Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Da würde ich persönlich mit den ausgefüllten Formularen zum FA und mir eine Steuernummer geben lassen. Die kannst Du dann gleich überall eintragen und alles dort lassen, denke ich mal.

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Mir ist gerade aufgefallen, dass ich vergessen habe, mein nachweisbar ausschließlich beruflich genutztes Notebook als Werbungskosten anzusetzen. Bescheide sind schon ergangen, Widerspruchsfrist läuft aber noch.


    Ganz so simpel ist das nicht. "Widerspruch" kannst Du bei Steuerbescheiden gleich mal vergessen, wenn dann geht das über einen "Einspruch".


    Diesen widerrum kannst Du einlegen, wenn das FA Deiner Meinung nach falsch entschieden hat, haben sie ja aber nicht, schließlich lagen zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das FA Deine nachträglichen Angaben nicht vor, insoweit ist der erlassene Steuerbescheid soweit erstmal in Ordnung.


    Ansonsten auch hier mal lesen:


    http://www.finanztip.de/recht/…teuerbescheid-aendern.htm


    und versuchen es über einen schlichten Änderungsantrag laufen zu lassen.

  • Mag sein, dass diese begriffliche Unterscheidung in der Theorie eine Rolle spielen, in der Praxis ist das jedoch völlig schnuppe. Du kannst auch "Widerspruch" einlegen und die Angaben nachholen. Dann wird der Steuerbescheid geändert und die Werbungskosten werden angerechnet.

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Da würde ich persönlich mit den ausgefüllten Formularen zum FA und mir eine Steuernummer geben lassen.


    Per Brief oder Fax kann man sich natürlich auch problemlos eine Steuernummer zuteilen lassen. Einfach freundliches Schreiben mit Angabe der evtl. vorhanden Steueridentifikationsnummer aufsetzen, wenige Tage warten, fertig.

  • Ich hab nochmal ne Frage zur Steuer 2010, hoffe es gibt hier Leute die sich mit der Anlage S und EÜR für Kleinunternehmer auskennen ;)


    Was mache ich mit dem Verpflegungsmehraufwand? Muss ich den immer angeben/bin ich dazu verpflichtet oder nur wenn es mir was bringt ihn abzusetzen (was definitiv nicht der Fall ist)? Wäre sonst ja unnötiger Aufwand fürs FA und mich. Weiss jemand Rat?


    Wenn ja, kommt das dann in die EÜR als Betriebsausgabe, oder seperat davon aufführen?


    Wenn nein, lasse ich es weg.

  • ich hätte zwei fragen bzgl. dienstreisen:
    1. telekommunikationskosten: da ich kein diensthandy habe (will ich auch erst gar nicht :D ) muss ich auf dienstreisen (in-/ausland) immer mein privathandy nutzen. daher die frage, ob ich die 20% meiner monatl. kosten (wird so im "steuer sparbuch" vorgeschlagen) ohne probleme ansetzen kann. oder werden da noch nachweise etc. benötigt?


    2. die kosten für die dienstreisen bekomme ich ersetzt, sodass auch in einer zeile der lohnsteuerabrechnung des ag eine zeile mit wert befüllt ist und genau dort meldet man mir "Verpflegungsmehraufwendungen sollten als Ausgaben erfasst werden." die frage ist nun, ob und falls ja, was ich unter der dort verwiesenen stellen angeben darf? die pauschalen, je nachdem wielange ich auf dienstreisen unterwegs war? z.b. 24€/ganzer tag?


    nokia*night*

  • 1.) Erstmal ansetzen und abwarten, i.d.R. werden 20% aber max. 20 €/Monat als Werbungskosten anerkannt. Willst Du mehr geltend machen musst Du Nachweise führen.


    2.) Verpflegungsmehraufwendungen gehören in Anlage N Zeile 52 ff.

  • Hi,


    ich habe eine Frage:


    Reicht für den folgenden Fall das Steuersparbuch vollkommen aus?
    Beide Studenten, beide auf Lohnsteuerkarte tätig, ich dazu noch auf eigene Rechnung. Laut Beschreibung ja, aber bevor ich 40€ investiere, würd ich gerne Fragen (Testversion wird auch noch geprüft). Ist quasi das erste mal, drum die leicht verwirrte Frage gerade ;)


    Thx.
    Ciao.

    # ...

  • Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    ich hätte zwei fragen bzgl. dienstreisen:


    2. die kosten für die dienstreisen bekomme ich ersetzt, sodass auch in einer zeile der lohnsteuerabrechnung des ag eine zeile mit wert befüllt ist und genau dort meldet man mir "Verpflegungsmehraufwendungen sollten als Ausgaben erfasst werden." die frage ist nun, ob und falls ja, was ich unter der dort verwiesenen stellen angeben darf? die pauschalen, je nachdem wielange ich auf dienstreisen unterwegs war? z.b. 24€/ganzer tag?


    nokia*night*


    Wenn du schon die Verpflegungsmehraufwendungen von Deinem AG steuerfrei erstattet bekommen hast, darfst Du sie natürlich nicht nochmals in der Steuererklärung ansetzen.

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