ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
1.) Erstmal ansetzen und abwarten, i.d.R. werden 20% aber max. 20 €/Monat als Werbungskosten anerkannt. Willst Du mehr geltend machen musst Du Nachweise führen.
2.) Verpflegungsmehraufwendungen gehören in Anlage N Zeile 52 ff.
ok 1. werde ich versuchen, bzgl nachweise reicht die normale handyrechnung aus oder? wobei dort dank flat nicht mehr alle gespräche/datenverbindungen aufgelistet werden
ZitatWenn du schon die Verpflegungsmehraufwendungen von Deinem AG steuerfrei erstattet bekommen hast, darfst Du sie natürlich nicht nochmals in der Steuererklärung ansetzen.
woran erkenne ich, was ich im letzten jahr erstattet bekommen habe? die einzelabrechnungen für dienstreisen habe ich immer nur abgegeben, unterschrieben und weitergereicht
auf der lohnsteuerbescheinigung steht dann nur eine zahl für das gesamt jahr
wenn ich überschlage, dass einem normal 24€/tag dienstreise zustehen, dann komme ich mit den paar euro die dort aufgeführt sind sicher nicht hin
außerdem schlägt wie gesagt wiso direkt folgendes vor:
"Es wurde angegeben, dass nokia*night* vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."
nokia*night*