellt haben. Die Werte trägst du in Anlage AV in deine Steuererklärung ein.
Bei einer Entgeldumwandlung ist diese für die Steuererklärung unerheblich.
Chris
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2
hast du einen Riestervertrag oder eine Entgeldumwandlung?
Wenn du einen Riestervertrag hast, musst dir deine Versicherung bis gestern eine Bescheinigung ausgestellt haben. Die Werte trägst du in Anlage AV in deine Steuererklärung ein.
Es geht offensichtlich um einen Riester, denn
ZitatOriginal geschrieben von Cyber84
Ich habe nun auch die Bescheinigung nach §92 EStG für 2011 erhalten.[schnipp]für die Steuererklärung benötige ich zusätzlich die Zertifizierungsnummer. Leider ist auf meiner Bescheinigung das Feld hierfür leer! Jemand eine Idee wieso?
Meine Vermutung wäre, daß die Zertifizierungsnummer einfach noch nicht vorlag (oder vergessen wurde sie nachträglich ins Template der Bescheinigung einzutragen). Also hilft wohl nur Nachfragen beim Arbeitgeber bzw. direkt bei der Pensionskasse.
Hi Kues,
ich hatte den Beitrag von benwei zitiert und mich darauf bezogen, nicht auf den Beitrag von Cyber, von daher passt jetzt dein Post nicht so ganz....
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2
Hi Kues,
ich hatte den Beitrag von benwei zitiert und mich darauf bezogen, nicht auf den Beitrag von Cyber, von daher passt jetzt dein Post nicht so ganz....
Klarer Fall von :gpaul: bei mir...
Ich hätte eine kurze Frage:
Wenn das Finanzamt meine Doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt (Wohnung mit Freundin, Verträge auf ihren Namen, da sie bereits vorher in dieser Wohnung gewohnt hat), habe ich dann trotzdem noch die Chance, statt dessen die 230 Tage Fahrtkosten im Nachhinein anzusetzen um wenigstens ein Bisschen entlastet zu werden?
Jetzt muss ich nochmal antworten... Es ist ein Riester. Und ich hab nochmal nachgeschaut, ich habe im Nov. 2010 das erste Mal darin eingezahlt. Ich hab das offensichtlich bei der 2010er Erklärung schlicht vergessen, sonst wär es mir da schon aufgefallen.
Muss ich mich wohl doch mal mit der ERGO, über die die Firma das macht, in Verbindung setzen. Bescheinigung nach 92 hab ich nämlich von denen noch nie bekommen.
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