Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    1.) Erstmal ansetzen und abwarten, i.d.R. werden 20% aber max. 20 €/Monat als Werbungskosten anerkannt. Willst Du mehr geltend machen musst Du Nachweise führen.


    2.) Verpflegungsmehraufwendungen gehören in Anlage N Zeile 52 ff.


    ok 1. werde ich versuchen, bzgl nachweise reicht die normale handyrechnung aus oder? wobei dort dank flat nicht mehr alle gespräche/datenverbindungen aufgelistet werden



    Zitat

    Wenn du schon die Verpflegungsmehraufwendungen von Deinem AG steuerfrei erstattet bekommen hast, darfst Du sie natürlich nicht nochmals in der Steuererklärung ansetzen.


    woran erkenne ich, was ich im letzten jahr erstattet bekommen habe? die einzelabrechnungen für dienstreisen habe ich immer nur abgegeben, unterschrieben und weitergereicht
    auf der lohnsteuerbescheinigung steht dann nur eine zahl für das gesamt jahr
    wenn ich überschlage, dass einem normal 24€/tag dienstreise zustehen, dann komme ich mit den paar euro die dort aufgeführt sind sicher nicht hin


    außerdem schlägt wie gesagt wiso direkt folgendes vor:
    "Es wurde angegeben, dass nokia*night* vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."


    nokia*night*


  • Gibt es hier keine Selbständigen, die mir weiterhelfen können?
    Schade :(

  • Wird nicht besser wenn Du Deine (sehr spezielle) Frage alle 2 Tag "uppst".


    Zum einen müsstest Du schon konkreter werden was Du mit Verpflegungsmehraufwand meinst, hast Du als Kleinunternehmer dem Auftraggeber diese in Rechnung gestellt? Wenn ja in welcher Höhe bzw. als Pauschale?


    Und ansonsten einfach mal in einem einschlägigen Fachforum wie z.B.: https://www.elster.de/anwenderforum/index.php
    fragen

  • Ist ja schon gut, ich ziehe meine Frage an dich daher zurück. Warum gleich so unfreundlich?


    War der Meinung, dass es keine spezielle Frage ist, sondern eine einfache (für Leute, die schon mal eine Steuererklärung gemacht haben).


    Ich meine damit ganz einfach, dass bei Selbständigen Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Geschäftsreisen beschränkt abziehbar sind (so steht es in der Anleitung zum Vordruck EÜR). Dort steht u.a. "Aufwendungen für die Verpflegung sind unabhändig vom tatsächlichen Aufwand nur in Höhe der Pauschbeträge abziehbar". Bei mir sind aber die tatsächlichen Aufwendungen deutlich niedriger als die Pauschalen. Der Auftraggeber hat damit nix zu tun, denn es handelt sich um meine Betriebsausgaben.


    Die Frage ging auch in eine ganz andere Richtung (und vielleicht hälst Du die Frage dann auch für eine dumme Frage eines Steuerneulings): Muss ich diese Angaben machen? Wie gesagt, ich profitiere davon null, mein Gewinn ist auch ohne den Abzug jeglicher Verpflegungskosten - egal ob pauschal oder tatsächliche Kosten - deutlich unter dem Freibetrag und ich muss keine Steuern zahlen. Ich dachte nur, ich müsse wahrheitsgemäße Angaben machen gegenüber dem FA, daher die Frage muss ich es immer angeben, oder nur dann wenn es mir was bringen würde?

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Ist ja schon gut, ich ziehe meine Frage an dich daher zurück. Warum gleich so unfreundlich?


    Die Frage ging auch in eine ganz andere Richtung (und vielleicht hälst Du die Frage dann auch für eine dumme Frage eines Steuerneulings): Muss ich diese Angaben machen? Wie gesagt, ich profitiere davon null, mein Gewinn ist auch ohne den Abzug jeglicher Verpflegungskosten - egal ob pauschal oder tatsächliche Kosten - deutlich unter dem Freibetrag und ich muss keine Steuern zahlen. Ich dachte nur, ich müsse wahrheitsgemäße Angaben machen gegenüber dem FA, daher die Frage muss ich es immer angeben, oder nur dann wenn es mir was bringen würde?


    Das war für TT Verhältnisse bei weiten noch keine unfreundliche Antwort, und wer sich schon etwas länger bei TT aufhält, der weiß eigentlich dass das "uppen" von eigenen Beiträgen nicht wirklich gern gesehen wird, inbesondere nicht wenn es innerhalb kurzer Zeit erfolgt, dass hat immer ein wenig den Charakter von "drängeln". Nicht zuletzt gibt es z.B. im Biete ja sogar ein explizites "upp" Verbot innerhalb der 3-Tages-Frist.


    Aber wieder back OT:
    So wird doch schon ein ganz anderer Schuh draus, je präziser die Frage desto eher besteht die Chance auf Antwort.


    Da die Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Pauschlen als Betriebsausgabe abgesetzt werden können (Wahlrecht des Steuerpflichtigen) musst Du diese nicht zwingend angeben. Sie würden ja nur den Gewinn verringern was zu einer geringeren Steuer führt. Wenn Du aber eh schon keine Steuern zahlst ist es vollkommen egal, ob Du die Pauschale mit angibst oder nicht. Selbst wenn Du Steuern zahlen würdest und die Pauschalen nicht mit ansetzt wäre das FA darüber nicht traurig, weil Du Dich letztendlich selber schlechter stellen würdest.


    Also lass den Kram einfach weg.

  • Ok, Dankeschön :top:


    Wollte ja nicht unhöflich sein mit meiner Nachfrage, hatte aber Angst die Frage geht in der Fülle der Fragen in diesem Sammeltread unter, sry


    Vermutlich bin ich immer noch von meiner Zeit als Aufstocker beim Jobcenter geschädigt wo man jeden f... angeben und rechtfertigen muss, egal ob leistungsrelevant oder nicht. Daher dachte ich, auch das FA will alles bis ins Detail wissen, weil es wäre ja komisch wenn jemand als Selbstständiger nur Betriebseinnahmen und keine Betriebsausgaben hat. Aber gut, ich gebe also wenn ich dich richtig verstanden habe nur Ausgaben bzw. Pauschalen an, wenn ich sie von der Steuer absetzen kann bzw. will ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    woran erkenne ich, was ich im letzten jahr erstattet bekommen habe? die einzelabrechnungen für dienstreisen habe ich immer nur abgegeben, unterschrieben und weitergereicht
    auf der lohnsteuerbescheinigung steht dann nur eine zahl für das gesamt jahr
    wenn ich überschlage, dass einem normal 24€/tag dienstreise zustehen, dann komme ich mit den paar euro die dort aufgeführt sind sicher nicht hin


    Da wird Dir wohl nur Dein AG weiterhelfen können. Die 24€/Tag erhältst Du aber nur für Tage an denen Du komplette 24 h abwesend bist. Nicht am Anreise und Rückreisetag. Da nur Anteilig € 12 bzw. € 6,00


    Zitat


    außerdem schlägt wie gesagt wiso direkt folgendes vor:
    "Es wurde angegeben, dass nokia*night* vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."
    nokia*night*


    Wie lautet eigentlich der genaue Wortlaut der Zeile, die Dein AG mit "wert befüllt" hat?

  • 20. steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit


    dazu auch noch ein betrag mit cent - ist das aufgrund von steuerabzügen so ungenau?
    sonst gibts ja nur 24, 12 oder 6 euro
    denn heute hatte ich wieder eine abrechnung zum unterschreiben auf dem tisch und dort wurde beispielsweise zwar die 24€/mehr als 14h im Ausland angesetzt jedoch darunter 4,40 wieder abgezogen
    sind diese steuerlichen abzüge ggf. der wert, denn mir wiso vorschlägt noch bei der steuererklärung mit anzugeben?
    denn sobald ich meine daten (ohne nachkommatstellen) in wiso eingetragen habe, werden dort die von "zeile" 20. noch mit abgezogen, sodass mehr oder weniger die steuerlichen abzüge des AG übrig bleiben müssten


    nokia*night*

  • Absetzen


    Hallo Zusammen,


    ich habe gehört, dass man Augentropfen absetzen kann. Wenn ja, worunter kann ich das angeben. Kosten / Jahr ca. € 150,-


    Danke im Voraus!

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