Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Im letzten Jahr oder in der Vergangenheit schon mal eine Erklärung abgegeben? Dann wirst Du höchstwahrscheinlich sowieso irgendwann aufgefordert werden eine Erklärung abzugeben. Und auch wenn sonst nicht viel in die Waagschale zu werfen ist würde ich das trotzdem immer machen, ein paar Posten finden sich ja immer ggf. ja auch noch die Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen durch den AG.

  • Ich habe den Punkt im Elster Formular ebefalls nicht verstanden. Ich habe keinen weiten Weg zur arbeit (1KM), nutze daher immer mein Fahrrad oder ich laufe.


    Einige sagen "egal gibt es mit an, auch wenns nicht viel ist" andere wiederrum "lohnt sich nicht".


    Dumm ist nur, dass ich im Formular anklicken muss, dass ich nen PKW habe, sonst kann ich selbst den 1Km nicht abrechnen, weil er immer sagt, dass das Feld ausgefüllt sein muss.


    Für mich ein Buch mit 7 Siegeln. :mad:

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Ab 1.1.2008 gilt nun, dass sich Personen die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005.


    Danach hatte ich gesucht :top:


    D.h. ich kann jetzt noch eine Steuererklärung für 2008 einreichen? Ich war damals noch nicht zur Abgabe verpflichtet, das bin ich erst seit 2010 und da ich grad an der sitze, fiel mir das mit 2008 wieder ein. Geht um Lohnsteuer und Kapitalerstragssteuer in geringer Höhe, aber für mich hoch genug dass sich der Aufwand lohnen würde ;)

  • Bei Steuerklassen 3/5 (beide arbeiten) ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht bzw. wird man dazu aufgefordert?

    5x Vertrauensliste

  • Mir ist gerade aufgefallen, dass ich vergessen habe, mein nachweisbar ausschließlich beruflich genutztes Notebook als Werbungskosten anzusetzen. Bescheide sind schon ergangen, Widerspruchsfrist läuft aber noch.


    Wenn ich das richtig sehe, kann ich, obwohl ich den Fehler klar selbst verschuldet habe, jetzt noch Widerspruch einlegen und den Steuerbescheid nachbessern. Reicht dazu eine einfache briefliche Mitteilung, in der ich den Sachverhalt schildere, den Kaufpreis des Gerätes samt Beleg einreiche und die Sachbearbeiterin bitte, den Bescheid entsprechend zu korrigieren, oder muss ich die gesamte Erklärung mit allen Formularen und Belegen neu einreichen?

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    D.h. ich kann jetzt noch eine Steuererklärung für 2008 einreichen? Ich war damals noch nicht zur Abgabe verpflichtet, das bin ich erst seit 2010 und da ich grad an der sitze, fiel mir das mit 2008 wieder ein.


    Sehe ich das richtig oder nicht?

  • Danke, hab nur einmal aus 2008 Lohnsteuerabzug von ca. 20 Euro (Danke an den netten Chef, der mich falsch angemeldet hat). Dann werd ich mir die noch zurückholen zusammen mit der 2010er Pflichterklärung :)

  • Ich will derzeit meine Erklärung für die Jahrer 2007-2010 einreichen.
    Eine Steuernummer habe ich somit noch keine.


    Daher geben ich auf dem '10er Bescheid im entsprechenden Feld 'Neu' an.
    Reicht dieser Anmerkung dann auch in den Jahren '07-'09, oder muss ic harten bis der Bescheid für das letzte Jahr eingegangen ist?

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!