Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Was gibt es eigentlich für Möglichkeiten die Abgabefrist deutlich nach hinten zu schieben ohne die Erklärung von einem Steuerberater machen zu lassen.


    Einfach anfragen. Die Zuständigen haben gerade jetzt genug zu tun, sodass es i.d.R. kein Problem ist die Frist zu verlängern.

  • was heisst denn "deutlich" verschieben? eine erste aufforderung zur abgabe der erklärung wird wahrscheinlich sowieso (wenn überhaupt) erst in einigen monaten kommen.

  • Hallo,


    nur weil keine Aufforderung vom Finanzamt kommt heißt das ja nicht, daß die Frist nicht einzuhalten ist. Stichwort: Verspätungszuschlag.


    Schreib einfach ein formlosen Brief an dein zuständiges Finanzamt und bitte um Fristverlängerung bis zum ..... Mit schlüssiger Begründung dürfte dies kein Problem sein.


    Warum kannst du denn keine Steuererklärung abgeben?

  • Da ich eine deutliche Steuernachzahlung erwarte wollte ich dieses Jahr mal den Spieß umdrehen und die Steuererklärung möglichst spät abgeben.
    Mit der Begründung kann ich aber schlecht an das FA herantreten und um Fristverlängerung bitten.
    In den letzten Jahren habe ich auch immer 3-4 Monate auf mein Geld warten müssen.

  • Bist Du Mieter? Dann könnte es sein, dass Du noch auf die Nebenkostenabrechnung Deines Vermieters zwecks der haushaltsnahen Aufwendungen wartest.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Bist Du Mieter? Dann könnte es sein, dass Du noch auf die Nebenkostenabrechnung Deines Vermieters zwecks der haushaltsnahen Aufwendungen wartest.


    Bei mir ist dies so, und ich habe mit dieser Begründung um Aufschub gebeten. Schaun wir mal...

  • Hallo,
    Sehr dumme frage wir sind im Februar letztes Jahr von Ort a mach Ort b
    Gezogen, auch Landkreis gewechselt! Wo gibt man hier die Steuererklärung ab?
    In Ort a oder Ort b?
    Danke

  • Immer bei dem FA das zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zuständig ist. Wenn du jetzt immer noch in B wohnst, dann ist für die Steuererklärung Finanzamt B zuständig. Wenn du schon nach C gezogen bist, dann Finanzamt C ;)

    Viele Grüße
    Martin

  • Umsatzsteuererklärung 2010


    Hallo,


    Sachverhalt: Person X hat erst vor ein paar Wochen die Einkommensteuererklärung 2009 abgegeben. Da er neben seiner unselbständigen Arbeit auch Einnahmen aus Gewerbebetrieb (u.a. LuF) und dort ein anderes Geschäftsjahr hat, ist der aktuelle Stand erst 2009 und nicht 2010. Ende 2010 hat X zur Umsatzsteuer optiert und seither monatliche USt-Voranmeldungen abgegeben.


    Wann muss nun die Umsatzsteuererklärung 2010 abgegeben werden? Ich habe zwar §149 II AO gefunden, aber ich verstehe den zweiten Satz auch nach mehrmaligem Lesen einfach nicht. :eek: Normalerweise also 31.05.2011, aber in diesem Fall auch?


    Falls 31.05.2011 zutrifft, gibt es hier üblicherweise problemlos/formlos Fristverlängerungen?

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